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Hartz IV + selbstgenutztes Wohneigentum?

Ich bekomme Hartz IV verdiene 165,-€ dazu nutze die geerbte Haushälfte meiner Mutter hatte voher dort 2 Zimmer für 250,-€ Warm was das Amt auch gezahlt hat bekomme nun nur noch 36,-€ zuschuss für Heizung für die Heizperiode habe aber ca 280,-€ Unkosten für Versicherungen,Müll,Strom ... da passt doch etwas nicht oder???

Beim Amt nachgefragt die sagten mir die 36,-€ das ist alles

das kann es doch nicht sein oder????

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Immobilieneigentümer zahlen keine Miete, dafür im Regelfall Darlehenszinsen. Die werden, so es sich um „angemessenen“ Wohnraum handelt, von der Arbeitsagentur anstelle der Miete übernommen; das gilt auch für die Heizkosten.

    Die Tilgung bleibt Sache des Haus- und Wohnungseigentümers. Begründung: Es handelt sich dabei um „Vermögensaufbau“, der nicht zu Lasten der Gemeinschaft mitfinanziert werden soll.

    Das kann jedoch zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Denn während bei einem Annuitätendarlehen die Zinslast Jahr für Jahr sinkt, wächst die Tilgung. Die Arbeitsagentur spart immer mehr, der Eigentümer zahlt immer mehr.

    Sofern der Arbeitssuchende ein angemessenes Eigenheim (bis 130qm) oder eine Eigentumswohnung (bis 120qm) bewohnt, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung). Auch laufende Leistungen für Heizung werden übernommen.

    Leg Wiederspruch ein und verlange eine erneute Überprüfung

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