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Ist diese Rüge berechtigt?
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/11/29/pr...
oder hat Bild diesmal Recht so zu schreiben ?
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Presserat rügt gemäß der Richtlinie:
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.
Falls er wirklich gefoltert wurde, kann ich schon nachvollziehen, dass er psychische Schäden davongetragen hat und der Begriff 'irre' wird wohl als ehrverletzend betrachtet.
Der Presserat sollte natürlich eine Rüge aussprechen, wenn die Richtlinien verletzt wurden, wahrscheinlich muss er sogar.
Ob man das in diesem Fall als gerechtfertigt empfindet, sei mal dahingestellt, dafür kenne ich den konkreten Fall zu wenig.
@ old guy: Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland und hat mit gewählten Abgeordneten wenig zu tun.
Dass die deutsche Justiz lange Zeit religiöse Fanatiker als harmlos betrachtet hat ist natürlich bedauerlich und unverständlich.
- old guyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Recht geht vom Volk aus, Abgeordnete vergesetzen es. Staatsbürger sollen sich daran halten. Also wähle Abgeordnete, die nicht derartiges Recht verordnen.
Und die Moral in der Geschicht: Jedes Volk hat
die Regierung die es verdient.