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Darf der Mieter seinen Nachmieter selbst aussuchen?
Hey liebe "Rechtswissenschaftler/innen",
Ich hätte da ein kleines Anliegen, bei dem ich euch gerne um Hilfe und Infos bitten würde.
Folgender Sachverhalt:
Wohne seit gut einem Jahr in meiner jetzigen Wohnung. Berufsbedingt musste ich nun allerdings die Wohnung kündigen (unter Einhaltung der Kündigungsfrist). Habe mich mittlerweile auch um einen Nachmieter bemüht...mit dem Ergebnis, dass ich zwei gefunden hätte, die beide gerne die Wohnung haben möchten. Einer davon würde mir die Wohnung komplett, inklusive der gesamten Einrichtung abnehmen. Der Andere wiederum würde mir nichts abnehmen und hätte die Wohnung gerne komplett ausgeräumt.
Für mich ist nun klar, dass ich jenen Nachmieter bevorzuge, welcher mir die komplette Wohnung abnehmen würde.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage...in wieweit darf ich selbst entscheiden welcher der beiden die Wohnung nun bekommt? Angenommen der Vermieter entscheidet sich für den anderen? Kann ich dann Einspruch erheben?
Lg & Danke
Ok danke für die rasche Antwort - ich hab also überhaupt kein Recht, mir meinen Nachmieter selbst auszusuchen? Selbst wenn mir, für den Fall dass sich der Vermieter für den anderen Nachmieter entscheidet, um einiges mehr Arbeit und Geldaufwand anfallen würde (Wohnung ausräume, Käufersuche für Möbel,...)?
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
du kannst dem Vermieter beide vorschlagen am ende entscheidet das aber dann immer noch der Vermieter aber anmerken könntest du noch das du den einen bevorzugen würdest und hoffen das sich der Vermieter dann für diesen entscheidet
- Zed YagoLv 7vor 1 Jahrzehnt
So leid mir das tut, aber Du hast keinerlei Mitspracherecht in dieser Sache. Auch die Geschichte, dass der Vermieter einen von drei von Dir gesuchten Nachmietewilligen nehmen muss, ist Humbug. Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters und nur er entscheidet, wem er sie zur Nutzung überlassen will. Ich sehe nur die eine Möglichkeit: Rede mit Deinem Vermieter und lege ihm dar, was Du möchtest. Vielleicht ist er ja entgegen der allgemeinen Vorstellung von Vermietern nett und zeigt sich einsichtig.
LG
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da hast du leider dabei kein Stimmrecht.
Allein der Vermieter entscheidet, wem er die Wohnung vermieten will. Er kann also auch beide ablehnen.
Du kannst natürlich Vorschläge machen und Empfehlungen aussprechen. Aber mehr auch nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es wird auch immer so schön gesagt, dass der Vermieter nur 3 Nachmieter ablehnen dürfe, den 4 aber dann nehmen MUSS.... das ist ein Ammenmärchen.
Wenn er will, kann er soviele ablehnen, bis Deine Kündigungsfrist sowieso abgelaufen ist.
Quelle(n): Die runterklicker gehen doch mal bitte auf diese Seite http://www.immothek24.de/index1106.html?/Mietrecht... - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Tessa-Lo NickyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, du hast überhaupt nichts zu sagen, denn es ist ja nicht deine Wohnung. Sonst könntest du ja einen arbeitslosen oder obdachlosen die wohnung überlassen, du hast ja kein problem damit, der vermieter muss ja sehen dass er das geld bekommt und muss einen einigermaÃen positiven eindruck von den menschen haben, denn er will ja auch nicht dass die ihm seine wohnung zu kleinholz machen oder verschimmeln lassen.
du kannst nicht über das eigentum anderer bestimmen!
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Entscheidung über den Nachmieter fällt allein der Vermieter als Besitzer der Wohnung.
Wenn möglich, rede mit ihm, sag ihm worum es Dir geht - vielleicht klappt´s ja.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast kein Mitspracherecht. Sprich jedoch mit dem Vermieter darüber vielleicht kommt er Dir ja entgegen. Es wäre für den Vermieter zwar nur ein Punkt bei seiner Entscheidung, aber vielleicht er Entscheidene.
- AZZE 1Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst nur deinen Vermieter diese Vorschläge machen ,ob er Eingeht ist aber seine Freie Entscheidung.
Du kannst deinen Vermieter in diesem Fall sagen es seien sehr gute Mieter mit einen guten Einkommen ,wenn es so sei!Normalerweise wäre er als Vermieter froh gleich neue Mieter zu bekommen ,denn es ist ja auch seine Interesse die Wohnung gleich weiter zu vermieten.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, leider hast Du dazu kein Recht, bist also auf den goodwill des Vermieters angewiesen.
Warum soll ein Vermieter einen Mieter nehmen, der ihm nicht passt, nur weil Du dabei finanzielle Vorteile hättest?
- old knitterfaceLv 5vor 1 Jahrzehnt
frag mal beim mieterverein nach. der vermieter kann zwar bestimmen, wer in seine wohnung einzieht, allerdings darf er meines wissens einen vorgeschlagenen nachmieter nicht ablehnen, nur weil ihm dessen nase nicht gefällt. er muà dazu auch nachvollziehbare gründe haben. allerdings muà er nicht auf deine gründe eingehen. aber sprich mal ganz nett und freundlich mit ihm, vielleicht geht er ja auf deine gründe ein.