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ist zivildienst pflicht, obwohl nach ausbildung eine chance der übernahme besteht?

mein sohn hat vor beginn seiner lehrstelle den wehrdienst verweigert um zivi zu leisten, aber bekam gleich nach der schule eine super lehrstelle- jetzt ist er im 2.lehrjahr, und die firma übernimmt in der regel keine lehrlinge, aber er hat die chance übernommen zu werden. aber nur gleich nach beendigung ler lehre, würde er zivi leisten, hätte er keine chance mehr in die firma einzusteigen.und so einen job wird er nie mehr so schnell finden.,

muss er denn tatsächlich zum zivi, obwohl sie ihm seine zukunft verbauen würden, oder gibt es noch ne andere möglichkeit.

bin sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er noch vor Beendigung der Lehre oder gleich danach einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterschreibt (das er also dort angestellt wird), muß ihn sein Arbeitgeber für die Zivi-Zeit freistellen und danach auch wieder dort arbeiten lassen.

    Deshalb unbedingt VOR Beendigung der Ausbildung einen Vertrag unterschreiben!!! Die Firma ist dazu verpflichtet, ihn für diese Zeit (genaus wie beim Wehrdienst) freizustellen!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zum Zivi wird er wohl oder übel müssen. Die Behörden haben da eher wenig Spielraum.

    Das beste wird sein, wenn er sich mit seinem Arbeitgeber auf einen für beide Seiten positiven Kompromiss einigt.

    Vielleicht kann der Arbeitgeber auch mal einen Brief an das Kreiswehrersatzamt schreiben, dass er eventuell vom Zivildienst frei gestellt werden kann.

    Der sicherste Weg ist allerdings ein entsprechendes Attest vom Arzt, das ihn vom Zivi befreit. Z.B. Allergien, etc.. ;-)

  • Tolula
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, soweit ich weiss, dürfen sie im die Zukunft nicht verbauen und dürfen ihn bei einer Stelle, die in Aussicht ist oder sicher ist, nicht zugreifen.

    Ausserdem werden sie in diesen Zeiten, knapper Stellen einem wohl nicht einen Arbeitsplatz verweigern, obwohl beim Bund oder Staat ist alles möglich.

    Aber es sollte so kommen, dass er ihn nicht ableisten muss. Schließlich zahlt er ja dann auch Steuern, ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    müssen tut er nichts. EInfach einspruch einlegen mit der begründug job. Sollte dann wieder was kommen, einfach wieder einspruch einlegen. Entweder SIe geben nach, was oft ist oder einfach bis er 25 durchhalten mit einspruch. Dann kann man nicht mehr einziehen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er übernommen wird wird er für die Probezeit oder für die Zeit wo der Arbeitsvertrag befristet ist frei gestellt. Mal mit seinem Zivildienstberater telefonieren und abklären.

    Bei meinem Freund ging das so.

    Wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist sollte seine Firma ein "Unabkömmlichkeitsverfahren" einleiten.......letzte Lösung wäre eine Heirat.

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn er vor Beendigung der Lehre einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat zur Übernahme oder so muss ihn der Betrieb für die Zeit in der er den Zivi-Dienst ableistet freistellen. Nach der heutigen Gesetzen bzw. der Regelung müssten das noch so um die 9 Monate sein die man heutzutage noch machen muss.

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