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Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetInternetSonstiges - Internet · vor 1 Jahrzehnt

Darf der ebayVerkäufer NACH der Auktion festlegen dass der Käufer die eBayGebühren tragen soll?!?

Hatte nach Versandrabatt für 3 DVDs bezahlt, und der Versand ist sehr sehr hoch dafür.

Antwort von Ihm dazu:

Hallo ,

in dem Fall leider nicht , da der Verkaufspreis

sehr niedrig war.Ich habe selber je DVD 10,00 €

gezahlt , das wäre sonst aus meiner Sicht geschenkt ,

da ja ebay genug Gebühren und Provision verlangt.

Ist das erlaubt?

Wenn nein, was kann ich machen, wenn er es sich nicht nochmal überlegt?

PS von mir:

Wozu macht man dann ebay, wenn man keine Schnäppchen machen darf?

Grüße

Update:

Ich weiß nicht genau ob es richtig verstanden wurde, nur damit ich weiß, dass ich im Vorteil bin wegen warnen oder nicht.

7,56 haben die 3DVDs für ihn Gewinn erzielt.

2,20 möchte er pro Artikel zu Versand haben. Aber in der Beschreibung gibt er ja nun zu nicht drei Päckchen zu schicken, was ja auch humbuck wär.

Stattdessen will er soviel Versand haben nur um sich selbst anscheinend zu trösten, dass er so wenig bekommt. In der Antwort die ich zitiert habe geht das ja hervor, das er mit den restlichen Betrag den ich bezahlen soll, seine ebay-Gebühren tilgen will.

Habe ich mit seiner Antwort was in der Hand, damit das mit eBaymeldung dann eventuell klappen würde? oder hätte ich am Ende nur die Telefongebühren zum Kundenservice?

Bin zwar schon seit 3 jahren dabei, aber soeinen fall hatte ich noch nie. Bei mehreren Artikel wurde immer Versandrabatt gemacht, weil es für den Käufer dann besser ist.

Update 2:

@wendolin12207

nein ich habe keinen Versandrabatt bekommen, sondern er will mit den restlichen Versandprei den ich bezahlen soll seine ebaygebühren tilgen.!

Update 3:

Habe mich gerade telefonisch mit ebay in Verbindung gesetzt...kann ihn melden und dann vom Kauf auch zurück treten...toll...so günstige dvds mal durch glück bekommen und dann sowas...ist doch echt ärgerlich *seufz*

Update 4:

hach jetzt seh ichs...statt bezahlt kommt nachgefragt hin in meinen details oben sry

15 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frechheit vom Verkäufer. Wenn er es vorher in der Auktion nicht geschrieben hat, kann er es hinterher nicht verlangen.

    Schreib ihm zurück, dass du die Gebühren für ihn nicht trägst. Lässt er sich nicht darauf ein, würde ich ihm auch kein Geld schicken und ihn bei Ebay melden. Lass dich auf keine Diskussionen ein.

    Nachtrag: Hm ja. Wenn er in der Auktion keinen Versandrabatt angegeben hat, dann musst du auch 3 x die Versandkosten bezahlen. Doof gelaufen. Aber da ist er im Recht. Ich frage den Verkäufer bei sowas immer vorher nach Versandrabatt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe noch gehört, daß man dem Käufer die Verkaufsgebühren aufbrummen kann, ich glaube das auch nicht.

    Dann hätte der Verkäufer ja überhaupt keine Kosten dafür, daß er bei Ebay verkaufen kann.

    Aber Du kannst mal bei Ebay in die Community gehen, da stehen viele Fragen und Antworten drin, die einem fast immer weiter helfen.

    Oder auch die Frage selbst reinsetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Was soll das? Du hast Artikel ersteigert. Damit erkennst Du die dort angegebenen Zusatzkosten an. Wie Du schreibst hast Du auch einen Rabatt bekommen, da Du meherer Artikel erworben hast.

    Hinterher zu meckern ist doch sehr eigenartig.

    Wenn man zu spät aufwacht, z.Bsp. erst nach der Zahlungsaufforderung, kann man immer noch vom Kauf zurücktreten und sich gütlich einigen. Dann haben Käufer und Verkäufer keine Kosten oder Negativer.

    Schäppchen gibt es immer wieder. Auch kann sich ein Verkäufer mal irren. Wenn ich 3 Artikel fü 1.-€ ersteigere und der Verkäufer fragt höflich an, ob ich nicht 2.-€ mehr bezahlen könnte, da er stattz Paket Päckchen angegeben hatte. Warum nicht? Auch wenn Schäppchen, im Handel hätte ich statt 1.- insgesamt min. 25.- € für die Artikel bezahlt.

    @ anderere Anworter: Ich lese die Frage so: Ich habe nach Abschluß bezahlt und rege mich jetzt über die Kosten auf. Darauf hat der Verkäufer geantwortet:"..-.."

    Quelle(n): Ebayer als Käufer und Verkäufer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Ebay-Gebühren muss der Verkäufer übernehmen.

    Du bezahlst nur den Auktionspreis + Porto.

    Mehr nicht. Will der Verkäufer mehr, wende dich an Ebay.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es ist nicht erlaubt, das, was in der Beschreibung steht, ist gültig und darf nachher nicht mehr zum Nachteil des Käufers geändert werden.

    Ferner steht in den AGBs von ebay drin, dass der Verkäufer die ebay Gebühren zahlen muss er sie nicht an dem Käufer weitergeben darf.

    Mache den Verkäufer klar, das du einen Rechtsanspruch auf den alten Preis macht. Macht er es nicht, kannst du ihn sogar verklagen und er muss alle Gebühren bezahlen. Ferner würde ich sagen, dass du diesem Fall an Ebay weiterleitest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiss ist das nach der Auktion nicht mehr zulässig. Das hätte er im Angebot schreiben müssen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja bei Eba ygibt es Leute die Ihr GEld an den Versandkosten verdienen!

    HAbe selber schonmal für 1 Ring und 1 KEtte über 10 Euro zahlen müssen und die Ware kam in einem unversicherten Brief!!

    Eine Frechheit!

    Bei solche kaufe ich nichts mehr!

    Ich lese immer erst die Bewertungen da wird meist drauf hingewiesen, wenn es Porto-Abzocker sind!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein darf er nicht, denn Du hast einem anderen Vertrag zugestimmt. Will er im Nachhinein noch die Gebühren ändern, wäre das eine Vertragsänderung die der Zustimmung aller Beteiligten (seiner und Deiner) bedarf. Und ich nehme nicht an, dass Du zustimmst.

    Wenn er darauf besteht, zahle einfach nicht und melde ihn bei Ebay.

  • Balloo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin selber Ebay-Verkäufer.Aber das halte ich für Abzocke.Mir ist eigentlich noch kein Fall bekannt,wo der Käufer für die Ebay-Gebühren des Verkäufers aufkommen soll.Nur weil der Verkäufer nicht den Preis erzielt hat,den er sich erhofft hat.Du bist nich für seine Gebüren verantwortlich,nur weil er einen geringen Verkaufspreis erzielt hat.Schwarze schafe gibt es viele bei Ebay und anscheinend hast du eins erwischt.Und nach der Auktion zusätzlich Geld rauszuschlagen ist verboten.

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wenn ja hätte es vorher in der Beschreibung stehen müssen

    Bezahle den Kaufbetrag + Porto, wenn er die Ware nicht schickt mach Meldung bei Ebay

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