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Versetzung statt Dienstreise - wie durchsetzen?
Ich brauche Hilfe zu einem arbeitsrechtlichen Thema:
Ich bin seit über einem Jahr auf Dienstreise an einem anderen Ort als meinem "üblichen Arbeitsort". Finanziell, steuerlich und arbeitszeitmäßig ist alles geregelt.
Jetzt möchte ich eigentlich nicht mehr zurück, sondern ganz umziehen. Da ich ja immer noch in derselben Firma arbeite, nur eben in einer anderen Abteilung und Stadt, wäre das eigentlich eine normale Versetzung.
Leider scheint das beim Management aber eine unglaublich schwere Entscheidung zu sein, auf mehrfache Anfragen erhielt ich immer ausweichende Antworten. Meine derzeitige "Beauftragung" würde zum Jahreswechsel enden, aber die Tätigkeit, die ich jetzt ausübe, gibt es danach immer noch.
Wie kann ich die Versetzung juristisch durchsetzen? Gibt es z.B. Links zu dem Thema? Ein bißchen kenne ich mich im Arbeitsrecht aus, aber speziell dazu finde ich nichts.
Ich weiß: Eine Dienstreise darf normalerweise nur 3 Monate dauern.
Vielen Dank für eure Tipps!
1 Antwort
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung.
2. Genausowenig gibt es eine Höchstbeschränkung auf 3 Monate bei einer auswärtigen Tätigkeit. Du machst nämlich keine Dienstreise, sondern wirst - anscheinend zu akzeptablen Konditionen - an einem anderen Arbeitsort eingesetzt. Das ist in vielen Branchen und Berufen durchaus üblich - z.B. bei Projektarbeit, so etwas kann auch Jahre dauern.
Nur steuerlich ist es unschön geregelt: der Gesetzgeber geht hier bei längerer auswärtiger Tätigkeit (und ich glaube, hier trifft eine 3-Monatsregel zu) davon aus, dass ein Zweitwohnsitz bezogen wird und unterwirft einen Großteil der Spesen etc. der Versteuerung.
3. Juristisch hast du also keine Ansprüche - du kannst das nur einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber regeln.