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Die nackte Angst vor dem Abbruch- Bagger
Sölder Ehepaar lebt in ständiger Angst vor dem Tag X
Beim Sölder Ehepaar Ingrid und Philipp Gstrein ist die Vorweihnachstimmng derzeit mehr als nur gedämpft. Für ihr Wohnhaus im Ortsteil Windach, das zu einem Teil auf fremden Grund steht, liegt nämlich ein rechtskräftiger Abbruchsbescheid vor. Seit einem Jahr wird das Ehepaar von ständiger Angst vor dem Abbruchbagger begleitet. Der Grund für die Misere liegt in einem Grundtausch, bei dem Fehler gemacht wurden. Um die Misere bereinigen, fehlen dem blinden Philipp Gstrein 180.000 Euro.
Wie die RUNDSCHAU vor fast einem Jahr schon einmal berichtete, droht dem Wohnhaus des blinden 65- jährigen Philipp Gstrein aus Sölden die Spitzhacke. Der Abbruchbescheid von der BH Imst ist seit Monaten rechtskräftig.
In das Dilemma ist Gstrein Philipp geschlittert, weil vor dem Hausbau- mit gültigem Baubescheid der Gemeinde Sölden – bei einem Grundtausch für den nötigen Baugrund ein damals noch unmündiges Mädchen übersehen wurde. Sie war nämlich die Erbin eines Grundstückes, auf dem das Haus von Gstrein Philipp nun zum Teil steht. Auf die Erbin ist man erst aufmerksam geworden, als Grundstück und Wohnhaus ins Grundbuch eingetragen werden sollten.-
Für den Grundtausch hätte es nämlich eine Genehmigung vom Pflegegericht gebraucht. Weil diese fehlte, war der Eintrag ins Grundbuch unmöglich.
Ohne Geld kein Abbruch. Die inzwischen lange volljährige Besitzerin wäre seit Jahren bereit, an Gstrein Philipp 202 Quadratmeter Grund für Wohn und Abstandfläche zu Anrainergründen abzutreten. Dem erblindeten Pensionisten, der eine Mindestrente und Pflegegeld bezieht, fehlen allerdings die Finanziellen Mittel. 180.000 Euro müsste er hinblättern, um die prekäre Grundangelegenheit zu bereinigen. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von 900 Euro.-
Heuer im Juni trudelte ein Zahlschein von der BH Imst ein. 18.972 Euro soll er im Voraus für den Abriss des Hauses bezahlen. Auch dieses Geld hat der Mindestrentner nicht.
Eine Exekution vom Bezirksgericht Silz ist deswegen bereits anhängig. Wenigstens ein Weihnachtsstern leuchtet über dem Sölder Ehepaar. Bevor der Betrag nicht in unserer Amtskasse ist, wird kein Abriss in Auftrag gegeben, so BH Raimund Waldner.
Gemeindevorstand Gans Giovanni Grüner fordert jetzt, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Seit fünfzehn Jahren warte ich auf ein Zeichen des des guten Willens.
Die Gstrein wissen was mein Rechtsanwalt und ich wollen und müssen sich danach richten, erklärt die Besitzerin des Grundstückes.
1 Antwort
- Jo LeeLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. So lange die 18972 Euro für den Abriss nicht bezahlt werden, hat Herr Gstrein noch etwas Hoffnung. Ich denke, diese Summe wird auch die Eigentümerin nicht aufbringen (wollen) - hoffentlich.
2. Die Frage, die sich mir stellt, ist, WER ist verantwortlich für den Fehler, der beim Grundtausch passiert ist. Meiner Meinung nach hätte dieser auch einen gewissen Anteil an der Misere zu tragen.
3. Ich weiß von einer Baufirma, dass häufig eben erst errichtete Gebäude wieder abgerissen werden müssen, weil die Grundstücksgrenze oder die Höhe eines Gebäudes nicht eingehalten wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass der Herr Mindestrentner und noch dazu erblindet ist, sollte die Eigentümerin moralisch so weit gereift sein mit ihm zu vereinbaren, dass - und das erscheint mir vernünftig, auch wenn ich ungern mit dem Tod spekuliere - nach seinem Ableben das Haus verkauft und der Erlös gerecht an seine Erben und sie geteilt wird.