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Rechtgültiger Vertrag?

Habe eine Frage zur Gültigkeit von Verträgen.

Jemand wird bei Ebay überboten und bekommt dann außerhalb Ebays vom KÄUFER des Artikels das Angebot den Artikel doch zu erwerben, jedoch nicht über die offizielle Funktion:"Angebot an unterlegene Bieter", sondern privat.

Man einigt sich auf eine Anzahlung, die auch geleistet wird, alles wird ausschließlich per Mail vereinbart, auch das gekaufte Produkt nimmt den Weg über den eigentlichen Ersteigerer bis hin zum Endkäufer.

Gesetz dem Fall , dass der Käufer außer der Anzahlung keinerlei Zahlungen mehr leistet, inwiefern ist zwischen dem Höchstbietenden ( also dem Verkäufer an Dritte) und dem Käufer ein rechtlich einwandfreier Vertrah zustande gekommen?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich hatte diese Problem auch schon..., als Käufer! Ich wurde überboten, kurz darauf kam eine Mail, ob ich als zweithöchst Bietender das Produkt haben möchte..., erst stimmte ich zu, bekam dann aber eine "Warnmeldung" von Ebay, das man da besser die Finger von lassen sollte...!!!

    Im Grunde ist mit der Einwilligung (auch per Mail) beider Seiten ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden!!!

    LG und einen guten Rutsch ins neue Jahr

    Quelle(n): Meine persönliche Erfahrung und meines Wissens nach
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die E-Mails gelten schon als Vertrag.

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