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Arbeitslosengeld nach Auslandstätigkeit?

Vor zwei Jahren, nach 5-monatiger Arbeitslosigkeit habe ich in Tscheschien eine Anstellung gefunden.

Wenn nun mich die Arbeitslosigkeit wieder treffen würde, habe ich in Deutschland noch Anspruch auf ALG1 ?

Danke Euch

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei europäischen Ländern, die zur EU gehören, gibt es die Möglichkeit sich den Arbeitsnachweis bestätigen zu lassen. Dies wird in jedem Land der EU anerkannt. Da Tschechien seit 1.Mai 2004 dabei ist, solltest Du Dir die Arbeitszeiten dort mit Formular E303 bestätigen lassen. Dann hast Du auch Anspruch auf ALG.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem steht auch ein entsprechender Anspruch zu.

    Es wäre doch besser, einmal zu prüfen, wie es um Arbeitslosengeld in Tschechien bestellt ist. Oder hat der dortige Arbeitgeber vielleicht sogar in die deutsche Arbeitslosenversicherung im Rahmen einer Entsendung eingezahlt ? Ansonsten wäre Pech gehabt die richtige Anwort.

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