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Neues Mietrecht?, Streit mit "noch" Vermieter wegen Wohnungsübergabe!!!?
Hallo,
hätte gestern meine alte Wohnung abgeben müssen. Hab vor einigen Wochen mit meiner "noch" Vermieterin mündlich ausgemacht, dass die Wohnung nicht gestrichen werden muss, da sie es selber machen möchte.Gestern hat sie sich aber geweigert die Wohnung zu übernehmen, da einige Krümel und Spinnenweben in der Wohnung sind. Nebenbei war das Waschbecken nicht 100%ig sauber (Kalkflecken, ein bisschen Putz aber nicht schlimm) und der Abguß von der Dusche hat ein paar Haare drinnen. Da ich sie nicht "sauber" abgeben wollte, soll ich nun in binnen 5Tagen doch streichen! Auf die Frage ob es nicht langt, wenn ich schnell nochmal ausfege, und das Bad putzen könnte, antwortete sie das wär zu einfach und ich müsse trotzdem steichen. Jetzt würd ich nun gerne wissen ob dass rechtens ist. Nebenbei hat sie ohne mein Wissen die Wohnung betreten, eine Lampe reingestellt und die Wohnung fotografiert. (Hausfriedensbruch?) Wie soll ich mich nun am besten verhalten? Bitte um baldige Antwort! Danke
15 Antworten
- hagewe2222Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
anwalt nehmen, einen freundlichen brief schreiben lassen und ansonsten nichts mehr tun.
der anwalt soll deine vermieterin auch zur kautionsherausgabe auffordern und ihr bis zur übergabe
das betreten der wohnung ohne dein beisein untersagen.
und dann die wohnung erst am letzten miettag übergeben.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ob Du streichen muÃt hängt ganz an Deinem Mietvertrag. Es kommt manchmal nur auf ein Wort an, ob Du verpflichtet bist oder nicht. Wenn Dein Vertrag älter als 5 Jahre, muÃt Du wahrscheinlich nicht, aber das muà ein Anwalt klären. Sauber sollte die Wohnung schon sein, aber es muà nicht übertrieben sauber sein. Der Gesetzgeber sieht es besenrein vor.
Hausfriedensbruch ist es nur, wenn Dir nicht bekannt war, dass der Vermieter einen Schlüssel hatte. Wenn Du ihn aber ein Schlüssel gegeben hast bist Du selbst Schuld.
Der Vermieter muà die Wohnung übernehmen und Dir im Ãbergabeprotokoll die Mängel mitteilen. Dann hast Du eine Nachfrist die Mängel zu beseitigen. Warte mit den Arbeiten nicht zu lange, sonst kann man Dir noch einen halben Monat Miete berechnen.!!!
- 1/i = -iLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also warum sie die wohnung nicht abnehmen will ist berechtigt, die Wohnung ist in diesen beschriebenen Zustand nicht "besenrein" ... eine Renovierung kann sie dir deswegen aber nicht aufdrücken. Das einfache putzen der Wohnung reicht da ...
Das mit den Streichen der Wände ist ein Grenzfall ... da will ich mich nicht zu äuÃern. Da wäre ein Anwalt ratsam.
Und ja, sie darf deine Wohnung nicht ohne Genehmigung von dir betreten, auch wenn sie die Vermieterin ist.
- vor 1 Jahrzehnt
streichen musst Du wahrscheinlich sowieso nicht. Da gibt es neue Gesetze. Whng. soll besenrein übergeben werden. Frag am besten bei DMB (Deutscher Mieterbund) Wenn Du den SChlüssel von der Whng. hast und die Miete zahlst, dann könnte man das Betreten der Whng. seitens ser Vermieterin als Hausfriedensbruch bezeichnen. Wenn Du aber keine Wertsachen bzw. persönliche Sachen in der Whng. hattest, dann würde ich von einer Klage absehen. Bedeutet nur Aufwand für Dich.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Muss ist *besenrein*, ob gestrichen werden muss, schau im Mietvertrag.
- vor 1 Jahrzehnt
Na ja, eigene "Gebrauchsspuren" hättest du schon beseitigen müssen. Woher hat die Vermieterin einen Schlüssel zu deiner Wohnung? DARF sie nicht haben - da gilt keine noch so fantasiereiche Begründung. Es ist in jedem Fall Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter einfach so ohne dein Wissen in die Wohnung geht. Selbst wenn der Tag der Wohnungsübergabe verstrichen ist und du noch Dinge in der Wohnung machen musst (z.B putzen) und die offizielle Schlüssel - ABGABE noch nicht vollzogen wurde.
Ha, es ist aber wichtig, das du deine Putzarbeiten noch innerhalb deines Zeitrahmens der bezahlten Miete erledigst, sonst kann es dir passieren, das du die Miete für den angefangenen Monat auch noch zahlen musst !! Also schau auf deinen Zeitplan. Wenn deine Vermieterin angesagt hat, das sie die Wohnung "selber" streichen will, dann musst du nur alles sauber übergeben. Formal juristisch nennt sich das dann "besenrein".
Quelle(n): eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Endrenovierung kann nicht per Order de Mufti angeordnet werden. Das ist im Mietvertrag geregelt. Wenn du keinen hast, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wonach alle Renovierungen als Instandsetzungen Sache des Vermieters sind.
Wenn du einen Vertrag hast, lass ihn vom Mieterverein auf die Wirksamkeit der Renovierungsverpflichtung prüfen.
Wohnungsübergabe: Du muÃt die Wohnung BESENREIN übergeben. Das bedeutet: AUSFEGEN und leerräumen, damit der Nachbewohner seinen Kram einstellen kann. Haare in der Dusche hindern ihn daran nicht! Ebenso ungeputzte Fenster oder Krümel im Waschbecken.
Hausfriedensbruch: Woher hat sie den Schlüssel? Ohne deine Zustimmung darf sie keinen haben und die Wohnung auch nicht ohne dein Wissen betreten, geschweige denn Fotos machen.http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1hausfrieden...
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel....
Und da ist noch ein Link zur Schlüsselübergabe:http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ur22p00025...
- yolLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die meisten haben Recht: Du musst nur dunkle Wände streichen. Und die Wohnung besenrein übergeben, heiÃt genau das - ohne Krümel, Haare und Spinnweben. Du würdest eine solche Wohnung doch auch nicht übernehmen wollen. Und wenn sie "sowieso" gestrichen wird, heiÃt das noch lange nicht, dass die Anstreicher sie auch putzen. Im Gegenteil können die nur in einer sauberen Wohnung arbeiten, weil sonst der Anstrich eventuell verunreinigt wird. Du kannst doch nicht von Deiner Vermieterin verlangen, dass sie Deinen Dreck weg macht!
Ob es Hausfriedensbruch war, ist sehr fraglich, denn sie hat zwar die Wohnungsübergabe verweigert, aber der Mietvertrag ist ab da beendet. Dann ist es wieder ihre Wohnung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nimm dir einen Anwalt, der soll deiner Vermieterin mal ein nettes Briefchen schreiben.
Denn wenn vorher mündlich vereinbart war, daà du die Wohnung nicht streichen musst, dann gilt diese Vereinbarung. Da kann sie nicht einfach wieder ihre Meinung ändern nur weil du nicht sauber geputzt hast. Klar war es nicht ok von dir, die Wohnung "dreckig" zu übergeben, du hättest schon sauber machen müssen. Aber das du deshalb streichen sollst, ist nicht rechtens.
Zum Betreten der Wohnung von deiner Vermieterin: solange der Vertrag noch läuft und du noch als Mieter eingetragen bist, hat sie da gar nichts zu suchen. Falls sie etwas schon vorab in die Wohnung stellen möchte oder Fotos machen möchte, muss sie dich um Erlaubnis fragen. Ansonsten ist es Hausfriedensbruch.
Also: ab zum Anwalt
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du nachweisen kannst, dass sie auf das Streichen verzichtet hat, musst Du auch nicht. Ansonsten ist das im Mietvertrag geregelt (ohne die einzelnen Passagen dazu zu kenne ist eine Beurteilung nicht möglich).
Betreten durfte sie die Wohnung ohne Deine Zustimmung nicht, es sei denn Du hast ihr den Schlüssel übergeben gehabt. Wie kam sie also rein?
- vor 1 Jahrzehnt
Habe gerade eben selbst so einen Fall gehabt.
Also es gibt ein neues gesetz das heiÃt die wohnung hell und besenrein übergeben "keine dunkel gestrichenen Wände" wenn die Wände also weià oder in einem hellen ton gestrichen sind sind musst du nicht mehr Streichen!
Mit dem ausdruck Hausfriedensbruch wäre ich vorsichtig! Fakt ist auf jedenfall solange du noch der Mieter bist und zahlst hat deine Vermieterin nichts in der Wohnung zu suchen. Ausser es brennt, Wasserschaden oder etwas ähnliches ist passiert. Dann darf Sie auch ohne dein wissen in die Wohnung. War sowas nicht der Fall darf sie nicht in die Wohnung.
Aber am besten fragst du mal beim mieterschutzbund nach da sitzen die Experten.