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Gemeinsam mieten, gemeinsam ausziehen? Von zwei Hauptmietern will einer ausziehen?

Hallo erstmal!

Ich habe mit meinem jetzigen Exfreund fast 2 Jahre unsere gemeinsame Wohnung bewohnt. Nun habe ich mich von ihm getrennt und bin ausgezogen.

Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind also beide Hauptmieter. Er möchte jedoch weiterhin dort wohnen bleiben.

Wie sieht nun die Rechtslage aus. Ich weiß, dass ich nicht alleine kündigen darf und nur der Vermieter mich aus dem Mietvertrag entlassen kann.

Soll ich dennoch eine Kündigung schreiben oder eine Bitte um Entlassung aus dem Mietvertrag?

Habe ich dann überhaupt eine Kündigungsfrist?

Und wie sieht es mit der Kaution aus? Erhalte ich davon wieder die Hälfte zurück? Das Mietkautionssparbuch läuft auch auf meinen Namen.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! Danke für eure Antworten.

Freue mich auch über Links dazu, weil ich leider zu dem Thema nicht wirklich etwas gefunden habe und im Mieterschutzbund bin ich leider auch nicht.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die erste antwort ist richtig, wichtig ist nur das du die einverständniserklärung bzw. bestätigung deines ex brauchst.

    die kaution bleibt allerdings bestehen, aber dein ex kann dir ja die hälfte auszahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müßt mit dem Vermieter absprechen wie er das lösen will. Es gibt 2 Möglichkeiten 1. Beide kündigen zum schnellsten Termin und der eine Erhält zum gleichen Termin einen neuen Vertrag. Er muß dann die Kaution neu einbezahlen und die alte Kaution wird zum Zeitpunkt x ausgezalt. 2. Der Vermieter schließt einen Zusatzvertrag in dem einer aus dem Vertrag uasscheidet und der andere den Vertrag komplett übernimmt. Dann müßt Ihr die Kaution untereinander verechnen.

    Was genommen wird liegt am Vermieter.Ihr habt jedoch ein Vorschlagsrecht.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kündigung zu schreiben nützt Dich nichts, da nur beide gemeinsam Kündigen können.

    Es bleibt somit nur die Bitte um Entlassung aus dem Mietvertrag, dem auch Dein Mitmieter zustimmen muß. Wenn der Verm. Dich entlässt, ist der MV. mit Dir hinfällig und er muß Dir auch die Kaution zurückgeben.

    Es hilft nur ein Gespräch zwischen a l l e n Beteiligten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie bereits von einigen Antwortern richtig dargestellt, ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn alle Mieter kündigen. Evtl. kann anschließend ein neuer Vertrag mit dem verbleibendem Mieter geschlossen werden. Soweit nur ein Mieter kündigt hat das keinerlei Auswirkungen, selbst wenn dieser bereits ausgezogen ist. Die rechtliche Stellung als Vertragspartei mit allen Rechten und Pflichten bleibt bestehen. Die einzige Ausnahme stellt hier die Ehewohnung dar, die einem verbleibenden Partner durch das Familiengericht zugesprochen wurde.

    http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/rat...

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

    Das sinnvollste ist es deshalb, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen um hier eine Lösung zu finden, so dass Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst und Dein Ex-Freund in der Wohnung bleiben kann.

    Bei der Kaution muss ich allerdings passen. Da habe ich keine Ahnung von :o)

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  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst dem Vermieter melden, dass Du ausziehst. Dann kannst Du so etwas wie eine Abtretungsvereinbarung unterschreiben (und der andere Mieter auch) und der Mietvertrag wird geändert. War bei mir sehr unkompliziert. Allerdings bekommt dann ausschliesslich der "weitere" Mieter die Kaution zurück, wenn er auszieht. Also gleich den eigenen Anteil zahlen lassen (vom Ex).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein du mußt nicht kündigen, aber melde dich schriftlich per Einschreiben bei dem Vermieter ab. Wenn dein Ex dann weiter dort wohnt, muß er später kündigen, das geht dich nichts mehr an. Wie es mit der Kaution aussieht, weiß ich nicht so genau, aber meiner Meinung nach, müßte sie dir zur Hälfte beim Auszug deines Ex ausgezahlt werden, aber erkundige dich lieber nochmal bei deinem Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Derjenige der Ausziehen will.

    Muss sein Anteil an der Wohnung KÜNDIGEN.

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