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Muss Unterhalt gezahlt werden wenn das Kind als Au-pair ins Ausland geht???
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich ja, da das Kind zu Ausbildungszwecken unter dem "Au Pair" Statut im Ausland weilt um eine Fremdsprache zu lernen/zu perfektionieren und nicht zu Erwerbszwecken. Die Entschädigung ist demnach kein Einkommen sondern eine Ausbildungsentschädigung.
Wichtig ist, dass tatsächlich die Ausbildung Bestandteil des Vertrages ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke JA, denn als Au-pair verdient man kein Geld...und der Unterhalt dient ja zur Lebensgestaltung und des täglichen Bedarfs.
- ChristianPl20Lv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn es iher in Deutschland leben tut ja und wenn es im Ausland leben tut nein