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Wieso gibt es eigentlich in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten?
Wie kann man was schützen was es in Deutschland nicht mehr gibt?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du verstehst da was falsch.
Der schützt die Daten vor den Bürgern!
- vor 1 Jahrzehnt
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Dieser Posten ist inzwischen überflüssig geworden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
booooooooooooah....hör bloss auf, da fällt mir doch gleich meine Frage ein "Was ihr unter Vorratsdatenspeicherung versteht?" Diese Frage ist leider auch nicht erschienen.
Ich kann euch diese Thematik nur sehr an Herz legen. Schaut mal hier http://www.easyggxl.de/ ins Forum unter > Welt-und Zeitgeschehen *Vorratsdatenspeicherung* dort hat ein Freund Links zusammengetragen, damit man weiss, was das bedeutet.
DAS sollte euch interessieren !!
Liebe Grüsse
Vanessa
@mikelikel
Bei dir ist es nicht nicht angekommen, oder ?
Les doch erstmal bevor du hier rumkackst *tzzzz
Mit verbergen hat das gar nichts zu tun, aber mit unseren Grundrechten. Aber schlaf mal weiter !!!
- vor 1 Jahrzehnt
Der hat die Aufgabe, die Daten vor dem Datenschutz zu schützen und ferner darauf zu achten, dass sie vor dem Bürger umfassend geschützt werden.
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- Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sein Dasein ist auf die Feigenblatt-Strategie zurückzuführen.
Das lässt man sich gerne auch was kosten!
- vor 1 Jahrzehnt
Es muß ihn geben.Schleßlich ist das ein lukratives Pöstchen für Parteigenossen die ja irgendwie versorgt werden müssen.
Es gibt für alles mögliche sogenannte "....beauftragte..." Nur einen Männerbeauftragten gibt es noch nicht. Also, ran es gibt noch viel zu tun und zu beauftragen.Datnschutz ist eine gute Sache.Datenschutz darf aber nicht zu Verbrecherschutz verkommen.
- AnneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der sorgt dafür, das deine Daten schön gleichmäßig verteilt werden, solltest du so dumm sein und im Internet an einem Preisausschreiben teil zu nehmen, so naiv sein, deine Telefonnummer und Handynummer mit auf zu schreiben.
Für jede Telefonnummer bekommt er von allen Firmen 10 Cent und sitzt jetzt auf den Bahamas und läßt sich die Sonne auf den Luxuskörper brennen. :))
Anne
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Heuchelei hat in der BRD Tradition!
Angeblich sind auch vor dem Gesetz alle Bürger gleich, manche nur halt etwas gleicher!
Ebenso verhält es sich mit der angeblichen Sozialstaatlichkeit!
Obwohl wir ein Überwachungs- u. Polizeistaat der allerübelsten Sorte sind, wird uns ja auch suggeriert, in einem Rechtsstaat zu leben, und die Schweinereien unserer Terror- u. Willkürjustiz "Im Namen des Volkes" als angeblich gerecht verkauft!
Insofern fällt Dein Datenschutzbeauftragter nicht mehr ins Gewicht, ist nur eine Lüge von unendlich vielen in diesem Land.
- ramsjoenLv 6vor 1 Jahrzehnt
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz haben in Deutschland nicht den Rang von Straftaten, sofern sich der rechtswidrig Handelnde nicht dadurch bereichert oder andere schädigt. Anders formuliert hat der Datenschutz damit etwa die gleiche Wertigkeit wie falsches Parken und eine Strafanzeige bei der Staatswanwaltschaft ist im Regelfall sinnlos.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte kann als letztes Bollwerk gegen all zu großflächige Datensammlungen betrachtet werden. Leider hat er aber keine Befugnisse, direkt in die Gesetzgebung einzugreifen. ER mag Empfehlungen aussprechen, aber der Gesetzgeber muss diesen Empfehlungen nicht nachkommen. Jedenfalls ist der Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die Landesdatenschutzbeauftragen die Stelle, an der man sich beschweren kann, wenn man meint, dass gegen das BDSG verstoßen wurde.
Typischerweise reicht er dann entweder die Beschwerde an die zuständige Stelle weiter, oder aber vom Bundesamt für Datenschutz wird nachgefragt. Solche Nachfragen haben eine gänzlich andere Wirkung als die eines verunsicherten Bürgers, denn der Bürger kann weinen, der Datenschutzbeauftragte aber Ordnungsgelder verhängen.
Ebenfalls kann man nicht immer Datenauskunft und Akteneinsicht verlangen (z.B. bei der Polizei), wenn jemandem eine Angelegenheit aber zu dubios erscheint, kann der Bundesdatenschutzbeauftragte für denjenigen selbiges verlangen.
Auch unser Bundesdatenschutzbeauftragter ist mit der Vorratsdatenspeicherung nicht besonders glücklich. Jedoch hat auch er sich an die Gesetzgebung zu halten. Wir als Bürger können dagegen vom Petitionsrecht nach Art. 17 GG Gebrauch machen oder den Rechtsweg einschlagen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ist schon auf dem Weg.
Das ändert leider auch nichts daran, dass Datenschutz in Deutschland so gut wie nichts mehr wert ist und die staatliche Sammelwut eher an die Jäger- und Sammlernatur des prähistorischen Menschn erinnert als an der im BDSG verankerte Grundsatz der Datensparsamkeit.
Die Aussage, man habe nichts zu verbergen, zielt leider in die falsche Richtung. Man denke an eine Kamera im Schlafzimmer, die auf Vorrat alle 30 Sekunden ein Foto macht, dass irgendwo für sechs Monate gespeichert wird. Natürlich greift niemand auf die Fotos zu, so lange kein Verdacht auf eine Straftat besteht. Aber wenn der Verdacht besteht und er sich nur auf Grund der Fotos beweisen ließe schon. WIe geht es dann weiter? Reicht schon eine anonyme Anzeige, dass dort bärtige Männer ein- und ausgehen? Würde man nun verdächtig werden, weil man eine solche Kamera ablehnt? - Ich denke gerade daran, dass die Kontendatei auch nur zur Terrorbekämpfung genehmigt wurde. Das politische Versprechen dazu hielt zwei Jahre, inzwischen kann eine Reihe von Beamten ohne konkreten Verdacht auf die Datei zugreifen. Oder wie steht es mit Briefsendungen aus der Schweiz und aus Liechtenstein, die vom Zoll ohne konkreten Tatverdacht geöffnet werden dürfen? Wen geht nun mein Schriftverkehr mit meiner Geliebten in der Schweiz was an?
Die Vorratsdatenspeicherung auf normale Briefe übertragen würde bedeuten, dass man sich bei der Abgabe jedes Briefes beim Postamt ausweisen müsste, der Ausweis samt Empfänger des Briefes kopiert und die Kopien dann ein halbes Jahr archiviert werden. Ansichtskartenohne Absender gäbe es dann gar nicht. Eine abstruse Vorstellung, aber nur, weil es nicht "unsichtbar" elektronisch geht.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt zu so einem Szenario nur einen quantitativen Unterschied dar. Mit wem ich telefoniere, wohin ich gehe, wen ich treffe geht außer mir niemanden etwas an, auch wenn ich nichts zu verbergen habe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Euch links-alternativen Vorratsdatenspeicherungsgegnern sei gesagt, dass euch niemand dazu zwingt, das Internet, geschweige denn Telefon und Handy zu benutzen.
Habt ihr vielleicht etwas zu verbergen? Getroffene Hunde bellen bekanntlich...
Ha! Schon ein linker Spinner hat DAUMEN RUNTER gegeben. Meeeehhhhr!
@Vanessa-Tussi:
Welchen konkreten GG-Artikel betreffend?