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frage wegen krankenkasse....wichtig!!!?

Hallo zusammen..ich habe eine frage,und zwar:

Ich war Jahrelang freiwillig in einer krankenkasse versichert...nun habe ich geheiratet und bin in die kk meines mannes übergegangen...nun ist es aber so,das ich meiner alten versicherung noch beiträge schulde...da ich dies aber im moment nicht kann,legt mir die kk nahe bei meiner neuen versicherung anzufragen...das sie mir die leistungen untersagen,da ich noch schulden habe....geht das???

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sofern es sich bei der neuen Krankenkasse um eine gesetzliche Kasse handelt, ist der Berechtigte zum "Leistungsempfang" nur Dein Mann.

    Deshalb ist die Frage in diesem Fall zu verneinen.

  • Deine alte KK erzählt Dir Quark. Anders kann ich mir das gar nicht vorstellen. Du kannst die Schulden bei Deiner alten KK abstottern und das wars. Mit der neuen hat es nichts zu tun. Wäre ja auch noch schöner.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du jetzt bei der Versicherung Deines Mannes versichert bist, hat das mit den Schulden Deiner "alten" Versicherung garnichts zu tun.

    Die "neue" Versicherung wird Leistungen bezahlen, solange Beiträge geleistet werden und Du mußt Dich mit der "alten" irgendwie einigen, wann und wie die Schulden beglichen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das können die gar nicht machen,jeder Mensch hat das recht versichert zu sein auch wenn man Restschulden hat.

    Ist eine Eigene erfahrung

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Doch, das können sie! Krankenkasseschulden müssen beglichen werden! Würde Teilzahlung beantragen, das müßte funktionieren.

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