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Lattek
Lv 4
Lattek fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sollte die deutsche Justiz sich ein Beispiel an der Türkei nehmen?

...und straffällig gewordene Ausländer in ihr Heimatland abschieben? (Stichwort Marco W.)

Update:

Ja, ja...ihr habt ja recht!

Die Frage war bewusst provokant gestellt.

Hätte aber nicht gedacht, dass hier Details so zerpflückt werden, alle Achtung. Anscheinend sind hier doch nicht alle so geistig verarmt, wie man manchmal den Eindruck bekommt.

Ich möchte mir nicht anmaßen, eine beste Antwort zu wählen, also: Ladies and gentlemen - your votes, please!

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    davon dass marco w. ein aufenthaltsrecht in der türkei gehabt hat, ist mir nichts bekannt. er war als tourist dort. auch aus deutschland werden touristen, die straffällig geworden sind in aller regel abgeschoben.

    werden hier nicht äpfel mit birnen veglichen, um ein altbekanntes motto "ausländer raus" neu auftischen zu können nur weil türkenbashing zur zeit en vogue zu sein scheint?

    cx

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    erstmal sollte man Pressemitteilungen nicht nur lesen sondern auch verstehen.

  • Apollo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf keinen Fall!

    Straffällige Ausländer sollten ihre Strafe auch absitzen, insbesondere Kinderschänder.

    Du hast eine seltsame Rechtsauffassung. Du willst Kriminelle (Mörder, Dealer, Vergewaltiger, Kinderschänder etc.) einfach abhauen lassen?

    Such mal einen Arzt auf.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstens werden straffällig gewordene Ausländer in der Regel abgeschoben.

    Zweitens ist nicht jeder, der aussieht wie ein Ausländer auch ein Ausländer; viele haben einen deutschen Paß - also keine Abschiebung mehr möglich.

    Drittens ist Marco nicht abgeschoben worden, sondern er durfte "ohne Auflagen ausreisen",; der Prozeß soll im April 2008 weitergehen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast da was falsch verstanden. Marco W. ist nicht abgeschoben worden, dazu hätte er ja erst einmal ein Aufenthaltsrecht gebraucht, sondern man fand die Länge der Untersuchungshaft unverhältnismäßig und hat ihm deshalb die Erlaubnis gegeben, nach Hause zurückzukehren.

    Das Verfahren ist ja auch mitnichten abgeschlossen, sondern wird im April 2008 weiter geführt. Durchaus möglich, dass er dazu sogar wieder in die Türkei reisen muss.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hä? Der Marco ist nicht abgeschoben worden. Ich glaube da hast Du ein bischen was falsch verstanden. Die Anwälte haben ihn raus bekommen weil die Untersuchungshaft zu lange gedauert hatte. Der Prozess wird im April weiter gehen und dann muß er wieder in die Türkei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest einmal den Arzt wechseln es kann nicht sein das ein Mensch mit einem gesunden Verstand in einem freien Land so eine Frage stellen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !!

    Deutschland weist straffällig gewordene Ausländer nicht pauschal aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Straffällige Ausländer werden in Deutschland abgeschoben!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Strafe erst absitzen und dann

    raus mit den kriminällen!!

    wer sich bei mir zuhause nicht benehmt, den schmeisse

    ich auch raus.

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