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Muss ich als Privatperson eine Steuererklärung abgeben?
Wenn ich eine abgebe, kann es passieren, dass ich draufzahlen muss?
z.B. Bei Untervermietung eines Zimmers (Mietwohnung)
Wann ist eine Privatperson verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier ein interessanter Link dazu:
"Gem. § 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.
Nach § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro (für 2005) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. § 46 EStG abzugeben ist.
§ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn ein Ehegatten Arbeitslohn nach Klasse V zu versteuern hatte
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
Antragsveranlagung:
Auch wenn eine Steuererklärung gem. oben genannter Vorschriften nicht abgegeben werden muss, kann es sinnvoll sein eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. So etwa wenn verschiedene Monatsbruttolöhne dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden, wenn im Jahr nur zeitweise Einkünfte vorlagen, wenn Pauschbeträge nachweislich überschritten werden (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen).
Diese sogen. Antragsveranlagung ist der ehem. Lohnsteuerjahresausgleich."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin auch sehr privat und muss Steuern zahlen.
Natürlich sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig - egal ob privat oder gewerblich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Leider bist Du "verpfichtet" eine Steuererklärung anzugeben.
Du bist bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nämlich pflichtveranlagt.
Begründung:
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von über 512,-- Euro im Jahr ist man steuerlich gesehen Unternehmer.
Achtung:
!!! Nicht zu verwechseln mit Unternehmer nach dem Handelsgesetzbuch !!!!
Quelle(n): Beruf - barksdaleLv 4vor 4 Jahren
Ich würde die Kontoauszüge aufbewahren falls guy später diese mal als Beweis bei Umstimmigkeiten braucht oder als Nachweis in Rechtsfragen. Außerdem nehmen diese bei guter Ablage nicht viel Platz weg. Die Kreditkartenbelege würde ich auch für eine bestimmte Zeit aufbewahren.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wann man abgeben muss, bestimmt der § 46 EStG. Ich schreibe mal die wichtigsten Fälle ab:
- Wenn Einkünfte neben dem Arbeitslohn 410 € übersteigen (z. b. die Untervermietung)
- wenn man von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn erhalten hat
- wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III / V haben
- wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat
Wenn man freiwillig abgibt, kann es eigentlich nicht sein, dass man nachzahlen muss. Es sei denn, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer falsch berechnet, oder man war eben doch abgabepflichtig.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, zu meinem Vorredner möchte ich korrigieren:
512,- sind nicht ganz richtig. Diese gelten für private Veräußerungsgeschäfte wie z.B. Spekulationsgewinne. ( §23 Abs. § EStG)
Bei Vermietung handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um Nebeneinkünfte, die mehr mehr als 410,00 Euro zur Pflichtveranlagung führen ( §46 Abs.2 Satz 1 EStG)
Nicht zu vergessen: Anteilig die Ausgaben der gesamten Wohnung als Werbungskosten abziehen.
Quelle(n): Beruf - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn sie Einkommen hat. Schmarozer haben wir genug.
- MimiLv 7vor 1 Jahrzehnt
sind wir nicht alle privatpersonen?
hast du eine lohnsteuerkarte? logisch musst du eine machen.
ggf ruf mal dein finanzamt an, die sind zu kostenlosen auskünften verpflichtet, und helfen dir auch bei deiner st.erklärung.
Quelle(n): eigene erf. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
alle 2 jaher bei singles