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Mietrecht - Nachtermin für Tausch der Kaltwasserzähler soll mir €30 kosten?
Während meiner mehrwöchigen Abwesenheit wurden nach Vorankündigung im Hauseingang die Kaltwasserzähler in den Wohnungen getauscht. Da dies bei mir nicht erfolgen konnte, soll ich mit techem selbst einen Termin vereinbaren, der mir €30 kostet. Ist dies zulässig?
Dem Vermieter ist die Abwesenheit bekannt (ob auch der Austauschtermin muss ich erst in Erfahrung bringen) - der Schrieb mit der Aufforderung für den Nachtermin kam vom Verwalter.
Und mittlerweile hab ich schon gefunden, dass für mich als Mieter keine Anwesenheitspflicht besteht - somit sollte ich auch Aushänge nicht zur Kenntnis nehmen müssen!?.
Und ja, Techem macht den Austausch... nur vom Ablesen allein wird man wahrscheinlich auch nicht reich.
@mikado
Sorry, ich zahl halt nicht gerne "Bußgelder", die einem von "jedermann" in den Briefkasten geworfen werden. Und bitte etwas genauer ausführen, welche "Pflicht" ich denn verletzt haben soll - genau deshalb hab ich ja die Frage gestellt.
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang liebst, dann ist dies Deine Gelegenheit. Natürlich mußt Du die Kosten zahlen, wer sonst. Wenn Du in Urlaub fährst oder aus anderem Grund länger nicht da bist, mußt Du Dich darum kümmern, daß jemand für Dich da ist. Notfalls muß der Vermieter einen Schlüssel bekommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Nachtermin ist soviel ich weiß kostenfrei. Der dritte Termin muss bezahlt werden (zumindestens bei der Firma BFW GmbH).
Frag doch einfach mal bei der Firma Techem nach warum du das bezahlen sollst... es kann ja immer mal jemand nicht da sein bei einem Termin.
- emilieLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn du deine Wohnung für mehrere Wochen verläßt, so hast du deinen Vermieter davon zu unterrichten.
Du hättest ihm die Genehmigung zum Betreten deiner Wohnung geben können, oder du gibst die Informationen (und den Schlüssel) an einen Nachbarn deiner Wahl....
Während deiner Abwesenheit können - so wie in diesem Fall - unvorhergesehene Ereignisse passieren!
Stelle dir nur einmal vor, bei dir in der Wohnung (oder über dir) platzt ein Wasserrohr - dann muß doch der Hausbesitzer in deine Wohnung können !
In deinem Fall hat der Vermieter die Hausbewohner sicher rechtzeitig von der Auswechslung der Wasseruhren benachrichtigt, nur hast du nichts davon mitbekommen.(übrigens völlig normal, dieses Austauschen, passiert alle paar Jahre auf's neue)
Soweit ich weiß, wechseln die Wasserwerke (oder im Auftrag ein Klempner)die Uhren aus, techem ist für das Heizungsablesen da.
Soltest du auch diesen Termin verstrichen lassen haben, mußt du die Kosten für einen neuen, deinen Termin selber tragen, Völlig korrekt !
30 Euro sind für An-und Abfahrt und das Ablesen nicht zuviel.
Da mußt du schon in den sauren Apfel beißen und zahlen!
- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein altes Streitthema sind diese "Befehle" an die Hausbewohner, gefälligst zu einem bestimmten Termin anwesend zu sein und irgendwelche Handwerker in die Wohnung zu lassen. Meist wird sowas per Zettel im Hausflur kommuniziert. Die betreffenden Firmen lassen sich natürlich jeden "Ersatztermin" bezahlen.
Sowas wird von den Gerichten längst nicht mehr unterstützt.
Der Austausch eines Wasserzählers ist die Sache des Vermieters. Der muß auf dich zugehen und mit dir einen Termin ABSTIMMEN - er kann ihn nicht einfach anordnen, besonders wenn er weiß, daß du nicht da bist. Er kann natürlich die Terminabstimmung gleich der Handwerksfirma überlassen. Aber auch die müssen dich vorher fragen.
Deshalb gilt: der zweite Termin wird ABGESTIMMT und ist natürlich nicht von dir zu bezahlen.
Daß du dafür sorgen mußt, daß zur Abwendung von Gefahren immer jemand in deine Wohnung kann, hat damit garnix zu tun. Der Wechsel eines Wasserzählers ist ja kein Notfall! Du brauchst also nicht in Abwesenheit fremde Handwerker in die Wohnung zu lassen.
Und ein Zettel im Hausflur ersetzt nicht die Zustellung einer Nachricht oder gar eine Absprache. Schließlich können solche Zettel vom Wind oder von spielenden Kindern jederzeit entfernt werden.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der erste Nachtermin oder Alternativ-Termin ist kostenlos. Weitere Termine sind kostenpflichtig. Auch in Deiner Abwesenheit hast Du dafür zu sorgen, dass im Notfall Deine Wohnung betreten werden kann. Dafür mußt Du bei der Hausverwaltung eine Adresse angeben, wo ein Schlüssel liegt. Auch sollte Deine Wohnung mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden ob alles in Ordnung ist. Hierbei fällt auch ein Aushang auf, auf den dann reagiert werden muß. Wenn ein Nachbar auf Deine Wohnung aufpasst, ist es für ihn kein Problem mit dem Ableser in Deine Wohnung zu gehen. Die Kosten sind gerechtfertigt.
- mikadoLv 5vor 1 Jahrzehnt
30 Euro sind doch angemessen.
Außerdem hast Du als Mieter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dafür hast Du ja die Wohnung anvertraut bekommen.
Ich verstehe Deine Aufregung nicht.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast dafür Sorge zu tragen, dass während Deiner Abwesenheit im Notfall oder für Wartungsmaßnahmen Zugang zu Deiner Wohnung besteht, z.B. Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Sonst hast Du die Kosten selber zu tragen. Und 30 Euro kommen mir da noch recht preiswert vor. Ich würde also nicht rummeckern, sondern bezahlen.
- BengelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Jein....
Das hängt davon ab, wie der Ersttermin angekündigt wurde und ob Alternativtermine zur Auswahl standen.
Mußt nur im Internet recherchieren,...
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke schon da du ja Bescheid wusstest(im Ausnahmefall ,wenn es zum Beispiel zu spät angekündigt wurde).
immerhin kannst du ja Alternativen anbieten einem Nachbarn oder Freunden ect. denSchlüssel geben und sie bitten den Termin wahrzunehmen.Im Grunde ist der Zweittermin ja dein -Verschulden also musst du dafür gerade stehen!Ist allerdings nur meine Meinung ,wie dies rechtlich aussieht weiss ich nicht!