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Nachnahmepäckchen. Annahme verweigern?

Hallo ihr Lieben.

Gestern haben wir bei einem Internethandel einen neuen Kühler und eine neue Grafikkarte bestellt. 2 Stunden (!) später, wurde in diesem Shop die Grafikkarte um fast 20% im Preis gesenkt. Klar haben wir uns geärgert und eine vorsichtige Anfrage an den Händler geschickt, ob man bei unserem alten Preis nicht noch was machen könnte! Zurück kam eine ausgesprochen pampige Mail mit einem mehr als klaren "Nein... nix zu machen!". Habe mich über den Ton der dort angeschlagen wurde dermaßen geärgert, das der Shop sich seine Sachen sonstwohin stecken kann... ich kauf sie woanders selbst wenn´s da mehr kostet *grrrrr*!

Jetzt zur eigentlichen Frage... können wir die Annahme des Nachnahmepäckchens verweigern, oder hat der Shop dann irgendwelche Ansprüche bei uns ( z.B. die Nachnahmegebür).

Danke für eure Antworten

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einfach die Annahme verweigern. Dann geht das retour und er hat auch noch die Kosten. Ist zwar nicht die feine Art, aber wenn mir jemand so kommt dann darf er dafür auch zahlen. Ihr bekommt ja dafür keine Negativpunkte, nur solltet ihr es dann tunlichst vermeiden dort nochmals irgend etwas zu kaufen.

    Auf der anderen Seite, wenn ich zur Tankstelle gefahren bin und den Tank voll gemacht habe und zwei Stunden später hat sich der Preis um 5 Cent gesenkt, dann kann ich auch keinen nachlass fordern.

    Gruß

    Franky

  • HPD
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dieses ganze Bla Bla hier zeigt mehr als deutlich, dass Verbraucher in Deutschland immer noch nicht wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben.

    Zu Deinem konkreten Fall :

    Sobald der VERKÄUFER ein gewerblicher Händler ist, hast Du als Kunde ein 14-tägiges Rückgaberecht OHNE einen besonderen Grund angeben zu müssen.

    Selbst wenn ein gewerblicher Händler dieses Recht in seinen Kaufverträgen ausdrücklich ausschließt, gilt dies nicht, weil diese Klausel dann unter den Begriff "Sittenwidrigkeit" fällt.

    Also, Annahme verweigern und Basta !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Verweigern ist ein probates Mittel.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @IKStreme: Was du schreibst, ist Quatsch mit Sosse. Anzeige kann ich jemand nur, wenn eine Straftat begangen wurde, also muss nach deiner Logik eine Annahmeverweigerung schon eine Straftat sein.

    Zur Frage: Da du bei einem Händler über das Internet bestellt hast, ist das Widerrufsrecht anwendbar. Heißt auf deutsch: Du kannst natürlich die Annahme verweigern. Wenn der Wert der ware UNTER 40.00 Euro liegt, musst du Porto (hin und zurück) sowie Nachnahme erstatten, wenn es über 40 Euro liegt, gar nichts.

    Nochmals: @IKStreme: Es ist ein Kauf(vertrag) auf Probe entstanden, der widerrufen werden kann. Der Kaufvertrag ist erst nach Ablauf der Frist rechtsgültig

    Quelle(n): Jemand, der aufgrund seiner Ausbildung Ahnung davon hat.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du die Annahme verweigern!

    Habe ich auch schon einmal gemacht, weil mir sowas auch schon einmal passiert ist. Ausserdem hat jeder Käufer in Deutschland ein 14tägiges Rückgaberecht, wie der "Superbärti" schon richtig geschrieben hat.

    Aber, ich kaufe dann auch NIE wieder bei solch einen Anbieter!!!

    @IKStreme: was du da schreibst, ist Blödsinn hoch zehn!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf die Kulanz des Händlers an. Durch die Bestellung bist du einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen, den beide Seiten erfüllen müssen.

    Andererseits hast du das Recht bei Internet-Bestellungen, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen (!) zurückzugeben (Teledienstgesetz). Ich würde in deinem Fall parallel zur Verweigerung der Annahme ein Schreiben an den Händler schicken, dass du vom Vertrag zurücktrittst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann mich nur den Ausfuehrungen von Superbaer anschliessen! Gruss Helmut C.Z. und frohes Fest

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Käufer hat ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Wenn der Laden behauptet bei ihm sei das nicht so dann wäre das meiner Meinung nach nicht rechtsgültig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich ist der Internethändler auch Gewerbetreibender.

    Dann hat man auch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht.

    Und somit kann man auch die Annahme einer Nachnahme verweigern bzw. man könnte ja bei Ankunft dieser Nachnahme-Sendung nicht zu Hause sein (???) oder ?

    Und wenn man dann zudem noch nicht weiß,bei welchem Postamt das Päckchen abzuholen ist, weil man die Benachrichtigung verloren hat, wird das Päckchen an den Absender zurückgehen.

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    auch eine email ist ein bindender Kaufvertrag,es sie denn

    die bestellte Ware :ist falsch;defekt ;das Paket ist sehr beschädigt, dann kann man das ganzu verweigern.Aber der Verkäufer hat das Recht die Ware gegen neue Ware auszu-

    tauschen.Eines muß jeder beachten Vertrag ist Vertrag.

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