Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Das Benehmen vor Gericht!?
Gestern in den Nachrichten wurden bei einem Prozess die Angeklagten gezeigt. Einer hatte sein Gesicht mit einen Tuch vermummt.
Warum wurde sowas zugelassen.
Ich kenne es nur so,man darf keinen Kaugummi kauen,keine Kopfbedeckung auflassen und sollte vernünftig gekleidet sein sonst ist das eine Missachtung des Gerichts. Warum werden bei diesen Aikaida Menschen Ausnahmen gemacht.Lassen wir uns alles von denen gefallen?
Danke ist angekommem.Wenn die Kamera aus ist , Maske ab.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Während der Verhandlung ist keine Vermummung erlaubt. Ausserhalb, also vor oder nach der Verhandlung, kann ein Angeklagter sich verdecken, wenn er es möchte.
Es gibt in Deutschland keine TV-Aufnahmen von Strafpozessen - gezeigte Bilder haben also nichts mit dem relevanten Geschehen im Prozess zu tun.
- grafciceroLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ruhig Blut, ruhig Blut. Wenn Du die Bilder vom vermummten Angeklagten sehen konntest, war die verhandlung noch gar nicht eröffnet. Dann sind nämlich in Deutschland Kameratams und Fotografen gar nicht mehr zugelassen. Die filmen/fofografieren nur in der ganz kurzen Zeitspanne zuvor. Das war möglichweise auch der grund, warum der Angeklagte sich was vors Gesicht gezogen hat. Nach Verhandlungsbeginn ist das keinem gestattet, keinem.
- MausiLv 5vor 1 Jahrzehnt
In Deutschland darf man sich bloà so lange vermummen, wie Presseleute mit Fotoapparaten oder Kameras anwesend sind. Während der Verhandlung darf in Deutschland weder fotografiert noch gefilmt werden und dann muà der Angeklagte sein Tuch, seine Mütze, seine Sonnenbrille o.ä. ablegen. Tut er es nicht, bekommt er eine Ordnungsstrafe.
Wenn sich der Angeklagte vor der Presse verstecken will, ist das sein gutes Recht. Man kennt ja die Hetzkampagnen der Medien - und wenn dann am Ende doch rauskommen sollte das die Person unschuldig war, liest man das als versteckten 3-Zeiler auf Seite 10 der unbekanntesten Tageszeitung. Dann war aber das Gesicht dieses Menschen überall zu sehen - behaftet mit einem Makel. Jeder der ihn kennt oder gesehen hat, wird ihn schneiden oder schief ansehen, wenn er ihm begegnet. Dann ist es nämlich oft egal ob er unschuldig ist...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist nicht nur bei Al Kaida Angeklagten so sondern auch bei vielen Kinderschänder-Prozessen. Dies dient dem Persönlichkeitsschutz der Täter, wobei ich doch sehr daran zweifel, dass sie diesen überhaupt verdient haben. Unser deutsches Rechtssystem schützt eben immer die Täter und verhöhnt die Opfer.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- yolLv 6vor 1 Jahrzehnt
An Berni und Scots:
Solange kein Urteil gesprochen wurde, gilt ein Mensch als unschuldig. Glaubt ihr wirklich, dass keine unschuldig Verdächtigten vor Gericht kommen? Wollt ihr Menschen ohne Prozess schon verurteilen?
Stellt euch vor, irgendein Typ zeigt euren Vater, Bruder, Freund fälschlich an. Wollt ihr dessen Leben auch vor dem Urteil zerstört sehen?
Es sind nicht die "Täter", die damit geschützt werden, sondern Verdächtige - und zwar vor Menschen, die ein Urteil vor dem Richter fällen.
So, das musste gesagt werden.
- özlemLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich kann Mausi und Yol nur zustimmen.
Solang kein Urteil gesprochen ist, gilt jeder Verdächtige noch als unschuldig!
Ich muss gestehen, dass in Fällen wie Kindesmisshandlung und Eltern die ihre Kinder töten, selbst sehr wütend werde. Vor allem wenn die (vermutlichen) Mörder ihrer eigenen Kinder und perverse Pädophile ihr Gesicht "beschämt" verstecken!
Letzten Endes muss man einfach eingestehen, dass es nunmal Fakt und Gesetz und auch gut so ist, dass jemand, solang noch kein Urteil gesprochen ist, als unschuldig gilt.
Und solange hat er das gute Recht sein Gesicht vor Kameras und Fotografen zu verstecken!
Dass das deutsche Gesetz Tätern mehr Schutz zukommen lässt als Opfern, ist ein anderes Thema und verdient genauso die Wut der Bevölkerung!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Scots hat Recht. Es ist eine Schande, was sich Gerichte heute
alles bieten lassen.
Ãber die Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei Straftätern kann ich nur lachen. das haben diese Menschen doch überhaupt nicht verdient.
Dieser Staat mit seinen übertriebenen Gesetzen führt sich selbst ad absurdum!
- JINLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Benehmen vor Gericht!?
Gestern in den Nachrichten wurden bei einem Prozess die Angeklagten gezeigt. Einer hatte sein Gesicht mit einen Tuch vermummt.
Warum wurde sowas zugelassen.
Ich kenne es nur so,man darf keinen Kaugummi kauen,keine Kopfbedeckung auflassen und sollte vernünftig gekleidet sein sonst ist das eine Missachtung des Gerichts. Warum werden bei diesen Aikaida Menschen Ausnahmen gemacht.Lassen wir uns alles von denen gefallen?