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was glaubt ihr??

hatt ein nicht ehelicher vater die cance das sorgerescht für seine tochter zu bekommen wenn er beweisen kann, das sie seit sie einen anderen hatt die tochter vernachlässigt wirt??? die ex meines bekannten, hatte ihn knall auf fall verlassen mit einem anderen der sehr akresiv ist wie wir schon sehen konnten in dem er meinen bekannten zu sammen schlug ohne grund nur weil sie ihn bei einem fest auf stichelte. jetzt hatt er angst das er auch so zu seiner tochter sein könnte.!!! danke für eure antworten.

Update:

Eulalia,da war er schon, doch sie rejagiert nicht auf die schreiben vom jugentand!! im gegen teil, sie wirt sogar gesehen das sie immer fremde kinder statt ihre kleine dabei hatt. die hatt immer nur die kinder ihres neuen deren schwester dabei.

Update 2:

Sie mag so gerne zu ihrem vater, doch sie wirt immer böse angeschaut und sagt dann nichts, sie darf nichts mal geschenke zum geburztag oder weihnachten an nehmen. ich nenne so was einfach nur krank.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    na klar, ich kenne sogar einen...

    aber du solltest vllt. doch noch mal die schulbank druecken... die fehler, die du machst, zählen nicht unter die kategorie tippfehler!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich weiss net so recht, aber es ist doch unzumutbar, dass ein Kind bei einem so agressiven Typen aufwächst, bzw. lebt, oder?

    An Stelle deines Bekannten würd ich Anzeige wegen schwerer Körperverletzung machen und dem Anwalt klar machen, dass die Tochter bei diesem Typen lebt, der ihn verdroschen hat.

    Als unehelicher Vater kann er auf´s Jugendamt pfeiffen, da ja das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wurde, und höchstens sie was machen kann, falls der Typ auf die Kleine losgeht.

    Aber am besten ist, er nimmt sich einen Anwalt und berät sich mit ihm, wie man die Beiden "dingfest" machen kann, also dass sie auffliegen mit der Vernachlässigung und dem agressiven Verhalten dieses Typen.

    Hört sich jetzt bestimmt so an, als würde ich zuviel Lenßen und Partner anschauen, aber anders geht es leider nicht.

    Denn vor Gericht braucht man Beweise, schwarz auf weiss. Alles andere wäre Verleumdung und üble Nachrede. Und das ist wiederrum auch strafbar.

    Ausser es gibt ein verständnisvolles Jugendamt, das ein Herz für den Vater hat und dann der Sache auf die Spur geht und dann mal persönlich bei den Beiden vorbei schaut.

    Alles in Allem wünsch ich deinem Bekannten alles Gute und viel Glück, dass er doch noch zu seinen "Vaterrechten" kommt und seine Tochter da rausholen kann.

    MfG

    Gina M.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er dem Familiengericht glaubhaft darlegen kann, dass das Wohl des Kindes bei der Mutter nicht gewährleistet, ja sogar gefährdet ist, so kann er zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, das ist gar nicht mal so abwegig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise ist das sehr, sehr schwierig. Eigentlich hat ein "unehelicher Vater" keine Chance. Aber er soll auf jeden Fall zum Jugendamt. Die helfen ihm, wenn die Vorwürfe stimmen!

    Wenn das Jugendamt nicht hilft, dann ab zum Anwalt und das Familiengericht einschaltet. Und gleich das Jugendamt mit anklagen, denn nur Briefle schreiben genügt nicht! Das hat man ja erst kürzlich in den Medien so schmerzhaft erfahren müssen. Die vom Jugendamt müssen hin! Und sich das Kind anschauen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Na wenn es schon so schlimm ist, dann würde mich das auch beunruhigen. Es ist vielleicht besser, wenn dein Bekannter Klage beim Familiengericht einlegt und um das alleinige Sorgerecht klagt und das mit einem guten Anwalt.

    Was ihr da in der Hand habt, sind aber noch keine Beweise, denn wenn der neue Freund seiner Ex deinen Bekannten zusammenschlug, müßte das nicht gleichzeitig heißen, daß der jenige auch gewalttätig zu Kindern ist, beziehungsweise zu dem Kind seiner neuen Freundin. Beweise sind in dem Falle der Kindergarten oder die Schule, welche körperliche oder seelische Auffälligkeiten an dem Kind feststellen, beziehungsweise ein Arzt, welcher das bestätigt. Es sei denn es gibt außenstehende Personen, welche gesehen haben, wie das Kind mißhandelt wurde, die auch aussagen.

    Wenn das Jugendamt seine Ex anschreibt und keine Reaktion zurückbekommt, dann werden sie sich sicherlich eingehender damit beschäftigen, denn ich denke nach dem Fall, welcher vor kurzem durch die Presse ging, als man zu hören bekam, daß ein kleines Kind an Unterernährung starb, obwohl das Jugendamt von dem Fall wußte, daß man sich das wohl nicht nocheinmal leisten kann und gerade jetzt solchen Sachen nachgehen wird.

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