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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieSonstiges - Freunde & Familie · vor 1 Jahrzehnt

Muss Unterhalt gezahlt werden wenn das Kind als Au-pair ins Ausland geht???

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich ja, da das Kind zu Ausbildungszwecken unter dem "Au Pair" Statut im Ausland weilt um eine Fremdsprache zu lernen/zu perfektionieren und nicht zu Erwerbszwecken. Die Entschädigung ist demnach kein Einkommen sondern eine Ausbildungsentschädigung.

    Wichtig ist, dass tatsächlich die Ausbildung Bestandteil des Vertrages ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke JA, denn als Au-pair verdient man kein Geld...und der Unterhalt dient ja zur Lebensgestaltung und des täglichen Bedarfs.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn es iher in Deutschland leben tut ja und wenn es im Ausland leben tut nein

  • vor 1 Jahrzehnt

    definitiv JA !!

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