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Wohnrecht / Erbrecht?

Meine Eltern haben das HAus meiner Großeltern geerbt und die restlichen Geschwister ausgezahlt vor 10 Jhren. Meine Großmutter hat seitdem Wohnrecht auf Lebzeit. Wenn sie ins Pflegeheim einziehen muss, wer muss dann zahlen? Mein vater ( Ihr Sohn ) ist vor 4 Jahren verstorben. Man sagte uns dass meine Mutter dafür aufkommen müsste wegen dem Wohnrecht, stimmt das? Warum nicht die noch lebenden direjten Verwandten??

Vielen Dank schon mal.

Ne kurze Info wo das Gesetzlich verankert ist wäre aus gut.

8 Antworten

Bewertung
  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Wohnrecht ist etwas anderes als Nießbrauchrecht. Hätte die Großmutter Nießbrauchrecht, dann müßte Deine Mutter dafür aufkommen. Bei einem Wohnrecht liegt die Sache anders. Kann sie nicht mehr dort wohnen, ist es nicht Euer Verschulden, die Wohnung kann auch nicht von Ihr weiter vermietet werden. Sie alleine kann dort wohnen, nicht mehr und nicht weniger. Beim Nießbrauch ist es anders, da könnte sie die Wohnung vermieten und das Geld gehörte ihr.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    da es bei mir ist es eine ähnliche Situation ist, kann ich dir vermutlich helfen. Ich habe zu Lebzeiten meines Vaters seine Eigentumswohnung geerbt, meine Mutter hat das Wohnrecht notariell eingetragen bekommen. Nachdem mein Vater gestorben ist, habe ich die Wohnung bekommen, meine Mutter behielt weiterhin das Wohnrecht.

    Ich bin für sämtliche Kosten, die die Wohnung verursacht verantwortlich (zB Instandhaltung), meine Mutter nicht, sie hat lediglich das Nießbrauch-Recht (Wohnrecht). Es zahlt immer der Eigentümer, nicht der Nießnutzer.. Allerdings bekommt meine Mutter die Mieteinnahmen, da die Wohnung im Moment vermietet ist. Als Nießnutzer hat man zwar das Recht, die Wohnung zu nutzen, bzw. Mieteinahmen einzustreichen, nicht aber das Recht, sie zu veräußern, oder darüber zu bestimmen.

    Wir hatten deswegen schon einen Anwalt kontaktiert, ob es eine Möglichkeit gebe, die Wohnung zu verkaufen, da es wirklich eine sehr unfaire Lösung ist, wie es im Moment ist, allerdings ist die Wohnung mit dem Nießbrauchrecht meiner Mutter praktisch wertlos für mich und nur ein Klotz am Bein - meiner Mutter steht das Geld zu und ich bin diejenige die zahlen muss, wenn was mit der Wohnung ist! Zum Glück beteiligt sich meine Mutter an den Kosten, die die Wohnung verursacht, sonst wäre das echt eine miserable Sitatution..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube nicht, dass sie dafür aufkommen muss. Doch ich würde in jedem Fall mal einen Rechtsanwalt aufsuchen. So teuer ist das wirklich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt auch ein Anwaltsportal - hier kannst Du Dir gezielt einen Anwalt für Erbrecht/Wohnrecht raussuchen und unverbindlich eine Anfrage stellen. Du erhältst in der Regel innerhalb weniger Minuten ein Angebot und kannst dieses an- oder ablehnen.

    Ich hab das mal für eine Frage gemacht (hat 20 Euro gekostet) - war schnell und günstiger als wenn ich mir hier einen Termine bei einem Anwalt gemacht hätte (der hätte für gleiche Beantwortung 120 Euro genommen !!)

    LG Heike

    PS: die Antworten sind sehr fundiert mit entsprechenden Paragraphen für den Ernstfall !!

    Quelle(n): www.frag-einen-anwalt.de
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  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zum Unterhalt sind nur Verwandte ersten Grades verpflichtet.

    Also Eltern oder Kinder oder Geschwister.

    Enkel oder angeheiratete Angehörige jedoch nicht mehr.

    Zum Unterhalt verpflichtet sind demnach die Geschwister deines Vaters.

    Mehr im SozVersG

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Oder sieh mal hier nach: http://www.jurathek.de/

    Das ist eine verzwickte Situation und ich verstehe, wenn Mutter nun Existenzängste bekommt. Ich kenne es nur so, dass die leiblichen Kinder verpflichtet sind. Aber das heisst ja nix. Ein Termin bei einem Anwalt für Erbrecht kostet nicht die Welt und ihr hättet dann wirklich halberlei vernünftige Auskunft, weil der Anwalt dann auch alle Eventualitäten hinterfragt.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal im Forum auf der Seite: www.recht.de

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Wohnrecht gilt solange jemand im Haus wohnt. Bei Auszug entfällt es.

    Das Sozialamt kann nur von den Kindern direkt Geld fordern, nicht aber von den Schwiegerkindern.

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