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zuviel Quadratmeter bezahlt?

laut Mietvertrag hatte meine Wohnung 60 Quadratmeter aber in Wirklichkeit hatte die Wohnung nur 50 oder sogar noch drunter, habe meinen Vermieter drauf angesprochen und er meinte es wären eh nur pinaz und eine Mietkürzung würde es nicht geben,

nun eine Frage an euch, würde es sich lohnen das zuviel gezahlte Geld zurück zuklagen, denn so wie er das mir gesagt hat wusste er nicht das die wohnung kleiner ist , und versucht sich da immer raus zu reden, bin jetzt aus der Wohnung ausgezogen , aber möchte ja natürlich mein zuviel bezahltes Geld zurück , habe ich eine Chance?

Update:

Oder kann ich ihn Anzeigen wegen " Betrug" ?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn in deinem Mietvertrag die Wohnfläche angegeben war, hast du eine echte Chance.

    Soweit ich weiss gibt es da zwar noch eine Geringfügigkeitsgrenze, aber die dürfte überschritten sein.

    Wende dich doch mal an einen Mieterschutzverein oder eine Verbraucherzentrale, auch wegen der korrekten Berechnung der Wohnfläche.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn irgendwo (im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung) diese 60 m² angegeben sind und die tatsächliche Größe um mehr als 10% geringer ist, kannst Du ihn auf anteilige Rückzahlung verklagen.

    Den Nachweis, dass es so ist, musst Du erbringen.

    Rechne Dir selber aus, wie hoch die Kosten sind, die Du dafür aufbringen musst (Gutachten, Gerichts- und Anwaltskosten, evtl für beide Seiten usw.) und ob es sich lohnt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Grundsätzlich gilt, dass die tatsächliche Wohnungsgröße mindestens 10% kleiner sein muss, als im Mietvertrag angegeben, um einen Rechtsanspruch auf Erstattung der zu viel bezahlten Miete zu haben.

    Diese Grenze gilt nicht für die Nebenkosten!!

    Die Nebenkosten müssen Exakt nach den tatsächlichen qm abgerechnet werden.

    Das heißt, das die Nebenkostenabrechnung in jedem Fall neu berechnet werden muss. Auch dann, wenn sich heraus stellen sollte, das es vielleicht nur 6qm weniger sind.

    Einige Positionen in der Nebenkostenabrechnung werden nämlich anteilig nach qm berechnet wie z.B. Versicherungen usw.

    Ob und wie lange du nach deinem Auszug Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete hast, kann dir der Mieterbund genau sagen.

    Das du die Nebenkostenendabrechnung überprüfen solltest und auf jeden Fall hierfür eine Neuberechnung und Rückerstattung der zu viel bezahlten Nebenkosten fordern solltest, kann ich dir, bin selbst Vermieter, auf jeden Fall empfehlen!

    liebe Grüße

    Diamond

    Quelle(n): bin selbst Vermieter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich an den Mieterverein wenden denn dort haben sie auch einen Fachanwalt für Mietrecht. Meines Erachtens nach hast Du aber nur eine Chance, einen Teil des Geldes wieder zu bekommen, wenn im Mietvertrag die Größe explizit ausgewiesen ist oder ein Quadratmeterpreis genannt wurde. Wieweit rückwirkend Du zurückfordern kannst, wird Dir der Anwalt beim Mieterverein sagen. Viel Glück!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kürzung der Miete und die Rückforderung bzw. Verrechnung ist rechtens, denn die Wohnung entspricht nicht ihren vertraglichen Eigenschaften! Eine Einbehaltung der zuviel gezahlten Miete kann rechtlich gesehen als Betrug gewertet werden. Gerade der Vermieter sollte doch die Grösse seiner Wohnung kennen, denn er hat ja auch einen m²-Preis beim Erwerb bezahlt - 10m² entsprechen bei einem angenommenen Kaufpreis von 1000€ schon 10000€! Sind das immer noch Pinaz? Im Notarvertrag (Kaufvertrag der Wohnung) ist die genaue Grösse verankert! Um nicht auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben, empfehle ich den Gang zum Mieterverein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jetzt hast Du schlechte KArten. Laut Rechtssprechung darf es eine Diffenrenz von 10% geben, Da 10qm mehr als 10% sind, hast Du große Chancen auf Ersattung. Aber Du wohnst nicht mehr in der Wohnung. Wie willst Du das genaue Mass ermitteln? Besser noch es müßte ein Sachverständiger kommen, der das ganze ausmisst. Du hast nicht alle Regelm in Kopf. Wann werden Nischen mitberechnet, bei schrägen Wänden bis wohin wird gemessen. All diese Angaben zu berücksichtigen ist für eine Laien schwierig. Wenn wegen Ecken, Türnischen etc. 4 qm zusammen kommen können lass die Finger weg von einem Rechtsstreit. Wenn Du Dir wegen der tatsächlichen Größe sicher bist, kann Du vor Gericht gehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    zuerst eine Frage steht im Mietvertrag Preis pro qm ...,-- €

    oder steht dort nur Gesamtpreis?

    Außerdem ist wichtig das im Mietvertrag diese 60 qm stehen.

    Also wenn zB. steht die Wohnung wird zu einem Preis von ...... € vermietet,sieht es schlecht aus .

    aber wenn in Deinem Mietvertrag,preis pro qm und/oder 60 qm

    angegeben sind hast Du gute Aussichten einen Teil zurück zubekommen.

    Je nachdem wann Du dort ausgezogen bist und, ....... und

    Im letzteren Fall solltest Du einen Anwalt für Mietrecht befragen.

  • HPD
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich muß meinen Vorrednern (-schreibern) Recht geben. Eine Chance hast Du nur, wenn in Deinem Mietvertrag der Preis pro qm angegeben ist. Dann allerdings eine sehr gute.

    PS. " pinaz" ?????? Du meinst doch sicher "peanuts", oder ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du ausgezogen bist, ist jetzt nichts mehr zu machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich meine, mit ein bischen Augenmass kann man doch sehen ob die Wohnung 50 oder 60 qm ist oder hat der Typ die Aussenseiten als Mietgroesse veranschlagt? Den wuerde ich vor Gericht ziehen wegen Betruges.

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