Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Heizkostennachzahlung ohne geheizt zu haben?

Vor einigen Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen. Danach soll ich fast 200 € Heizkosten nachzahlen. Ich habe aber überhaupt nicht geheizt, da der Winter ja sehr mild war. Meine Zähler an den Heizungen kann ich nicht mehr kontrollieren, weil die in der Zwishenzeit erneuert wurden. Wie kann das sein? Ein Bekannter erzählte mir, dass es da wohl eine kleine Lücke im Gesetz gibt, dass man abgesehen von den tatsächlichen Heizkosten auch prozentual an den Gesamtkosten des kompletten Hauses beteiligt wird. Sprich ein anderer heizt was das Zeug hält und ich soll dafür mitzahlen, obwohl ich im kalten wohne?

Update:

Es waren digitale Messgerät, da konnte nichts verdunsten.

10 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vermieter beteiligt alle Mietparteien an den Heizkosten.

    Neben dem persönlichen Verbrauch fallen weitere Kosten für Wartung, Reparatur, Heizen der Gemeinschaftsräume, etagenabhängiger Ausgleich (Erdgeschoss muss mehr heizen als darüber liegende Etagen), Rücklagen für neuen Brenner, usw.

    Es hat also am wenigsten damit zu tun, dass die Gemeinschaft für Energieverschwender mitbluten muss.

    Tipp:

    Der Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Mieters Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Da kannst du dann nachprüfen, wie sich die 200 Euro zusammensetzen, falls dies in der NK-Abrechnung nicht klar erfasst ist.

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keine Lücke im Gesetz, sondern das ist Gesetz, dass Heizkosten nach Fläche und Verbrauch berechnet werden müssen.

    Üblicherweise wird aufgeteilt 30% nach Fläche und 70% Verbrauch, oder 50 zu 50.

    Wenn Du z:B. in einem Mehrfamilienhaus ineiner mittleren Etage wohnst, und unter Dir wird gut geheizt, dann wirst Du immer weniger brauchen wie dei unteren, während der über Dir wieder voll heizen muß, weil von unten kalt ist (du heizt ja nicht).

    Außerdem war der Winter zwar mild, aber dass, Du garnicht geheizt hast, kann ich mir auch nur schwer vorstellen.

    Desweiteren bedenke den ständigen Anstieg der Energiepreise.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon gesagt:

    Prüfe Deine Abrechnung. Wahrscheinlich erfolgt die Belastung hauptsächlich über die Grundgebühr nach m²(üblicherweise 50% der Gesamtkosten)

    Damit sollen ebend auch Leute an den Heizkosten beteiligt werden, die ihre Heizkörper ausstellen und von der Wärme der durch die Wohnung verlaufenden Rohre und dem Heizen der Nachbarn profitieren.

    Wenn Du dies vermeiden willst: Wohnung oder Einzelhaus mit Kohle- oder Ölofen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nicht heizen musstest, liegt es daran, dass Deine Wohnung durch die anderen mitgeheizt wurde. Sollen die anderen das bezahlen?

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du diese Glasröhrchen an der Heizung hast dann verdunstet trotz nicht heizen ein gewisser Prozentsatz und das darfst du dann zahlen. Eine Nachzahlung von 200€ ist aber nicht viel, gesehen auf das ganze Jahr sind das knappe 17€ pro Monat.

    Wirst wohl nichts dagegen machen können.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das entspricht leider den Tatsachen .Bei uns im Haus ist das auch so.Hier wohnen viele Rentner die den ganzen Tag zu hause sind und volle Pulle heizen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja je nach Vertrag müssen ca 50% der Heizkosten pro qm bezahlt zahlt werden. Das ist keine Lücke im Gesetz sondern eine Vorschrift. Wenn Du nicht heizt, heizen Deine Nachbarn Deine Wohnung für Dich mit. Die Wärme die durch die Wände und Decken kommen mußt Du auch bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du eine Gasetagenheizung hast, muß auch der Heizkessel im Keller ausgeschaltet sein, sonst hält der das ganze Jahr über konstant die gleiche Temperatur, und heizt andauernd neu auf. Hat uns viiiiel Geld gekostet, weil wir das nicht wußten...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten in der örtlichen Verbracherzentrale nachfragen, die kennen sich damit genauer aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist grundsätzlich an den Grundkosten für die Heizung beteiligt und wenn Messröhrchen an den Heizkörpern sind, so haben die immer eine Verdunstungsanzeige.

    Hinzu kommt, dass du evtl. ausreichend Wärme in der Wohnung hattest, weil dein "Unterer Mitbewohner" ausreichend geheizt hat und du so davon profitiertest, was natürlich deine Messgeräte erfasst haben.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.