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abbalabba333 fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Fanatischer Hundehasser wurde von einen Hund gebissen, wie weit haftet der Hundebesitzer?

Der Hundehasser hatte den Hund beschimpft, ohne einen ersichtlichen Grund geschlagen (lt.Aussagen der Zeugen). Der Hund (Schäferhund) wartete angeleint vor dem Supermarkt auf seinen Besitzer.

Update:

Noch ein Nachtrag:

Ist nicht mein Hund, der Besitzer ist mein Nachbat.

Update 2:

@Puh: Keine Ahnung ob es jossip2 getroffen hat. Trauig wäre ich nicht.

Update 3:

@ jossip2: Das werde ich bestimmt nicht tun.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    also ich würde so was der polizei melden, in diesem fall ist doch nicht der hundebesitzer der schuldige. es ist eine schweinerei, einen angeleinten hund zu schlagen. diese person würde sich auch nicht einfach zusammenschlagen lassen, sie würde sich auch wehren. wenn ich dein hund wäre, hätte ich auch zugebissen.

    das schlimmere ist jetzt vielleicht, dass dein hund, wenn er jetzt diese person (zu recht) gebissen hat, das natürlich, wenn er wieder mal angebunden da sitzt, sicher auch andere leute beisst, das ist für ihn ein ganz schlimme erfahrung die er da gemacht hat.---und ein hund ist mal kein mensch, der einfach wieder verzeihen kann. ----übrigens, wir menschen können ja manchmal auch nicht verzeihen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofern der Hund ordnungsgemäß angeleint war ( er sollte nicht an einer Flexi festgemacht gewesen sein) und ansonsten ein sehr friedfertiges Tier ist (man kann einen Wesenstest beantragen) zahlt die Haftpflicht die Kosten für die Behandlung des Deppen beim Arzt bzw. dessen Arbeitsausfall. Ist allerdings nachzuweisen, dass das Hundekind provoziert wurde, kann er seinen Sch..... selbst bezahlen. Wohin kann ich dem Hundekind zur Belohnung nen Knochen schicken? Hoffentlich hat er dem ********* richtig eine verpasst, dafür gehört dem Hundekind en Haufe Knoche!!!!! Mit nem Schäferhund macht mer so einen Käs nit, die süßen Wauzis lassen sich nun mal nicht verarschen.

  • Akbar
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Hund angeleint war und es Zeugen gibt, die gesehen haben wie er geschlagen wurde, kann Dir nichts passieren.

    Jeder, auch ein Hund hat das Recht sich zu wehren.

    Ein Hund ist rechtlich gesehen nicht mehr ausschliesslich nur eine Sache. Gott sei Dank!

    Und der Schläger hätte sich nicht in Gefahr begeben müssen.

    Ausserdem bekäme er von mir eine Anzeige wegen Tierquälerei.

  • Puh
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ach...hats jossip2 endlich mal erwischt???

    Hier ein ähnlicher Fall. Leider steht nicht dabei, welche Strafe der Hundehasser bekommen hat.

    Dein Bekannter soll also bitte Starfanzeige erstatten.

    Da der Mann den Hund provoziert hat wird wohl nichts auf ihn zu kommen.

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  • Iris
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist es so, dass der Besitzer des Hundes diesen unter Kontrolle haben muss, oder nachweisen muss, dass er den Hund anleinen kann und der dann nicht tillt, wenn ihm jemand zu nahe kommt.

    Wenn aber der Tatbestand des provozierens, sogar der Schläge richtig ist, würde ich den Kerl erst mal anzeigen.

    Ob die Haftplficht jetzt wirklich haftet kommt auch wieder darauf an, ob zb. der Hund niemals zuvor auffällig war oder vielleicht sogar eine Begleithundeprüfung abgelegt hat . Manchmal besteht die auf einen Nachweis, eventuell in Form eines Wesenstest.

    Wenn der Hund an sich ok ist, dürfte das ja alles kein Problem sein.

    Und da es ja Zeugen gibt, denke ich, dass das gut ausgeht.

    Aber leider ist es so, dass nur der Recht hat, der auch Recht bekommt.

    Aber die Chancen für den Hundehalter stehen gut.

    @ jossip

    ich kann deinen Zorn auf Hunde verstehen, die dich angreifen, ohne das du sie provoziert hast.

    Ist mir auch drei mal passiert.

    3 schwere Bisse von Schäferhunden.

    Allerdings bin ich nicht verbittert, sondern habe gelernt, warum das passiert ist.

    Das soll nicht heißen, dass immer wir Menschen schuld sind.

    Würde mich, mit meiner heutigen Kenntnis noch mal ein Hund angreifen, wäre ich diesmal sicher nicht zimperlich.

    Aber hier ist doch die Sachlage, so wie ich sie lese, etwas anderes.

    Ich meine, jetzt mal ehrlich.

    Wie mutig muss man sein, um einen angeleinten Hund zu schlagen?

    Und sich dann wundern, wenn der reagiert.

    Läßt du dir einen Knüppel übers Hirn ziehen, ohne zu reagieren?

    Nö, oder?

    Und bitte vergesse bei deinem ganzen Hass auf Hunde nicht, dass das Problem beim Hund zu 90% am anderen Ende der Leine ist.

  • özlem
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein sehr schwieriger Fall!

    Grundsätzlich haftet der Halter IMMER für Schäden, die sein Hund verursacht. Und er muss den Hund IMMER unter Kontrolle haben!

    Das heißt, dass er selbst einen vorm Supermarkt kurz angeleinten Hund so sichern muss, dass kein Mensch zu Schaden kommen kann!

    In Fällen, in denen Kinder ungefragt den Hund streichelten und gebissen wurden, obwohl das Tier zuvor nie auffällig wurde, trägt der Halter die Verantwortung.

    Wie es aber in einem provozierten Beissvorfall aussieht, ist unklar.

    Es kommt drauf an, ob der Geschädigte vor dem Hund lediglich rum gehampelt oder ihn vielleicht sogar geschlagen hat.

    Ich würde auf jeden Fall sofort selbst eine Anzeige machen und die vorhandenen Zeugen zusammen rufen und vor Gericht ziehen!

    Wenn schon Zeugen vorhanden sind, kommt der Hund zumindest ohne Auflagen (Leinenpflicht, Maulkorb) davon!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da Hunde in der Rechtssprechung als Sache angesehen werden, passiert dem Hundehasser wahrscheinlich eher nichts.

    Aber natürlich wird er versuchen den Halter zu belangen.

    I.d.R. hat man dafür aber eine Hundehaftpflicht, ich gehe mal davon aus, dass der Halter des Hundes auch eine hat.

    Der übergibt man dann den Fall, inklusive Zeugenaussagen.

    Die Rechtsabteilung der Versicherung wird sich dann darum kümmern.

    Persönlich glaube ich aber nicht, dass dabei etwas rauskommt, dem Hundeführer ist ja kein Vorsatz nachzuweisen, und es trifft in dem Fall wohl auch Eigenverschulden zu.

    Abwarten, dafür ist man ja versichert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das so stimmt, ist nicht der Hund der "Täter", sondern der "Provokateur", und der Hundehalter könnte im Gegenzug Anzeige gegen ihn erstatten.

    Nur zur Klarstellung: Ich mag keine Hunde. Ich hasse die Viecher sogar. Aber dass es vor jedem Supermarkt einen "Hundeparkplatz" gibt, und dass da Hunde angeleint werden, das ist mir klar, und ich halte mich eben fern von den Tieren. Und dass ein Hund zubeißt, wenn man ihn ärgert, dürfte auch dem dümmsten Menschen klar sein.

    Die Geschichte hat für mich ein "Geschmäckle" nach Versicherungsbetrug.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja das ist die Frage, denn die Haftung sagt, dass der Besitzer schon allein dafür haftet, dass er einen Hund hat.

    In manchen Fällen ist es dann auch egal, inwieweit der Hund provoziert wurde.

    Es wird meistens erstmal ein Wesenstest gemacht mit dem Hund. Hat der Bersitzer eine Hundehaftpflicht, wird die Haftungsfrage dort genau geprüft und geklärt und wenn Sie unbegründet sind die Ansprüche des "Opfers", dann werden diese auch abgewehrt. Die anfallenden Anwaltskosten trägt in diesem Fall auch die Versicherung...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Sachverhalt so stimmt, dann hat der Täter schlechte Zahlen. Auch wenn Hunde in Deutschland nur eine Sache sind, werden Vergehen gegen Sachen bestraft. Desweiteren würde ich an deiner Stelle geltent machen, was im Tierschutzgesetz steht. Gewalt gegen Tiere ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

    Also schnapp dir die Zeugen und ab zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Wichtig - wie immer in diesem Lande - wer zuerst kommt, hat die besseren Karten.

    Quelle(n): Seit mehr als 20 Jahren Halter von kaukasischen Ovcharki.
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