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Muß mein ehemaliger Arbeitgeber notwendige Rechtshilfekosten tragen?

Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich mir mein Arbeitszeugnis auszustellen. Wen ich zum Anwalt gehe verlangt der mind. 50€ für den Brief den er schreibt.

Muß der Arbeitgeber diese Kosten bezahlen oder wurde ich darauf sitzen bleiben?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, muss er nicht.

    Grundsätzlich hast du zwar Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wenn der Arbeitgeber das aber nicht ausstellen will und du dir sozusagen als Verstärkung einen Anwalt ins Boot holst, ist das deine Sache.

    Die Gegenpartei muss Anwaltskosten nur tragen, wenn es ein Verfahren vor Gericht gibt und du gewinnst. Alles vorher läuft unter Beratung für dich und damit hat der Arbeitgeber nichts am Hut. Du könntest ja auch selbst einen Brief schreiben...

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Anwalt wird dem Schreiben seine Note beifügen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nachdem dein ehemaliger Arbeitgeber die Erstellung eines Zeugnisses verweigert, nehme ich an, dies hat einen Grund.

    An deiner Stelle würde ich das so hinnehmen, denn so dumm kannst du doch nicht sein, dass dir nicht klar ist, ein Zeugnis

    von ihm könntest nirgends vorlegen.

    Spar dir die 50 € und mach es beim nächsten mal einfach besser, und immer schön bei der Wahrheit bleiben!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein arbeitgeber ist verplichtet, Dir ein formelles zeugnis auszustellen,- ob Du aber darauf wert legen solltes oder geld dafür ausgeben willst, es zu bekommen,ist Deine sache.

    gibt es vielleicht ründe, dass er nicht will;- vielleicht versuchst Du es persönlich zu klären. vor em arbeitsgericht bekommst Du mit sicherheit recht, aber nutzt Dir das was?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    tetrazep hat Recht. Hinzufügen möchte ich noch, der Ex Chef ist verpflichtet ein Arbeitszeugniss bei nicht gefallen zu ändern. Er darf auch nicht schreiben das Herr Peter M. nicht Team fähig ist, ständig zu spät im Büro erscheint, oder so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grunsätzlich hat dein Ex-Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht dir ein Arbeitszeugnis auszustellen, also gehe zum Anwalt und sage Ihm das du Rechtskostenhilfe brauchst, der Anwalt wird dir dann eine Antrag geben den du ausfüllen musst, den ich denke mit einem Brief an dein Ex. Arbeitgeber wird die Sache nicht geregelt sein.

    Mit bewilligung der Hilfe hast du keine Kosten zu tragen und wenn dein Ex Arbeitgeber verliert, was er auf jedenfall wird, holt sich der Anwalt wie das Gericht, sich die kosten von deinem Ex-Arbeitgeber

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