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Heizkostennachzahlung?

Ich bin ALG 2- Empfänger und wohne in einer Mietwohnung. Ich bekomme Heizkostenzuschuss gezahlt.Wenn jetzt eine Nachzahlung auf mich zukommt,bekomme ich sie von der ARGE erstattet ?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst mit der Rechnung für die Nachzahlung zur Arge gehen und darum bitten um Übernahme. Wenn es sich in einem vertretbaren Rahmen bewegt, dann wir die Nachzahlung bezahlt.

    War jedenfalls bei einer Bekannten von mir so.

    @Wolfi_au...

    Na na na....Ich bin zwar auch Steuerzahler und habe heute meine Steuer ans Finanzamt überwiesen und habe mal wieder sooooo ein Hals.....aber du kannst hier trotzdem nicht alle Arbeitslosen verurteilen. Vor allem kann man ja nicht immer was für eine Nachzahlung wenn z.B. die Nebenkosten zu niedrig vom Vermieter angesetzt worden sind. Es gibt einige Schmarotzer da hast du recht, vor allem sehe ich nicht ein meine Steuer für Leute zu bezahlen, die hier nach Deutschland kommen und Asylgelder o.ä. kassieren. Oder z.B. wenn ein Bundeswehreinsatz in Afgahnistan von unseren Steuern finanziert wird. Das sind Sachen die mich viel mehr aufregen als deutsche Arbeitslose.

  • Lannus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon geschrieben, erfolgt eventuell eine Übernahme der Nachzahlung bei Antragsstellung und mit der entsprechenden Bitte. Es werden nicht mehr so ohne weiteres die Mehrkosten übernommen. Ist der Betrag zu hoch, wird nur in einem gewissen Rahmen erstattet, den Rest darfst du dann aus deinen wenigen laufenden Leistungen erbringen. Die Vorlage der Abrechnungen der letzten beiden Jahre müssen vorgelegt werden, ob sich etwas im Verbrauchsverhalten geändert hat.

    Mal zur Anmerkung:

    Es gibt viele Hartz IV-Empfänger die gerne arbeiten möchten und würden, aber wer einen 4-6 Euro-Job annimmt, der ist doch verraten und verkauft. Die Berechnungen der ARGE bei einem arbeitendem Empfänger sind gerade mal so knapp über den Sozialsatz, dass man die zusätzlichen entstehenden Kosten - wie z.B. Fahrgeld, Reinigung und teilweise doppelte Haushaltsführung - überhaupt nicht auffangen kann. Und ich sehe es persönlich nicht ein für Sklavenhalter zu arbeiten, die dabei den größeren Reibach auf meine Knochen betreiben. Viele Arbeitgeber sollten sich wirklich schämen einen Menschen so herab zu würdigen und eher einer Leihfirma das verdiente Geld zukommen lassen.

    Hier sind die Schmarotzer, die sich auf Kosten anderer Menschen bereichern und das auch noch mit politische Hilfe.

    Quelle(n): Gruß Lannus
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiss nicht was du meinst mit Heizkostenzuschuss.

    Allerdings wenn du noch Alg2 bekommst und die Nachzahlung im Hause steht, muss die ARGE diesen zahlen. Sie darf nicht pauschalisieren.

    Näheres findest du unter www.tacheles-sozialhilfe.de

    Dort kannst du dier Urteile und Beschlüsse runterladen, auch sämtliche Änderungen.

    Quelle(n): www.tacheles-sozialhilfe.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    Denke nicht dass das geht, denn es gibt einen vorgeschriebenen Satz der auch den aktuellen Preisen angepasst wird. Finde es auch in Ordnung so. Ich bekomme es auch von keinem nachgezahlt, sondern muss dafür arbeiten gehen und es selber zahlen.

    Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, da fände ich es in Ordnung wenn derjenige es nachgezahlt bekommt. Denn derjenige kann ja nix für seine Krankheit und die dadurch entstandene Arbeitslosigkit. Ansonsten finde ich nicht, dass das Amt was nachzahlen sollte :)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise Ja, schimpft nicht immer ueber Arbeitslose, viele aeltere Menschen haben auf dem Arbeitsmarkt keine Chance Gruss Helmut cz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du die Forderung über die Nachzahlung hast, dann geh zum Amt und beantrage die Zahlung. Sollte es nicht oder nur teilweise bewilligt werden, dann stelle einen Antrag auf Einmalzahlung.

    Ich habe den Eindruck gewonnen das es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird.

    Man sollte auch bedenken das bei der Heizkostenrechnung nicht nur der Verbrauch zu buche schlägt sondern auch in nicht unbeträchtlichen Maße die Preiserhöhungen. Egal welche Art von Heizung man hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also das hängt ganz vom amt ab. Bei meinem eltern haben sie keinen einzigen cent bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    bin selbst ALG II Empfänger. Bei uns läuft das so.

    Das Jobcenter zahlt pro angemessene Qm 1,02 € Heizkosten. Das ist bei mir ( 3 Personen, uns stehen 70qm zu) 70,40 €. Alles was über diesen Betrag hinausgeht mußt du selber zahlen.

    Du nimmst die Qm die dir laut Tabelle zustehen und multiplizierst das mit 1,02€ .

    Es kann sein ,das bei dir ein anderer Satz gilt. Kannst dich ja melden über den Messi. Gib aber bitte Yahoo Clever an, da ich sonst eventuell nicht antworte.

    Gruß Susanne

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Jein!

    Die Arge zahlt die Unterkunft bis zu einem Höchstbetrag. Zahlt sie den schon monatlich, gibts nix mehr, bleibt was übrig, zahlt sie das.

    Beispiel:

    Höchstgrenze 1 Person 400€ (ausgedacht!)

    Amt zahlt 330€. Bleiben also 12 (Moante) x 70€ übrig = 840€. DAS würde übernommen. Mehr nicht!

    Amt zahlt 390€. Bleiben noch 12x10 = 120€.

    Erkundige dich nach der Höchstgrenze, sieh wieviel das Amt dir zahlt und dann kannst du dir errechnen, was nachgezahlt wird!!

    Erzielst du übrigens eine Erstattung, musst du die dem Amt zahlen, weil sie dir ja die Abschläge finanzierten!!

    Quelle(n): Selber gehabt
  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, aber sofort kümmern und zum "Amt" .....

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