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Muss ich bei einem Auszug aus der Wohnung das vom Vormieter gestellte Gartenhäuschen abbauen?

Dies ist beim Einzug pauschal vom Vormieter abgekauft worden.

7 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der neue Mieter und der Vermieter das Gartenhäuschen nicht haben wollen wirst Du es abbauen müssen. Frage den Vermieter ob Du es stehenlassen kannst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dein Nachmieter es nicht auch kaufen will, mußt Du es wohl abbauen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich! denn mit dem abkauf (aber auch mit der bloßen übernahme) ist es deins!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du es vom vormieter gekauft hast ist es deins. will dein nachmieter es haben verkauf es ihm (oder schenk es dem nachmieter - bleibt dir überlassen) und gut, ansonsten mußt du es mitnehmen. kannst ja auch nicht einfach möbel in der Wohnung stehen lassen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dies müsste im Mietvertrag eingetragen sein. schau mal nach. Aber wenn du es vom Vormieter abgekauft hast, kann ich mir schon vorstellen das du es abbauen musst. das gehört ja nicht zur Wohnung bzw. dem Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich, es ist ja Dein Eigentum und Du hast alles was Dir gehört aus dem GArten (Wohnung) zu entfernen. Wenn das Häuschen noch in Ordnung ist, kannst Du es Deinem NAchmieter anbieten, aber nehmen muß es es nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das Haus war Teil der übernommenen Flächen.

    Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt wurde, müssen sie als Mieter die Einbauten eines anderen Mieters natürlich nicht entfernen.

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