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Unterhaltszahlung - Stress mit Eltern?
Ein Freund hat Probleme mit seinen Eltern. Insbesondere mit seiner Mutter. Ist eine längere Geschichte, allerdings kann er wirklich nicht viel dafür. Seine Mutter wollte nie ein Kind [...]
Mittlerweile ist die Sache am eskalieren. Sie haben ständig Streit und nun sind die Worte gefallen "Dann zieh doch aus!". Das ganze würde er gerne machen, allerdings ist er Schüler (17Jahre) und verdient kein Geld. Er könnte zu seinen Onkel ziehen, der hat eine Wohnung, die er wohl auch mietfrei bekommen würde.
Hat er noch einen Anspruch auf Unterhalt etc. wenn sie ihn rausschmeißen?
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Problem zwecks Unterhalt ist leider so, daß er BEWEISEN muß, daß die Situation zu Hause unerträglich ist. Wenn er das kann, dann bekommt er Unterhalt - zum einen Bafög und neben dem Kindergeld (154,-) hat er auch noch Anspruch auf Ausgleichsunterhalt. Die Grenze hierfür ist Euro 800,-- - d.h. wenn seine Eltern in der Lage sind, müssen sie diese Summe berappen. Auch zwecks Bafög wird ihr Einkommen überprüft. Doof ist nur, wenn auch zu Hause das Geld knapp ist. Dann bekommt er nur das Kindergeld und Bafög und letzteres ist für einen Schuler nur knapp über 100,-- Euro.
Einfacher und leichter wäre es, wenn sein Onkel mit seinen Eltern spricht und man sich vergleicht. Der Onkel nimmt ihn auf und die Eltern übergeben ihm sein Kindergeld und noch monatlich eine freiwillige Summe dazu, sodaß er sein Leben mal bestreiten kann und sich die Geister beruhigen können.
Ein Gespräch mit einer neutralen erwachsenen Person dazwischen kann übrigens Wunder wirken, es wird nicht immer das gesagt, was man meint, gehört zu haben. Außerdem kann man dann auch wesentlich sachlicher diskutieren alswenn die "Streitparteien" alleine sein.
Oft hat man sich gegenseitig nur an Kleinigkeiten hochgeschaukelt und diese explodieren dann irgendwann.
Wenn ein Kind aus dem Haus ist, wird das Verhältnis von beiden Seiten meistens wesentlich besser.
Wünsche ihm alles Glück !
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Freund ist 17 Jahre alt, er geht noch zur Schule, er würde gerne aus der Wohnung ausziehen. Das sind die Fakten die ich lese.
Wenn die häusliche Situation unerträglich ist, als Minderjähriger sollte er sich an das örtliche Jugendamt wenden, seine Situation dort genauestens schildern.
Sollte die Gesamtsituation so verfahren sein, hat er neben der Ausbildungsbeihilfe (BaföG) auch das Recht das "Kindergeld" auf sein Konto zu bekommen .
(KJHG)
Beratungstellen: Jugendamt!
- katzenmami69Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Solange er unter 25 ist und nicht allein für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, sind seine Eltern verpflichtet, für seinen Unterhalt aufzukommen. Wenn es für ihn eine unzumutbare Härte darstellt, mit seinen Eltern zusammenzuleben, und die sich weigern, Unterhalt zu zahlen, kann auch ein Amt in Vorleistung gehen. Ich weià allerdings nicht genau, welches Amt da zuständig ist. Im Zweifelsfall sollte er sich an das Jugendamt wenden, die wissen ganz genau, wie ihm geholfen werden kann. Wenn er niemanden hätte, wo er hin kann, würden die ihm einen Platz im betreuten Wohnen besorgen, wenn sich das Problem mit seinen Eltern nicht lösen lässt, aber wohnen beim Onkel geht wahrscheinlich auch klar.
- vor 1 Jahrzehnt
... ja hat er !
allerdings bekommt "dann" nicht er es, sondern weiterhin die mutter oder aber... der onkel soll es dann beantragen und ihm geben - sollte die mutter das dann nicht machen :-)
ps: nicht zu vergessen ... er bekommt / würde dann auch noch das kindergeld bekommen ;-)
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- CarolineLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn er was vom Arbeitsamt will, muss er gute Gründe angeben wenn er auszieht. den nach dem Gesetz sollte man bis 25 bei den Eltern bleiben.
erkundigen einfach. Alle beiden Elternteile sind unterhaltspflichtig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, ich denke mal schon das er noch anspruch auf unterhalt hat, denn er ist ja noch nicht volljährig und geht bestimmt noch zur schule.
- brennermaus2005Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Jep hat er - solange er Schüler ist, sind die Eltern Unterhaltsverpflichtet. Das kann er sogar notfalls mittels eines Anwaltes einfordern.
- Jan HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Eltern sind für das Wohl des Kindes solange zuständig bis es ein
gewisses Alter erreicht hat oder über ein gewissen festgelegten Betrag
verdient. Das Alter ab wann die Eltern des 17 Jährigen für diesen nicht
mehr aufkommen müssen ist neu geregelt worden so das ich es nicht
genau. Ich meine 24 Jahre.
Nur wie soll er ein Mietvertrag abschlieÃen, denn für den Abschluà eines
Mietvertrages muà mann Volljährig sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Seine Mutter darf ihn nicht rausschmeiÃen. Die Mutter ist eine asoziale Sch... und hat gefälligst zu zahlen, mit und ohne RausschmiÃ. Hätte sie halt die Pille damals nicht vergessen sollen.
- gugyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Kommt darauf an, ob die Mutter Einkommen hat, um Unterhalt zu zahlen. Wenn Sie nichts hat, kann sie nicht zahlen.