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Ein Erbe hat durch unterlassenehilfeleistung den Tot des Erblassers verursacht, ist dieser noch erbberechtigt?
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
hier gibt es ja interessante Rechtsauffassungen ...
und bisher könnten alle Antworten richtig, aber genau so gut auch falsch sein; denn die Frage ist viel zu pauschal gestellt
eine juristische Frage muss man entweder abstrakt oder konkret stellen ...
bei einer konkreten, d.h. fallbezogenen Frage müssen alle Tatsachen auf den Tisch ,,, nur dann kann man eine solche Frage korrekt beantworten ...
mit den hier angebotenen Antworten kann man leider nichts anfnagen, weil man bereits mit der Frage nichts anfangen kann ...
Tip vom Anwalt:
wenn Du eine fallbezogene Frage hast, schreib mir eine mail ...
- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ãh, ich traue mich ja kaum, der Mehrheit zu widersprechen, aber könnt Ihr das auch belegen?
Die "Erbunwürdigkeitsgründe" sind abschlieÃend in § 2339 BGB geregelt.
Demnach ist u.a. erbunwürdig, werden Erblasser VORSÃTZLICH und WIDERRECHTLICH TÃTET; das trifft bei einer rechtskräftig abgeurteilten unterlassenen Hilfeleistung nicht zu.
Desweiteren wird im § 2339 BGB Bezug genommen auf die Straftatbestände nach §§ 267, 271 bis 274 StGB, die haben aber auch nichts mit unterlassener Hilfeleistung zu tun.
Weshalb sollte das Erbe hier also ausgeschlossen werden?
mfG
Kwazulu
EDIT: Etwas anderes wäre es natürlich bei "Tötung durch Unterlassen" (§ 212, 213 i.V.m.§ 13 StGB), das wäre ggf. eine "vorsätzliche und rechtswidrige Tötung" im Sinne des § 2339 BGB.
- vor 1 Jahrzehnt
die unterlassene Hilfeleistung muà erst einmal nachgewiesen werden, wenn dem so ist, entscheidet das Nachlassgericht ob diese Person Erbunwürdig ist. Sollte das so entschieden werden, bekommt diese Person nichts aus dem Erbe.
- Thomas KLv 5vor 1 Jahrzehnt
Um deine Frage zu beantworten bräuchte man sicherlich mehr Informationen.Auf jeden Fall sollten die dadurch benachteiligten Erben beim Nachlassgericht Zweifel anmelden.
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- eloraLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wird die unterlassene Hilfeleistung bewiesen, ist er vom Erbe ausgeschlossen. Trifft dies nicht zu, ist er nach wie vor erbberechtigt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, also ist der erbberechtigte falls er persönlich Erbe ist und es bewiesen wird automatisch vom Erbe ausgeschlossen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn das Testament rechtsmässig ist, ist meiner Meinung nach auch der Erbe noch erbberechtigt. Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun. Aber um sicher zu gehen solltest du dich mal bei einem Anwalt erkundigen. In der Regel ist ein Beratungsgespräch kostenlos.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke rein moralisch ohnehin nicht, aber laut Gelten recht nicht sobald die Unterlassene Hilfeleistung eine Straftat war.