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Muss ich als Privatperson eine Steuererklärung abgeben?

Wenn ich eine abgebe, kann es passieren, dass ich draufzahlen muss?

z.B. Bei Untervermietung eines Zimmers (Mietwohnung)

Wann ist eine Privatperson verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier ein interessanter Link dazu:

    "Gem. § 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.

    Nach § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro (für 2005) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. § 46 EStG abzugeben ist.

    § 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:

    - andere Einkünfte über 410 Euro

    - steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro

    - wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde

    - wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog

    - wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte

    - wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden

    Antragsveranlagung:

    Auch wenn eine Steuererklärung gem. oben genannter Vorschriften nicht abgegeben werden muss, kann es sinnvoll sein eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. So etwa wenn verschiedene Monatsbruttolöhne dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden, wenn im Jahr nur zeitweise Einkünfte vorlagen, wenn Pauschbeträge nachweislich überschritten werden (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen).

    Diese sogen. Antragsveranlagung ist der ehem. Lohnsteuerjahresausgleich."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin auch sehr privat und muss Steuern zahlen.

    Natürlich sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig - egal ob privat oder gewerblich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider bist Du "verpfichtet" eine Steuererklärung anzugeben.

    Du bist bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nämlich pflichtveranlagt.

    Begründung:

    Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von über 512,-- Euro im Jahr ist man steuerlich gesehen Unternehmer.

    Achtung:

    !!! Nicht zu verwechseln mit Unternehmer nach dem Handelsgesetzbuch !!!!

    Quelle(n): Beruf
  • vor 4 Jahren

    Ich würde die Kontoauszüge aufbewahren falls guy später diese mal als Beweis bei Umstimmigkeiten braucht oder als Nachweis in Rechtsfragen. Außerdem nehmen diese bei guter Ablage nicht viel Platz weg. Die Kreditkartenbelege würde ich auch für eine bestimmte Zeit aufbewahren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wann man abgeben muss, bestimmt der § 46 EStG. Ich schreibe mal die wichtigsten Fälle ab:

    - Wenn Einkünfte neben dem Arbeitslohn 410 € übersteigen (z. b. die Untervermietung)

    - wenn man von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn erhalten hat

    - wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III / V haben

    - wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat

    Wenn man freiwillig abgibt, kann es eigentlich nicht sein, dass man nachzahlen muss. Es sei denn, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer falsch berechnet, oder man war eben doch abgabepflichtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, zu meinem Vorredner möchte ich korrigieren:

    512,- sind nicht ganz richtig. Diese gelten für private Veräußerungsgeschäfte wie z.B. Spekulationsgewinne. ( §23 Abs. § EStG)

    Bei Vermietung handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um Nebeneinkünfte, die mehr mehr als 410,00 Euro zur Pflichtveranlagung führen ( §46 Abs.2 Satz 1 EStG)

    Nicht zu vergessen: Anteilig die Ausgaben der gesamten Wohnung als Werbungskosten abziehen.

    Quelle(n): Beruf
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie Einkommen hat. Schmarozer haben wir genug.

  • Mimi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    sind wir nicht alle privatpersonen?

    hast du eine lohnsteuerkarte? logisch musst du eine machen.

    ggf ruf mal dein finanzamt an, die sind zu kostenlosen auskünften verpflichtet, und helfen dir auch bei deiner st.erklärung.

    Quelle(n): eigene erf.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Weiß ich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    alle 2 jaher bei singles

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