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abbalabba333 fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Hund als Erben einsetzen! Geht das?

Update:

@jossip2:Es war mir wieder mal eine Freude, deine unverschämte Art und Weise deiner Antwort

hier aufzuzeigen. Wieder einmal wird es deutlich, dass Du nicht in der Lage bist, eine sachliche Antwort zu geben. Was meint Ihr?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, laut deutschem Gesetz ist ein Hund eine Sache. Und einer Sache kann man nichts vererben. Das ist so als würde man sein Vermögen einem Stuhl überschreiben ;).

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland nicht, aber es gibt im Erbrecht etwas ganz Schönes, das nennt sich "Damnationslegat": Du kannst einen Erben einsetzen, der sich verpflichten muss, wenn er das Erbe annimmt, sich um den Hund zu kümmern, bis der Hund stirbt.

    Vor den Pflichtteilen kann man sich allerdings nicht drücken, und ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    naja und wenns gehen würde... da könnten bestimmt viele menschen mehr mit anfangen!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In den verquasten Wunschvorstellungen beknackter Tierfanatiker bestimmt.Juristisch,jedenfalls hier in Deutschland,ist dieser Blödsinn nicht möglich.Es kann jedoch vom Erblasser bestimmt werden,daß der/die Erbende sich verpflichtet,für ein lebenslanges Wohl der Töle zu sorgen.Inwieweit das aber nachprüfbar ist,sei mal dahingestellt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht direkt, du kannst aber dafür sorgen, das der Mensch der deinen Hund übernimmt, gut für ihn Sorgt.

    Also das Erbe nur für den Hund ausgegeben werden darf.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann Menschen als Erben einsetzen, keine Sachen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geht nicht

  • vor 7 Jahren

    Wenn Sie für die beste Weg, um den Hund zu erziehen suchen Ich empfehle diesen Kurs http://zug-hunde.info/

    Ich habe folgte dieser Kurs hat mir sehr geholfen mit meinem Hund! Ich empfehle es allen Hundebesitzer

  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Hund direkt leider nicht! Aber Du kannst jemanden bestimmen der dafür Verantwortlich ist das Dein Nachlass Deinem Tier zu Gute kommt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, in Deutschland ist es rechtlich nicht möglich Tiere als Erben einzusetzen. Man kann eine Stiftung einrichten, die dem eigenen und anderen Tieren etwas Gutes tut oder man kann dem Erben als Erbauflage oder Bedingung die Pflege des Tieres machen.

    Lg Susanne

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