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Wem gehört der Bürgersteig vorm Schaufenster?
Kann ein Ladenbesitzer mir verbieten meinen Motorroller auf den Bürgersteig vor sein Schaufenster zu stellen?
Die meisten hier sagen, ich dürfe nicht auf dem Bürgersteig parken.
Laut Aussage 2er Politessen soll ich es aber.
14 Antworten
- angelLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn er den Teil des Bürgersteig zur Nutzung für seinen Laden beantragt hat ja.
LG gott
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Bürgersteig gehört der Stadt. Du darfst Dein Zweirad trotzdem nicht dort abstellen, dafür hat die Verwaltung spezielle Plätze ausgewiesen - Parkplätze.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Ladenbesitzer nicht. Aber generell ist es verboten auf dem Bürgersteig zu parken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Stadt - oder der Gemeinde.
Manche Verwaltungen vermieten diese Flächen zur begrenzten Nutzung.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also: Grundsätzlich gehört der Gehweg der Stadt - aber bei Ladengeschäfte hat der Ladenbesitzer die Möglichkeit einer Zusatzpacht um freien Blick ins Geschäft bzw. Schaufenster zu offerieren. Ausserdem ist es statthaft seinen Roller auf dem Bürgersteig zu parken und zwar nicht an der Schaufensterseite sondern an der Strassenseite, aber auch nur so, dass parkende Fahrzeuginsassen am Strassenrand nicht beim ein-und aussteigen gehindert werden, bzw. muss grundsätzlich ungehinderter Platz für einen Rollstuhl bzw. Kinderwagen bleiben . Puh , war lang aber richtig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich vermute Du bist so ein unverbesserlicher...
Wem der Gehsteig gehört ist unerheblich. Normalerweise aber der Gemeinde bzw. Stadt. Auf dem Gehweg ist das Parken mit dem Roller normalerweise nicht erlaubt.
Das kommt aber auch immer auf die Beschilderung an. Denn es gibt immer irgendwo eine Ausnahme der Ausnahmen...
Ich vermute halt Du hast deinen Roller auf der Fahrbahn einer Hauptverkehrsstrecke abgestellt, und die LKW´s mußten wegen dem Gegenverkehr 10 min. hinter deinem Teil warten. Da hat ne Politesse gesagt, komm stell ihn wenigstens auf den Gehweg.
Meistens läuft es so oder ähnlich. Ist sehr schwer eine Antwort abzugeben die wirklich 100% stimmt. Wenn man die Situation und die Beschilderung nicht kennt.
Mein Tip: Parke in Zukunft auf dem Parkplatz, oder da wo es keinen stört, und spare dir und anderen Ärger.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja, weil ein Motorroller nu mal ein KFZ ist und da eh nix verloren hat.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Bürgersteig zum Grundstück des Hauseigentümers
- Ladenbesitzer oder sein Vermieter - gehört, auf jeden Fall.
Außerdem kann der Geschäftstreibende bei der Stadt
ein Sondernutzungsrecht beantragt haben, auch dann hat er
"Recht".
Aber mal ohne "Recht":
Stell dir vor, dir gehört der Laden.
Wärst du nicht auch sauer, wenn jmd. dein Schaufenster zuparken würde.
Gibt es keine andere Parkmöglichkeit?
LG
- vor 1 Jahrzehnt
Direkt verbieten wird er es nicht können. Es gehört sich aber nicht, da Du ein Recht beanspruchst und gleichzeitig ihm sein Recht auf die Schaufensterwerbung absprichst. Im übrigen verbietet die Straßenverkehrsordnung das Abstellen auf dem Gehweg. Wenn das Ordnungsamt angesprochen wird, kostet der Verstoß 30.-€. Helmi
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, insofern der Roller den Zugang zum Fenster/Laden verhindert und/oder er eine Nutzung des Bürgersteiges beim Amt genehmigt bekommen hat.