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Vermieter benachrichtigen, wenn zahlende Gäste übernachten?
Ich habe eine Wohnung zum Pendeln, da ich zweimal im Monat auswärts arbeite. Wenn ich diese Wohnung jetzt tageweise vermieten möchte, wenn ich nicht da bin, muss ich das dem Vermieter mitteilen? Welche Konsequenzen könnten kommen, wenn ich es nicht tue?
10 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei zahlenden Gäste brauchst Du einen Gewerbeschein und Dein Vermieter muß wegen der gewerblichen Nutzung einverstanden sein. Er kann dafür auch mehr Miete verlangen. Dein Mietvertrag wird bei gewerbl. Nutzung ungültig. Also sehr vorsichtig damit umgehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
eigentlich bräuchtest du seibn einverständnis, wenn du untervermieten willst. aber was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss.
ausserdem ist es auch nur normal, das wenn die bude die meiste zeit ler steht und eh nur kostet, du ein wenig die unkosten rausholen willst. vielleicht kannst du ja mit den leuten die du reinlässt vereinbaren, das sie einfach nur besucher sind- es sei denn, sie wohnen länger als 6 wochen in dr whg. weil dann meldepflicht bestehen würde. weil dann müÃte evtl. ein namenschild an briefkasten/ schelle und spätestens dann, würde der vermieter vielleicht fragen stellen, sofern er eine heisskiste ist, - gibt ja genug spinner, ob nachbarn bzw. mieter, oder vermieter, die nur auf der lauer liegen und drauf achten, ob jemand andere beherbergt, oder seine gardinen auch richtig hängen- und dann müÃtest du ihn wohl aufklären. aber niemand, der halbwegs korrekt ist, wird sich da quer stellen, aolange der hausfrieden bewahrt bleibt.
aber schau mal ins mietlexikon. meine nämlich mal gelesen zu haben, das es rechtmäÃig sei, wenn du jemanden in whg, mit reinholst, wenn sie auf einmal aus unvorhersehbaren gründen teurer wurde.
http://www.usta.de/Info/SozialInfo/1997/wohnen.htm...
http://www.gewofag.de/us/start.asp?page=44
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertip...
quatsch, von wegen 3 wochen. meldepflicht besteht nach 6 wochen. wenn jemand 6 wochen bei dir nächtigt, muà er sich anmelden. aber wer bittschön, will wann behaupten, das willi habicht nun schon 5 oder 7 wochen bei dir ist? selbst wenn er jeden morgen bei dir raus geht, heisst das gleich, das er bei dir schlief/ wohnt? sowas nenn ich typisch deutsche schlussfolgerung / denke. das sind die besagten, die dann immer auf der lauer liegen. " der frömmste kann nicht in frieden leben, wenn es dem nachbarn nicht gefällt." und den meisten nachbarn gefällt irgendwas nicht. sie liegen doch permanent auf der lauer, dieses denunziantenpack.
auch kannst du alles mögliche hier fragen. kann nicht nachvollziehen, was @ alvin da zu mäkeln hat. schlieÃlich erfüllt deine frage keinen straftatbestand von .... ja von was ?
- LannusLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du bist Mieter und kannst mit der Zustimmung deines Vermieters untervermieten. Das wäre vielleicht dann der Fall, wenn du für mehrere Monate im Ausland arbeiten würdest. Denn du bist der Vertragspartner deines Vermieters und muÃt ja auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Wie du es beschreibst kannst du es mit deiner Wohnung ruhig handhaben und eventuell Bekannte oder Freunden deine Wohnung überlassen. Das brauchst du deinem Vermieter nicht anzeigen. Wenn du dafür eine Gegenleistung erhälst, ist das ok.
Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter höchstens eine Abmahnung zusenden. Aber du muÃt ja nicht jedem Nachbarn dein Vorhaben erzählen - nur wer schweigen kann lebt ruhiger.
Quelle(n): Gruà Lannus - horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hierbei handelt es sich um gewerbliche Vermietung Deinerseits, die ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich ist!
Auch wird hier sehr oft die sog. "Untervermietung" falsch herangezogen. Dabei handelt es sich lediglich um den Umstand, dass Du in einer von Dir gemieteten Wohnung z.B. ein Zimmer untervermietest. Alles andere wäre eine Weitervermietung.
Egal wie dem auch ist, ohne Zustimmung des Vermieters läuft nichts und Du riskierst die Kündigung!
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- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Kommt auf deinen Mietvertrag an
Lt.Standardmietvertrag ist die Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters zuläÃig.
VerstöÃt du dagegen ist dies in den meisten Fällen Grund genug zur fristlosen Kündigung.Unter Umständen riskierst du eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Eigentümerrecht sowie gegen das Beherbergungsgesetz.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bist verpflichtet Deinen Vermieter über Dein Vorhaben zu informieren - und zwar vorher.
Eine Untervermietung ohne seine Erlaubnis wäre ein fristloser Kündigungsgrund.
- vor 1 Jahrzehnt
weiter vermieten darfst du die wohnung im rechtlichen sinne nicht ..... wenn ja dann nur mit zustimmung des vermieters.du kannst aber jemannden beherbergen für eine bestimmte zeit ... sagen wir mal einen freund oder so.das geht dann aber auch nur eine gewisse zeit am stück.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Achte bloà auf Deine Nachbarn !
- Sindy K.Lv 4vor 1 Jahrzehnt
du darfst glaube ich, bis zu 5 wochen am stück jemanden beherrbergen. wenn du dafür noch was bekommst, warum nicht (?) warum schlafende hunde wecken?
lg
sindy
nachtrag: sollte aber abgesprochen sein, das der vermeintliche untermieter ein "freund" von dir ist!
wenn du es ganz offiziell machen möchtest, dann natürlich dem vermieter bescheid sagen das du ein untermieter (tageweise) hast.
@Alwin: ich glaube manche verstehen deine "andeutung" oder "hinweis" nicht... ich schon! leute lest doch mal genau!
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, bist Du denn blöd, sowas öffentlich zu fragen? In Deiner Wohnung dürfen Dir bekannte Gäste bis zu drei Wochen übernachten, auch wenn Du nicht anwesend bist, und die bezahlen selbstverständlich NICHTS, sondern dürfen höchstens Deine Kaffeemaschine und den Kühlschrank benutzen.
Hammer uns verstanden?
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Nachtrag @Sindy:
Doch, die verstehen mich schon, aber ist egal, auf welche Mietfrage ich hier antworte, ich bekomme entweder von der Mieter- oder von der Vermietermafia für richtige Antworten eine reingebügelt. Ist mir aber wurscht.