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Miramar fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Lea-Sophies Hungertod!!!Wieviel Kinder müssen noch sterben...???

Das die Jugendämter überlastet sind, sehe ich voll ein. Das gehandelt werden muss, sollte oberste Priorität haben. Aber trotzdem müssen doch bitte die Zuständigen des Schweriner Jugendamtes bestraft werden, es kann doch nicht sein, das es wieder einmal im Sande verläuft und keiner dafür zur Rechenschaft gezogen wird.

Ich bin so wütend.

Update:

sicher wiebke, du hast ja recht, aber es gb seit 1,5 Jahren konkrete hinweise und das jugendamt hat nicht reagiert. die können doch nicht so einfach ohne strafe ausgehen.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Mitarbeiter des Jugendamtes tragen die Hauptschuld.

    Denn sie sind extra dafür da um genau dann einzugreifen, wenn die Eltern selbst nicht mehr in der Lage sind sich um die Kinder zu kümmern.

    Das ist doch die Hauptaufgabe eines Jugendamtes und hier haben die eindeutig wieder einmal versagt, im Sinn von Unterlassener Hilfeleistung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit Wut im Hirn wird man nur Blind und fällt über

    Unschuldige her. Also ist Wut falsch, verständlich zwar, aber

    eben falsch.

    Sowas hat es auch schon immer gegeben, nur jetzt

    fallen eben die Medien immer öfter wie die Newsgeilen

    Wölfe über solche Sachen her.

    Es ist schlimm, aber wie du schon sagst, die sind überlastet

    und wenn sie mal etwas tun, dann greifen sie wieder

    in die Kloschüssel, weil sie dann Kinder aus intakten

    Familien holen, wo eben angeblich die Soziale Psyche

    der Kinder wegen der nicht so klugen Eltern in Gefahr ist.

    Aber es ist ja so leicht nach Strafe zu schreien. Dabei aber

    vergessen, das man sich wieder auch aufregt, wenn sich der

    Staat zu viel ins Private einmischt.

    Also da den Stein des Weißen zu finden ist praktisch

    unmöglich. Alleine weil eben alle dann noch verlangen

    das der Staat einspart, wo er nur kann und das kann er

    eben am besten am Personal. Ist nun mal so.

    Der Baum wo das Geld dran wächst, ist noch nicht gefunden

    worden, mit dem man dann alles bezahlen könnte.

    Oder würden hier alle auf soviel Geld verzichten, das sie gerade noch welches hätten um zu leben, aber sonst auch

    nichts???

    Den dann wäre auch Geld für genügend Personal da, welches

    sich um solche Familien so richtig Kümmern könnte.

    Nein? Also weshalb dann diese Wut die nur zu blinden Haß führt und die hilft nun mal den Kindern nicht.

  • vor 4 Jahren

    Es ist einfach erschütternt wie sowas passieren kann! Besonders wenn guy selber Kinder hat, kann guy sowas nicht nachvollziehen. guy bekommt nur noch Mitleid mit diesen armen Kinder und guy kann nur erahnen became sie durchgemacht haben! Es wird davon gesprochen dass Vorsorgeuntersuchungen Pflicht werden sollen! Das wäre ein erster Schritt um vielleicht schlimmeres zu verhindern!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jugendamts-Mitarbeiter sind keine Kinderpsychologen sondern Laien. Natürlich sind sie überfordert.

    Stimmt es dass die Deutschen Jugendämter weder einem Ministerium unterstellt noch weisungs-gebunden sind? In einer Petition an die UNO werden deutsche Jugendämter wegen Menschenrechts-Verletzungen angezeigt, vor allem wegen ihres beliebten Spiels, Väter und ausländische Mütter von Kindern präventiv zu trennen, den Erziehungsberechtigten richtig und den anderen Teil falsch zu informieren; In schwierigen Fällen dafür zu versagen? Mächtige Laien!

    Wären Kinderpsychologen nicht viel verlässlichere Partner der Polizei in solchen schwierigen Fällen als die überforderten Sachbearbeiter des Jugendamts?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorry liebe Fragenstellerin, aber warst du dabei oder bist du im Schweriner Jugendamt?

    Sollten nicht erst mal die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden? Eltern, die die Tochter verhungern lassen, ihren Sohn aber nicht?

    Jugendämter können nun mal nur reagieren! Das Mädchen in Schwerin ist auch nicht der erste Fall. Die Erziehung des Kindes ist nun mal ein Grundrecht der Eltern und ein Eingriff durch das Jugendamt darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ablaufen.

    Die Schuldigen sind in erster Linie die Eltern, die nahen Verwandten.

    In diesem Sinne....

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