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Was ist der Unterschied zwischen "lebenslang" und "lebenslänglich"?

im Strafrecht bei Verurteilungen

16 Antworten

Bewertung
  • TamiS
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit - mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange Freiheitsstrafe in Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien abgeschafft. Ich denke daß der Ausdruck "lebenslänglich" einfach nur ein Kürzel für die lebenslange Freiheitsstrafe ist.

  • Tina
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    es gibt keinen unterschied.

    ist nur ne andere Form.

    wie ist es Lang/ länglich!

    Ist beides das gleiche gemeint.

    LG TINA

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Im StGB kommt nur "lebenslange Freiheitsstrafe" (§ 38 I) vor, keine "lebenslängliche". Der Ausdruck "lebenslänglich" ist zwar sonst sehr gebräuchlich, meint aber die lebenslange Freiheitsstrafe

    ansonsten siehe hier...die frage war schon mal ;-)

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ah...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    soweit ich weiß, ist lebenslänglich im Strafrecht begrenzt auf 13 Jahre.

    Das ist dann aber keinesfalls eine lebenslange Strafe, auch wenn es dem Verurteilten so vorkommen mag.

    Gruß

    Tom

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    gibt es keinen.ll ist ll= lebenslänglich heisst ein lebenlang.

    das mit nach 13 oder 15 jahren entlassen, ist nur ein kann, kein recht bzw anspruch drauf. bei guter führung, KANN geprüft werden, ob man verantworten kann.

    manche verbrecher bekommen auch 2x ll. das macht man, weil wenn ein anderer bundespräsident gewählt wurde, kann der z.bsp. einen zu ll verurteilten begnadigen. mit 1x ll könnte der verurteilte dann entlassen werden, bzw. wird ihm dann 1x erlassen, 2x erlassen gibt es nicht.

    obwohl auch 2 mal ll besteht immer noch die möglichkeit nach vielleicht 30j. raus zu kommen. will man aber auf nr. sicher gehen, gibt es zu dem ll noch die sv= sicherungsverwahrung, die nach der zeitstrafe angetreten wird. da kann dann alle 2 j. geprüft werden, ob man ihn entlassen kann.

    aber es gibt so endlos viel möglichkeiten, jemanden wirklich nie wieder rauszulassen.

    da wäre noch der massregelvollzug= forensik, wo die völlig durchgeknallten (erst einmal, weil therapie sollte immer der haft vorgezogen werden) eingekerkert werden und von da aus dann, im anschluss ihre haft antreten.

    was ganz wesentliches habe ich noch vergessen.

    ein lebenslänlicher wird niemals mit bewährung entlassen.

    jeder der eine bestimmte zeit an ein stück bzw. eine einzelstrafe über 2j. inhaftiert war und dann vorzeitig entlassen werden sollte, bekommt führungsaufsicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keinen.

    Im STGB gibt es nur eine *lebenslange Freiheitstrafe*, lebenslänglich entstammt der Umgangssprache.

    Auf Bewährung entlassen wird ein Lebenslänglicher frühestens nach 15 Jahren - und auch das keineswegs immer. Vorher ist allenfalls eine Begnadigung möglich, doch eine solche findet keineswegs regelmäßig und bei "Lebenslänglichen" kaum je schon nach 6 Jahren statt.

    Quelle(n): Volksirrtümer in Sachen Rechtsprechung JuraWiki
  • vor 1 Jahrzehnt

    Lebenslang ist ein Zeitbegriff, der für eine Person wirklich für das ganze Leben bedeutet.

    Lebenslänglich ist eine Zeitspanne für eine Verurteilung. Frühestens kann man dann nach 15 Jahren prüfen lassen, ob man auf Bewährung wieder frei kommen kann.

  • rizzo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kriegt lebenslange Haft und sitzt dann lebesnlänglich (oder?)

  • Majuka
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Lebenslang und lebenslänglich sind Synonyme vom Inhaltlichen her, werden aber im Sprachgebrauch unterschiedlich eingesetzt. Siehe Beispiele aus dem Duden und Wikipedia:

    "le|bens|lang ‹Adj.›: ein Leben lang, das ganze Leben dauernd: -es Siechtum; er fühlte sich l. an sein Versprechen gebunden."

    "le|bens|läng|lich <Adj.>: (von Freiheitsstrafen) erst mit dem Tod endend: -er Freiheitsentzug; ein l. Inhaftierter; ..."

    "Lebenslang bedeutet bei personenbezogenen Vorgängen ein Ewigkeitsprinzip. Das Ende ist regelmäßig der Tod der Person.

    Von der Intention gilt dies auch für die lebenslange Freiheitsstrafe und Beamte auf Lebenszeit.

    Lebenslänglich ist auch die Institution der Ehe, die auch nur durch weltliche Scheidung oder den Tod eines Ehepartners beendet werden kann."

  • vor 1 Jahrzehnt

    lebenslang ist der ausdruck der für straftaten im gesetz steht, lebenslänglich ist die umgangssprache

    z.b. kann niemand in deutschland zu lebenslänglicher haft verurteilt werden, nur zu lebenslanger

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