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utca fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hallo,wer kann mir sagen ob ich gesetzlich verpflichtet bin für meine Schwiegermutter Unterhalt zu zahlen ?

Meine Schwiegermutter wohnt seit kurzem im Altenheim sie hat fünf leibliche Kinder,muß ich zahlen ?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bist Du in keinem Fall! Höchstens Dein Ehepartner als "Leibliches Kind", wenn er über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügt, allerdings sind die Freigrenzen dabei sehr hoch!

    Sollte es das Sozialamt -wie so oft-, dennoch versuchen, Klagen! Gewinnst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!

  • vor 1 Jahrzehnt

    unterhaltsverpflichtet sind nur Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie. Gibt es mehrere Geschwister, so werden diese nach Art ihres Einkommens gleichmäßig zum Unterhalt herangezogen. Schwiegertöchter/Söhne sind indirekt, defakto über den Ehegatten zwangsläufig "mit im Boot!"

    Neulich kam eine genaue Berechnung in der Fernsehsendung WISO, wo es zu dem Thema höchstwahrscheinlich auch eine CD geben wird.

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt nicht für Deine Schwiegermutter bezahlen. Dein Partner muß für seine Mutter bezahlen wenn er ein eigenes Einkommen hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du nicht, aber Deine Frau. Da ihr ein Deinem Einkommen angebrachtes Taschengeld zusteht, wenn sie nicht arbeitet, muß sie einen Teil davon abtreten. Wenn Forderungen kommen, immer Anwealt einschalten. Die Sozialämter versuchen alles und kommen selten durch.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut einer Rechtsauskunft die wir für einen solchen Fall in unserer Familie eingeholt haben, haftet für sozialrechtliche Angelegenheiten die "gerade" Linie - also in der Folge - Kinder - Enkelkinder - Eltern - Geschwister und das ohne Verjährung.

    Das Sozialwesen holt sich den Zuzahlungsbetrag von der Person, die am vermögensstärksten ist und dieser obliegt es dann, auf dem Rechtsweg die familiären Anteile von den Familienmitgliedern einzuholen. Wenn es zu der aktuellen Zeit hierzu keine Möglichkeit gibt, ruht die Angelegenheit, bis es irgendwann wieder aufgerollt wird - also als ein Kredit, dessen Rückzahlung irgendwann eingefordert werden kann.

    Aus Deiner sofortigen Verpflichtung kommst Du nur raus, wenn Du eine Gütertrennung hast und dann kommen, wenn es Dein Ehepartner gar nicht kann, heute oder morgen Deine Kinder zum zahlen dran.

    Hoffe, die leiblichen Kinder einigen sich freiwillig auf die Beteiligung ! Alles Gute !

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Jein!

    Du selber brauchst für deine Schwiegermutter nicht zu zahlen. Deine Frau muss unter Umständen zahlen, dabei wird auch das Familieneinkommen berücksichtigt. Indirekt bist Du also möglicherweise mit im Boot.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sieh mal nach unter www.elternunterhalt.org

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das war früher mal so, als es das Sozialamt noch gab, wie wir es kannten. da hat man zunächst Angehörige gefragt und dazu aufgefordert Hilfe zu leisten. Aber heut zu tage ist man dazu nicht mehr verpflichtet. Dafür wurden die Bedarfsgemeischaften bei der ARGE gegründet. Jeder der nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, bleibt aussen vor. Und diese Situation liegt ja in deinem Falle vor. Für den Unterhalt deiner schwiegermutter müssen Verwandte 1.Grades (eigene Kinder, Geschwister) aufkommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    All so ich weis nur das die leiblichen Kinder das machen müssen und nicht die schwieger Tochter ,es sei den das ihr was unterschrieben habt bevor sie ins Heim gekommen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bist du definitiv nicht, aber deine Frau wenn sie ein eigenes Einkommen hat.

    Hatte genau den Fall im Freundeskreis, da hat auch jemand Post bekommen von einem Sozialamt er solle fürs Altenheim der Schwiegereltern aufkommen, nachdem seine Frau null Einkommen angegeben hatte. Er hat denen angerufen und gefragt auf welchem Gesetz ihre Forderung basiert und damit war dann die Sache aus der Welt.

    Die versuchen's halt und bestimmt ist und war schon mancher dumm genug und hat bezahlt.

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