Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf eine Mutter einfach das Konto von ihrem Sohn einfach auflösen?

Ein Pärchen....15 Jahre zusammen gewesen...nicht verheiratet....ein Sohn, heute 8 Jahre.(Heute getrennt)

Beide hatten für ihren gemeinsamen Sohn ein Sparkonto eingerichtet. Darf die Mutter einfach, ohne die Zustimmung des Vaters das Sparkonto vom Sohn einfach auflösen und das Geld auf ihr Konto überweisen?

Auf Nachfrage vom Vater, kam von der Mutter nur die Antwort, dass es ihn überhaupt nichts anginge.

Ich persönlich finde es traurig, weil der Kleine wußte, das er Geld angespart hatte und er jetzt nicht mehr darüber verfügen kann.

Über KEINE witzigen Antworten würde ich mich wirklich freuen.

Update:

Es habe beide Elternteile dieses Konto eingerichtet. Können also beide darüber verfügen.

Update 2:

Wollte dazusagen, dass es nicht um mich oder meine Kinder geht. Es geht um einen Freund von mir.

Und sie haben beide das Sorgerecht für ihren Sohn.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da ich mal davon ausgehe, dass der Kleine mit seinen 8 Jahren schon weiss, dass Mama und Papa ein Konto für ihn eröffnet haben und er sein "eigenes" Geld hat, könnte ich es absolut verstehen, wenn der Kleine älter wird, auch nach seinem Geld fragen wird, wieviel schon zusammengekommen ist.

    Und wenn er dann erfahren würde, dass die Mama dieses Konto gekündigt hat, und dieses Geld für eigene Zwecke benutzt hat, würde es mich nicht wundern, wenn er stinkesauer auf seine Mutter wäre.

    Und falls beide Elternteile unterschrieben haben, geht ohne dem Papa eh nichts, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht haben sollte.

    Denn da könnte der Vater des Jungen eingreifen und die Mutter sogar wegen Kontenplünderung (oder wie man das juristisch nennt) anzeigen, falls ihm an der Zukunft des Kleinen etwas liegt.

    Wäre ich der Kleine, und meine Mutter würde sowas mit mir machen, und ich müsste mit 18 Jahren für meinen Führerschein schuften gehen, obwohl ich eigentlich schon längst die Kosten mit meinem Konto abgleichen hätte können, würde ich das meiner Mutter niemals verzeihen können.

    Notfalls würde ich mich mit 18 Jahren von so einer geizigen Mutter absagen.

    Wenn man seinem Kind etwas "schenkt", dann soll man´s nicht mehr zurück verlangen, sprich (in diesem Fall) wegnehmen.

    Meine Tochter hat zwar kein Konto oder Sparbuch, sondern eine Spardose, in die ich und mein Mann jeden Monat Geld reintun.

    Aber nicht einmal in "Hungertagen" würde mir in den Sinn kommen, das Geld von meiner Tochter anzufassen.

    Was man schenkt, das nimmt oder verlangt man nicht mehr zurück, selbst wenn das Kind das Schlimmste auf der Welt wäre mit 18 Jahren.

    Entweder man eröffnet ein Sparbuch für´s Kind, wo man Geld einbezahlt, dann gehört das Geld aber auch nur dem Kind, oder man soll´s gleich bleiben lassen.

    MfG

    Gina M.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also wenn der Vater nicht irgendwie eingetragen war in dem Sparkonto gibts wenig Handhabe !

    aber ich find es ne echt eSauerei dem Kind das Geld abzuziehen !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    das kommt drauf an, wie die Verfügungsberechtigung geregelt ist.

    Wenn Einer von Beiden oder Beide alleinzeichnungsberechtigt sind, kann jeder Berechtigte das Konto auch auflösen, bzw. alle Finanztransaktionen allein tätigen.

    Gibt es gemeinsame Zeichnungsberechtigungen (VierAugen-Prinzip, bei Privatkonten ungewöhnlich), dann nicht.

    Rechtlich ist die Vorgehensweise also wahrscheinlich nicht anfechtbar, über die Moral wollen wir hier nicht reden.

    Gruß

    Tom

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hat er mit unterschrieben, haben die beiden geteiltes Sorgerecht? Ich kann alleine, noch nicht mal ein Konto für meine Kiddies einrichten. Die Bank besteht auf die Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich dürfte das nicht gehen. Wenn wir Geld von den Sparbüchern unserer Kinder nehmen, um es für sie gewinnbringender anzulegen, müssen wir immer beide unterschreiben. Obwohl das neu angelegte Guthaben weiter auf die Namen der Kinder läuft!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist so schlimm daran? Weißt du denn, dass sie es für sich nutzen will?

    Prinzipiell ist das Kind beschränkt geschäftsfähig und kann eine Schenkung der Eltern annehmen. Damit würde das Geld dem Kind gehören...

    Die Mutter kann natürlich das Geld aufbewahren.

    Vielleicht hat sie ja auch Gründe, die dafür sprechen dem Vater keine Handhabe über das Geld zu erteilen....

    Aber ist alles nur ne Mutmaßung....

    LG

    P.S.

    Der Kleine kann sich von dem Geld eh nichts kaufen ohne Zustimmung oder Genehmigung der Mutter, wenn diese die Sorgeberechtigte ist.

    Ganz egal, ob er weiß, dass etwas gespart wurde...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn beide Eltern das Konto eröffnet haben und beide unterschrieben haben, sind bei der Auflösung auch beide nötig. Vielleicht ist die Vereinbarung bei der Bank aber so gewesen, dass nur einer erforderlich ist im "Notfall".

    Da wir alle diese Vereinbarung nicht kennen ist das schwierig, aber der/die Bankangestellte wird schon richtig gehandelt haben.

    Moralisch ists ne Sauerei und die Mutter soll keine Freude an dem Geld haben!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Konto von beiden zusammen eingerichtet wurde kann es auch nur von beiden zusammen aufgelöst werden.

    Bankkonten sind (Bestands-)Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt.

    1. Einzelkonto: Das ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein.

    2. Gemeinschaftskonto: Von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sind.

    1. Und-Konto: Die Inhaber eines solchen Kontos können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen (wenn nichts anderes auf der Konto- bzw. Depoteröffnung steht ist es ein Und-Depot). Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (ec-Karten, Kreditkarten usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Kontoinhaber bevollmächtigen sich gegenseitig, so dass doch eine Einzelverfügungsberechtigung vorliegt.

    2. Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ein Oder-Konto kann durch den Widerruf eines der Inhaber zu einem Und-Konto umgewandelt werden. Dieses ist z. B. bei anstehenden Scheidungen und einem Gemeinschaftskonto interessant.

    Quelle(n): Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • vor 1 Jahrzehnt

    So, da gibts viiiele Variable, also auch eine lange Antwort.

    Erste Frage:

    Wer ist Eigentümer des Kontos?

    1.a) Eigentümer ist das Kind, und die Eltern sind als Treuhänder eingetragen.

    1.b) Eigentümer sind beide Eltern gemeinsam mit Einzelverfügungsberechtigung.

    1.c) Eigentümer sind beide Eltern gemeinsam mit Gesamtverfügungsberechtigung.

    1.d) Eigentümer ist die Mutter, der Vater hat Vollmacht.

    1.e) Eigentümer ist der Vater, die Mutter hat Vollmacht.

    Zweite Frage:

    Wer hat das Geld eingezahlt?

    2.a) Die Eltern.

    2.b) Das Kind.

    2.c) Die Eltern im Auftrag des Kindes.

    Nun zu deiner eigentlichen Frage.

    1.a) Egal wer das Geld eingezahlt hat: Eigentümer des Geldes ist das Kind. Die Eltern haben aber das Recht, das Geld abzuheben und es zum Wohl des Kindes zu verwenden.

    1.b) Einzelverfügungsberechtigung bedeutet, dass jeder ohne den anderen zu fragen Geld abheben oder/und das Konto auflösen darf. Davon gehe ich aus, da die Mutter das Konto allein auflösen konnte und es der wahrscheinlichste Fall ist. Nun kommt es auf die zweite Frage an. Bei 2.a) hat die Mutter jedes Recht das Geld für sich zu verwenden. Bei 2.b) und 2.c) wird es kritisch. Das Kind ging wahrscheinlich davon aus, dass das Geld sein Eigentum bleibt. Dann gilt wieder zum Wohle des Kindes. Es kann auch ein Geschenk an die Eltern sein, dann würde die Hälfte dem Vater zustehen. Ist aber mit 8 Jahren eher unwahrscheinlich.

    1.c) Kann eigentlich gar nicht sein, denn dann hätte die Mutter nichts allein tun können. Dann hätte die Bank einen Fehler gemacht und alles müsste rückgängig gemacht werden.

    1.d) Es gilt das Selbe wie bei 1.b).

    1.e) Würde nur mit Spezialvollmacht möglich sein, mit normaler Kontenvollmacht kann man ein Konto nicht auflösen. Also auch unwahrscheinlich.

    Damit wären alle Möglichkeiten aufgelistet. Wahrscheinlich sind aber nur 1.a) und 1.b), am ehesten wohl 1.b).

    Ich wünsche viel Erfolg!

    Quelle(n): Allgemeinwissen
  • tirreg
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Kind kann so wie so nicht darüber verfügen und meine Kinder haben Konten die über meinen Nahmen laufen .Die könnte ich natürlich auch kündigen wenn ich wollte.Auf jeden Fall kann ich bestimmen wann meine Kinder das Geld bekommen.Meines Wissens kann man f��r ein Kind gar keine Konto eröffnen,da nicht Geschäfts fähig.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.