Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

we act fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Findet Ihr einen Strafbefehl auf 50 Tagessätze wegen?

dem Einkauf mit der Karte eines Freundes, nachdem man die Lebensmittel (bei tegut) zurückgeben musste und ohne sich vorher äußern zu dürfen, angemessen? Es handelte sich um einen Einkauf von 12,80 Euro. Und die Karte wurde mir geliehen zum einkaufen..

Update:

Ich habe eine Karte von meinem Freund zum einkaufen bekommen. Dann habe ich für 12,80 Euro eingekauft. An der Kasse wurde ich hingewiesen dass ich mit der Karte nicht einkaufen darf, weil ich eine Frau bin und der Name auf der Karte von einem Mann ist.

Dann musste ich die Lebensmittel zurück geben. Die Polizei hat mich mitgenommen, die der Filialleiter gerufen hatte wegen "Betruges".

Jetzt habe ich nach 2 Monaten einen Strafbefehl über 50 Tagessätze a 10 Euro erhalten. Das heißt 50 Tage Haft oder 500 Euro Strafe zahlen.

Darum geht es.

Update 2:

Ich habe eine Karte von meinem Freund zum einkaufen bekommen. Dann habe ich für 12,80 Euro eingekauft. An der Kasse wurde ich hingewiesen dass ich mit der Karte nicht einkaufen darf, weil ich eine Frau bin und der Name auf der Karte von einem Mann ist.

Dann musste ich die Lebensmittel zurück geben. Die Polizei hat mich mitgenommen, die der Filialleiter gerufen hatte wegen "Betruges".

Jetzt habe ich nach 2 Monaten einen Strafbefehl über 50 Tagessätze a 10 Euro erhalten. Das heißt 50 Tage Haft oder 500 Euro Strafe zahlen.

Darum geht es.

Bei Arbeitsdirektor Peter Hartz hat die Staatsanwältin eine Bewährungs- und Geldstrafe beantragt. ...eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen für angemessen

8 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was ist denn der Grund für den Strafbefehl? Wenn man mit einer Karte bezahlt, die nicht gedeckt ist, das IMHO versuchter Betrug. Da finde ich 50 TS angemessen.

    Und wieso durftest du dich nicht äußern? Hast du/dein Freund keine Aussage bei der Polizei gemacht? Hat man dir/deinem Freund wirklich gesagt: "Sie dürfen sich nicht äußern. Halten Sie den Mund!"

    Kann ich mir schwer vorstellen.

    Vielleicht kannst du das mal aufklären. Vielleicht ändere ich dann meine Meinung.

    --------------------

    OK, Nachtrag gelesen. Klarer Fall von Unbedarftheit (manche sagen auch Einfalt dazu): Mit einer fremden Karte darf man nicht bezahlen, das solltest du und dein Freund wissen.

    Geh zu einem Rechtsanwalt und lass dich beraten; der RA kann da bestimmt was machen. Aber bitte bezahl ihn nicht mit einer fremden Karte ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau dir den Strafbefehl mal genau an. Dort muss eine Frist angegeben sein in welcher du Rechtsmittel einlegen kannst. Wenn du die versäumt hast - schei....

    Ansonsten such dir einen Rechtsanwalt, der sich in der Sache bestellt und Akteneinsicht verlangt. Er kann anschließend beurteilen, wie er sinnvoll eine Einlassung abgibt und eventuell eine Einstellung der Sache oder zumindest eine Reduzierung der Buße erreichen kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Geschichte ist haarsträubend unglaubwürdig. Wenn du wirklich einen Strafbefehl bekommen hast, solltest du dir für deinen Anwalt eine bessere ausdenken.

    - Selbst wenn der Verkäufer die Zahlung mit der geliehenen Karte nicht akzeptiert hätte (und warum sollte er das tun, ihm liegt in erster Linie daran, sein Geld zu bekommen)

    - dann liegt noch lange kein Betrug vor. Der wäre allenfalls gegenüber dem Kartenbesitzer denkbar.

    - Man kann völlig legal mit einer geliehenen Karte bezahlen (z.B. mit PIN)

    - Der Verkäufer / Geschäftsinhaber hat nach deiner Darstellung keinen Schaden davongetragen. Warum sollte er dich anzeigen?

    - Du bekommst keinen Strafbefehl, ohne vorher zur Sache angehört worden zu sein.

    Nee, nee - so wird das nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Strafbefehl dient der schnellen Erledigung eines Verfahrens.

    Meist wird die Strafe in einem Strafbefehl recht hoch angesetzt. Die Tatsache, dass Du nicht zum Gericht geladen wirst, Dich nicht um einen Anwalt kümmern musst und die Angelegenheit mit dem Bezahlen der Strafe erledigt ist (unter 90 Tagessätzen steht nichts im Führungszeugnis), wird sozusagen mit der hohen Strafe bezahlt.

    Wenn Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du arglos gehandelt hast, Dein Freund als Zeuge auftritt und klarmacht, dass er Dir die Karte wirklich zum Einkaufen gegeben hat und glaubhaft darstellen, dass Du wirklich nicht wusstest, dass es strafbar ist, mit einer fremden EC-Karte zu bezahlen, dann würde ich Einspruch gegen diesen Befehl einlegen.

    Nach Zustellung des Strafbefehls hast Du zwei Wochen Zeit dafür.

    Vor Gericht bekommst Du dann die Gelegenheit, kurz darzustellen, was Dich geritten hat und wenn Du einsiehst, dass Du strafbar gehandelt hast und lediglich das Strafmaß für zu hoch empfindest, stehen Deine Chancen gut, "billiger" davon zu kommen. Theoretisch geht das ohne Anwalt.

    Wenn Du Dir aber irgendwie unsicher bist, solltest Du Dir für ein Gerichtsverfahren immer einen Anwalt nehmen. Allerdings könnten Anwalt- und Gerichtskosten dann die 500,-€ leicht überschreiten.

    Viel Glück!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Bekannter von mir fuhr mit einer CC-Karte, die ab 9 uhr gilt und von 16 - 18 Uhr nicht benutzt werden darf, 10 Minuten vor der Zeit mit einem Vorortszug.

    Das kostete ihn 50 Tagessätze Knast oder 312 € incl. Gebühren

    und das bei einem Taschengeld von 20 € im Monat als Asylbewerber !

    Nun kannst du vergleichen, ob deine Strafe angemessen ist.

    Passiert in Hamburg 2006 !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Glaubst Du, dass irgendjemand hier aus Deinen Angaben wirklich versteht, um was es geht?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das finde ich nicht korrekt, mal so vorab gesagt, weil ich da keine näheren Umstände dazu kenne.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist hart, aber rechtlich ok.

    Mach das mal in einem arabischen Land....

    Falls Du einme Restschutzversicherung hat, kannst Du Einspruch einlegen und Dich vor dem Amtsrichter verteidigen. Eine Betrugsabsicht hattest Du ja nicht.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.