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Hiiilfe!!! EBAY?

Habe ein Handy 'Dummy' gekauft (eine Handy Atrappe).

Es wurde vom Verkaeufer geschrieben das es ein DUMMY ist.

Wusste aber nicht was es bedeutet.

In der Beschreibung wurde noch geschrieben ''Achtung an alle Spassbieter: Bei Rücktritt vom Vertrag behalte ich mir vor, eine Gebühr in Höhe von 30 % vom Ersteigerungsbetrag in Rechnung zu setzen.''

Ich bin ja kein Spassbieter, kann ich somit mein (leider schon ueberwiesenes) Geld komplett zurueck verlangen.

Das Wort DUMMY war so in dem Nokia Namen integriert das ich dachte das Nokia ein Handy Namens Dummy herausgegeben hat (Nokia 5310 Handy Dummy blue).

Ihr koennt euch ruhig lustig machen, ist aber nicht noetig :-)

(Habe 24 Euro bezahlt).

Update:

ICh habe ja das Wort Dummy nachgeschlagen, es wurde aber nichts von Handys gesagt. Habe sogar 'Nokia 5310 Handy Dummy blue' eingegeben und bin auf der Nokia Seite gelandet. Naja ich sag mal aus Fehlern lernt man.

Update 2:

Klar das Wort Dummy kenn ich, habe es nur noch nie im Zusammen hang mit nem Handy gehoert, sonst haette ich ja nicht fuer Geboten.

Habe meinen Computer seit September hier in Deutschland im Gebrauch und die Suchmachinen sind auf U.S.A .eingestellt und als ich gegoogelt habe war m ein erstes ergebniss die Nokia.com Seite und auch die anderen Ergebnisse haben nur auf Telefon Seiten gezeigt...ja ich weiss, man hat fuer alles 'Ausreden'.

Ich habe nich ja auch shocn bei eBay schlau gemacht, und die 8 Euro werde ich wohl oder uebel zahlen muessen.

Es war ja nur ein relativ kleiner Betrag, aber ich finde es halt nicht in Ordnung wenn man so 'abgezockt' wird.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ha - vom Dummy zum Dummi ist es meist nicht weit!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wichtig wäre: Ist der Verkäufer ein privater Verkäufer oder ein Händler?

    Wenn es ein Händler ist, kannst Du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten/die Ware zurückschicken. Er darf Dir dafür auch keine 30 % vom Betrag in Rechnung stellen.

    (Das muss auch in seinen AGBs stehen, wenn es ein Händler ist. Falls es nicht drinsteht, kann man darauf pochen, dass der ganze Vertrag null u. nichtig ist wegen fehlerhafter AGBs - dazu gibt es schon BGH-Urteile.)

    Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Käufer. (Also der Tag, an dem Du das Handy geliefert bekommen hast, ist der 1. Tag - von da an gerechnet hast du 14 Tage Zeit, es zurückzuschicken. Da es unter 40 Euro gekostet hat, müsstest Du die Kosten für das Porto tragen.)

    Bei Privatverkäufen ist das nicht möglich.

    Ansonsten ist die Beschreibung des Verkäufers leider ausschlaggebend. Evtl. ein wenig irreführend, denn es wäre ein Leichtes für ihn, den Begriff einfach in der Beschreibung genau zu erklären, anstatt auf ein Lexikon od. "schlagen Sie nach" zu verweisen ...

    (Evtl. zur Aufmunterung: So was kann passieren. Ich weiß auch erst, was ein Dummy ist (in Bezug auf Handys), seitdem ich Deine Frage gelesen habe ... - Ich habe mal ein Telefon bei ebay gekauft u. mich wie ein Schneekönig gefreut, dass ich 20 Euro gegenüber dem Ladenpreis eingespart habe. Was ich übersehen hatte (war ganz klein gedruckt auf der Seite): Es war nicht neu, sondern "runderneuert" ... Ich kam mir sensationell doof vor wegen dieser lächerlichen 20 Euro Ersparnis bei einem gebrauchten Telefon... :-) )

    Hoffe, ich konnte helfen!

    LG,

    tippfeler

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dir irgendwelche Begriffe unbekannt sind solltest Du im Zweifelsfall VOR Abgabe eines Gebotes mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und das klären. Im Nachhinein hast Du schlechte Karten weil er ja in seiner Artikelbeschreibung nichts verschwiegen hat. Wie heisst es so schön:"Unwissenheit schützt nicht!"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verkaufs für einen Zehner und haks ab unter "passiert mir nicht nochmal".

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein komplettes Geld wirst Du nicht zurück bekommen..., der Verkäufer hat ja die Angabe gemacht, das er sich vorbehält, eine Gebühr von 30 % zu erheben, wenn man von seinem Kauf zurücktreten will!!!

    Zum Glück war sie Summe nicht sooo hoch...!!!

    LG

    P.s. im Nachhinein bringt Dir das zwar nichts mehr, aber es wäre klug gewesen, sich vorher schlau zu machen, was ein Dummy überhaupt ist!!!

    Du hättest ja z.B. hier bei Clever fragen können...!!!

    Aber normalerweise lernt man aus seinen Fehlern..., und jeder Mensch macht mal Fehler...!!!

    Quelle(n): Meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist deine Frage nun, ob du dein Geld komplett zurück verlangen kannst? Nein, das kannst du nicht, du musst sehr wahrscheinlich zumindest die 30% Gebühr zahlen, denke ich mal. Dass du nicht wußtest, was ein Dummy ist, macht dich vielleicht nicht zum Spaßbieter, aber es gibt dir auch keinen "Freifahrtschein". Ich an deiner Stelle würde warten, bis das Handy da ist, es sei denn du hast es natürlich schon, und es wieder bei Ebay reinsetzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    von "abzocke" kann doch gar nicht die rede sein, wenn in der artikelbeschreibung drin stand, dass es sich um ein dummy handelt. wenn man die begriffe nicht kennt, sollte man sich wohl eher vor dem bieten beim käufer oder mal im fremdwörter-lexikon kundig machen. mein mitleid hält sich daher stark in grenzen. ich würde es zurück schicken und die 30% verlust als lehrgeld abschreiben. oder du setzt es einfach selber wieder bei ebay rein. vielleicht findest auch du einen bieter, der sich genauso dumm anstellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage wäre: war es ein Privat- oder eine geschäftlicher Verkäufer ?!

    Letzteres MUSS Dir das sog. Widerrufsrecht einräumen.

    Ersteres - Verhandlungssache (und Geschick)

    Ich würds auf die ehrliche Art und Weise versuchen und mit dem Verkäufer vernünftig reden. Ich hab auch schon mal was aus versehen gekauft und der Verkäufer war sehr nett - wir konnten gegenseitig vom Vertrag zurücktreten.

    Bis vor ein paar Jahren wusst ich auch nicht was ein HandyDummy ist ;o)))

    Nächstes mal einfach die Frage für den Verkäufer VOR dem Bieten nutzen - dann passiert sowas sicher nicht wieder !!

    Drück Dir mal die Daumen !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lies dir die Beschreibung vorher genauer durch dann passiert sowas nicht

    wenn da steht Keine Angaben zur Rücknahme wirst du wohl dein Dummy behalten dürfen. Wenn du ihn hast setze den Dummy doch wieder ein kann ja sein das du ihn wieder los wirst

    Oder noch besser es ist bald Weihnachten kennst du keinen den du das schenken kannst?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    Genau der Fall "Handy-Dummy" kam schon öfters im Fernsehen.

    Leider ist es nicht Möglich, sein Geld zurück zu bekommen. Aber die 30% solltest du kriegen. Ist ja dann genau so beim Kauf festgelegt, wie dass du nur ein Dummy kaufst.

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