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diflame fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Wie sieht das rechtlich aus ?

Bei einer Begegnung zweier Rüden, beide nicht angeleint,kommt es zu einer Beisserei.

Nichts dramatisches.

Ein Hundebesitzer nahm jedoch 5x den Besuch beim Tierarzt war.Eine Rechnung von 140 (!) Euro erreichte somit den anderen Hundehalter, in der Rechnung aufgeführt waren jedoch auch solche dinge wie eine gründliche Ohrenreinigung und Pflegespray. Mich interessiert es wie das rechtlich geregelt ist,da beide Hunde nicht angeleint waren.Kulanzhalber ist der eine Hundebesitzer bereit einen Teil der Rechnung zu übernehmen,aber nicht die gesammte Summe. Mich interessiert es weil ich beide Hundehalter auf unseren Gassirunden treffe.

12 Antworten

Bewertung
  • özlem
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sofern keinem der beiden Hunde Gefährlichkeit nachgewiesen werden kann, tragen beide ihre Kosten selbst!

    Für gewöhnlich muss jeder Hundehalter Haftplichtversichert sein (natürlich nicht rechtlich muss aber moralisch und sozial betrachtet muss).

    Wenn beide Hunde aber einen verträglichen Charakter haben und sich lediglich untereinander in die Haare gekriegt haben, aus rein verhaltensbiologisch nachvollziehbaren Gründen, trägt jeder seinen "Schaden" selbst!

    Wenn der Schadensersatzfordernde Halter aber nachweisen kann, dass der Schadenersatz zu leistende Halter einen Hund hält, welcher aufgrund gesteigerter Aggression an die Leine gehört oder ein Listenhund der Klasse 1 und somit ohnehin an die Leine gehört oder Klasse 2 und keinen Wesenstest vorlegen kann, der ihn von der Leinenpflicht und Maulkorbpflicht entlässt (es sei aussen vor gelassen, dass kein Hund aufgrund seiner Rassezugehörtigkeit bösartig ist - denn ein Listenhund ist leider immer schuld, ob er nun was getan hat oder nicht - wenn der Halter Auflagen missachtet. Ist er in einen Kampf verwickelt, den auch der andere begonnen hat, kann ihm leider immer die Schuld zugewiesen werden, wenn sich der Halter nicht an Vorgaben hält), dann kann der Schadenersatzfordernde Halter tatsächlich auf Kostenübernahme bestehen!

    Allerdings nur unter den genannten Bedingungen.

    Behandlungen am Tier aber, die mit dem Kampf an sich nichts zu tun haben und nicht infolgedessen entstanden sind, gehören nicht auf die Rechnung!!

    Wenn der angeklagte Halter eine Rechtschutzversicherung hat (Hundehalterrechtschutz), kann er sich informieren lassen wenn er will.

    Hat er einen "normalen" Hund (kein Listi oder besonders auffälliger Hund), soll er diese Forderung strikt ablehnen!

    @PADDL

    stimmt so leider nicht. Wenn bei einer Auseinandersetzung so schwere Verletzungen entstehen, dass mehrere Behandlungen und Folgebehandlungen entstehen, muss im Falle der tatsächlichen Schuld des anderen Hundehalters die gesamten Kosten übernommen werden.

    Eben alles was infolge der Auseinandersetzung entstehen kann!

    Haftpflichtversicherungen kommen für solche Kosten in der Regel voll auf! Und zwar immer. Manches Mal verlangen sie von ihren Klienten aber die Erstattung der Kosten aus privater Kasse, wenn gesetzliche Regelungen (bsp Leinenpflicht an dem Ort) vom Schädiger missachtet wurden. Der Geschädigte bekommt von der Versicherung in jedem Fall Geld. Die restlichen Konsequenzen regelt die Versicherung mit ihrem Klienten selbst.

    Egal ob versichert oder nicht, hat der Schuldner immer zu haften, wenn er tatsächlich schuld hat (bsp er hat seinen Hund gezielt auf den anderen gehetzt - Zeugen! - oder er hat einen sehr aggressiven Hund oder die Tiere können sich bekanntermaßen nicht leiden - gibt es auch! - und der Schuldner hat die Verantwortung für die Keilerei zu tragen - aus welchen Gründen auch immer eben!). Und wenn er die Schuld trägt, dann muss die gesamte Behandlung und auch die tatsächlich nötige Nachbehandlung, die aufgrund der Beisserei notwendig ist, auch komplett bezahlen!

    Es gibt genug Fälle wo dann eine (oft auch aufwändige) Operation notwendig ist oder sogar mehrere OPs und hier folgen sogut wie immer Nachbehandlungen!

    @Wurzelma... und Citney

    die Anleinpflicht gilt nicht grundsätzlich überall und auch keine Maulkorbpflicht!

    Jede Kommune regelt es selbst für sich.

    Die meisten größeren Städte haben eine Anleinpflicht in bebauten Gegenden, an Straßen und in ihren Parks. Häufig sind die Stadtränder aber von der Anleinpflicht ausgenommen.

    Es gibt auch Städte, in denen keine Anleinpflicht herrscht!

    Bei uns ist es so, dass der Stadtrand und an Feldern keine Anleinpflicht herrscht. Und selbst in unseren Wäldern herrscht keine generelle Anleinpflicht (ausser an den Joggingwegen). Aussage des Forstamtes!

    Grundsätzlich gilt Leinen- und Maulkorbpflicht ausschließlich für Hunde der Rasseliste Klasse 1, die jedes Bundesland für sich selbst aufstellt. Klasse 2 Listenhunde können von der grundsätzlichen Leinen- und Maulkorbpflicht nach bestimmten Auflagen befreit werden.

    Alle anderen Hunde in Dtschl unterliegen keiner generellen Leinenpflicht und schon gar keiner Maulkorbpflicht! Das sind übrigens zwei Punkte die auch sehr stark mit dem Tierschutzgesetz korrellieren!!

    Der Hundehalter haftet auch für einen nicht angeleinten Hund trotz Leinenpflicht erst dann, wenn ihm auch wirklich schuld nachgewiesen werden kann. Hier heißt es nämlich nicht grundsätzlich, der Hund war nicht angeleint, also war er auch schuld. Es gibt Fälle, in denen ein angeleinter Hund auf einen nicht angeleinten Hund los gelassen wurde. Nirgendwo steht geschrieben, dass man die Leine auch in der Hand haben muss! Nur der Hund muss unter Kontrolle sein (fette Gesetzeslücke) und das setzt anleinen nicht voraus (genug Leute haben ihren Hund trotz kurzer Leine nicht unter Kontrolle, genauso wie manche Halter niemals eine Leine brauchen, weil sie ihren Hund voll unter Kontrolle haben)! Sogenannte Schleppleinen gelten somit auch als angeleint!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass beide Hundehalter gleichermaßen an der Beisserei schuld haben (keiner der Hunde war angeleint), was letztendlich dazu führt, dass jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat.

    Tierarztkosten, die nichts mit den Folgen der Beisserei zu tun haben, wie z. B. die genannte Ohrreinigung etc., gehören jedenfalls nicht zu einem etwaigen "Schaden".

    Quelle(n): Siehe "Hund beisst Hund" http://www.boxer-von-der-einoede-stockmann.de/hund...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohrenreinigung und Pflegespray muss sicherlich nicht bezahlt werden, wenn es nicht zur "Therapie" gehört hat.

    Wenn beide OHNE Leine waren, tragen beide auch ihren Teil der Schuld.

    Keine Versicherung haftet wenn ein Hund nicht angeleint war/ist.

    Die Kosten müssen also die Besitzer selbst tragen.

    Ich fänds gut wenn beide sich die Hälfe teilen haben, denn Zwei haben dazu beigetragen ;o))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klasse oezlem.

    Genaus das ist richtig.

    Eine falsche Aussage ist folgende:

    Keine Versicherung haftet wenn ein Hund nicht angeleint war/ist.

    Die Kosten müssen also die Besitzer selbst tragen.

    Stimmt so nicht.

    Denn sollte sich nachweisen lassen, dass einer der Hunde, die ohne Leine liefen, im Einflussbereich des Hundehalters , also in der Unterordnung standen, zahlt sehr wohl die Versicherung.

    Ist sogar eine Prüfung erfolgt, wie Begleithundeprüfung, hat dieser Hundehalter sogar noch bessere Chancen, zu beweisen, dass sein Hund nicht schuld ist.

    Und ich würde meinen Hund sofort loslassen, sollte er in eine Keilerei geraten. Denn 1. geht man so einer Verletztung aus dem Weg, 2. besteht so eine Chancengleichheit und manchmal ist es sogar so, dass ein Hund an der Leine, sich stärker fühlt.

    LG

    Iris

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Sach- und Personenschäden, die sein Hund verursacht. Daher sollte man ja auch besser eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben. Es wird schwer nachzuweisen sein, wer in diesem Falle die Beißerei schuld war, aber sicherlich ist im Streitfalle derjenige Hundehalter benachteiligt, der einen sog. Kampfhund besitzt, da ja angeblicherweise von diesen Hunden eine größere Gefahr ausgeht als von " normalen" Hunden. Wenn beide Hunde nicht angeleint waren und bisher ein normales Sozialverhalten gezeigt haben, sollte jeder Tierhalter die Tierarztkosten selber bezahlen. Auf keinen Fall würde ich die gesamten Tierarztkosten übernehmen, eine Ohrenreinigung und Pflegespray gehören nicht zu einer tierärztlichen Behandlung aufgrund einer Beißerei. Inwieweit die anderen abgerechneten Behandlungen überhaupt notwendig waren, kann nur der Tierarzt beurteilen. Dieser darf und muß einem Dritten keine Auskunft geben, es sei denn, die Haftpflichtversicherung oder ein Rechtsanwalt würden ihn anschreiben. Wer will aber die Richtigkeit seiner Angaben überprüfen? Am besten die 2 Hundehalter einigen sich unter sich und gehen sich zukünftig aus dem Wege!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das mit der Ohrenreinigung und dem Spray ist ja wohl `ne absolute Unverschämtheit!!!

    Da beide Hunde nicht angeleint waren. als es zu der Rauferei kam, würde ich sagen, daß jeder Halter für seinen eigenen Hund und die Tierarztkosten, falls nötig, verantwortlich ist.

    Wenn es allerdings so wäre, daß ich meinen Hund (Zwergpinscher) frei laufen lasse und uns kommt ein anderer unangeleinter Hund ( z. B. Labrador) entgegen, es entsteht eine Rauferei, in der mein Hund klar unterlegen ist, dann würde ich die Sache schon anders sehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich schließe mich der Meinung von "Melody" an. Sofern es keine über alle Zweifel erhabenen Zeugen gibt, dürfte das Problem hier im Nachweis liegen, welcher Hund mit der Beisserei begonnen hat. Der Besitzer dieses Hundes wäre ersatzpflichtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    damit man nach ner beisserei bei den tierarzt geht kann ich verstehen, allerdings muss der eine halter nicht alles bezalen, da BEIDE hund nicht angeleint waren. und wenn man einen rüden hat, und der sich nicht mit andren rüden evrsteht (das man auf jeden fall merkt) muss man den hund zumindenst an die leine nehmen! in diesem falle würde ich sagen jeder soll seine rechnung selbst bezahlen und fertig! weil wenn sie so leichtsinnig sind,sollten sie die rechnung auch selbst bezahlen! falls diese sache vor gericht gehen sollte, hat der eine hundehalter der dem andrem die rechnung aufbrummen will eh die ****karte, da sein hund selbst nicht an der leine war! und hier in deutschland ist leinenpflicht angesagt, wenn nicht sogar maulkorb!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke:

    Jeder die Hälfte DES ERSTEN TIERARZTBESUCHS.

    Sei Hund war auch nicht angeleint, also muss er auch die Hälfte zahlen. Allerdingst sind 4 Tierarztbesuche überflüssig. Also muss er die Kosten der anderen 3 Besuche beim Tierarzt komplett übernehmen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    50:50 wird der schaden geregelt.

    ich würde aber nur den 1. besuch bezahlen. warum noch 4 weitere wenn kein schaden war? rufe doch mal den tierarzt an der den hund behandlet hat und frage nach seiner meinung.

    hast du keine hundeversicherung die das regelt? dafür ist nämlich dein hund versichert

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