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HI, darf ich sex mit einer 14 Jährigen haben, wenn ich 16 bin ohne juristische Konsequenzen zu ertragen?
Ich bin momentan noch ein 16 Jähriger Schüler und habe zurzeit eine Freundin, die 14 Jahre alt ist.
Darf ich als 16 Jähriger mit einem Mädchen, welches 14 Jahre alt ist
Geschlechtsverkehr haben ohne juristische Konsequenzen zu ertragen?
Auf eine Antwort, würde ich mich sehr freuen. : )
19 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Erstmal juristisch:
Nein, darfst Du nicht. Nach dem Gesetz ist das Verführung Minderjähriger. Das Gesetz gilt für jede(n) gleich, egal, welches Alter er/sie hat.
Allerdings sind die Strafen unterschiedlich.
Als 16-jähriger fällst Du unter die Jugendstrafgerichtsbarkeit und wirst deswegen anders und meist weniger stark bestraft als Erwachsene. insbesondere, wenn "die Tat" mit ausdrücklicher Zustimmung der Freundin geschieht, wo von einer Strafverfolgung normalerweise abgesehen wird. Bei "Duldung" ist das schon wieder kniffelig.
Die nichtjuristische Seite:
Ihr solltet Euch das gut überlegen, da fast alle meiner Bekannten so frühen Sex (vor 16) im Nachhinein nicht gut fanden und sich über sich selbst geärgert haben.
Das ist aber eine Sache von ihr; laß ihr deshalb alle Zeit der Welt und drängele sie nicht! Tastet Euch in Ruhe vor (auch "technisch" gemeint) und wenn ihr beide meint, die Zeit sei reif, so finde ich das ganz in Ordnung!
Meine erste Freundin und ich haben und rund ein Jahr Zeit gelassen, bis sie dann16 war. Und das war sehr spannend und schön!
Quelle(n): Langjährige Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt, Jugendarbeit, eigene Erfahrung und Erzählungen vieler Freundinnen - kind_of_blue_hnLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das hilft Dir weiter:
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, denn sie ist Minderjährig und du bist schon strafmündig. Denk an Marco und warte bis sie auch 16 ist, oder suche dir eine andere Freundin. Warum müsst ihr eigentlich schon alle noch früher Sex haben. Es ist etwas was man erleben und fühlen muss und nichts was man erledigt haben muss bevor man 17 geworden ist.
Gruß
Franky
- Samson 36Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Es kommt darauf an wie man deine Partnerin einschätzt.Denkt man dass deine Partnerin Menschlich reif genug ist, so hast du nichts zu befürchten, ist es nicht so und man denkt da anders hast du Pech.
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- mme-rosmertaLv 4vor 1 Jahrzehnt
denkst du vielleicht an marco. ich habe heute morgen noch einen bericht in der zeitung gelesen. wenn das mädchen schon 14 ist hast lt diesem artikel nichts befürchten (nach dem Gesetz)
aber findest dur es nicht, dass das mädchen mit 14 generell noch etwas zu jung ist für sex.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo Franky,
Du darfst - aber sei behutsam !!
Schau mal unter dem angegebenen Link nach, da ist es gut erklärt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
„Von einem bestimmten Alter an ist jeder Mensch für sein Gesicht verantwortlich.“
Quelle(n): Albert Camus - DorothyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein (jedenfalls in Deutschland nicht), aber wenn ich die Mutter des Mädchens wäre dann hätte es juristische Konsequenzen für mich weil ich Dich kastriert hätte.
Ist nur meine Meinung. 14?????
Nennt mich altmodisch, aber das finde ich zu früh.
Aber das ist Eure Sache.
- borgLv 7vor 1 Jahrzehnt
in Kroatien schon, in Madagaskar musst du warten, bis sie 21 ist und im Iran hängt das nicht vom Alter ab, sondern davon, ob ihr verheiratet seid.
Und woher warst du noch einmal? Für juristische Fragen wäre das dann doch relevant, oder?
- vor 1 Jahrzehnt
ja, wenn du nicht 18 und sie schon 14 ist, ja
und lieber franky,
in der türkei haben sie andere gesetze asl bei uns. bei uns ist sex für 14 bis 18-jährige untereinander straflos. (der satz war nicht schön, hoffe du verstehst was ich meine)