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muss ein Vater Unterhalt zahlen , wenn die Mutter ihm jeden Kontakt zu seinem Kind verweigert?

Sie sagt dem Vater sie wird alle Hebel in Bewegung setzen dass er die Kleine nicht sieht, und dem Kind erzählt sie , der Vater sei Tod

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unterhalt und Umgang sind 2 völlig verschiedene Dinge.

    Man sollte aus der Ferne nicht spekulieren, wenn man das nötige Wissen über gewisse Umstände nicht besitzt. Es ist nur schade das sich zwei Erwachsene wieder einmal streiten und der Leidtragende das Kind ist.

    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zusagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo! Ja, das muß er!!!!! Ich finde es unmöglich, aber unser Staat verlangt es so!!!! In diesen Sachen tun mir immer die männer leid!!!! GLG Jacky

  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja ,und trotzdem muss er zahlen !!

  • vor 4 Jahren

    nein muss er nicht. denn warum sollte der ex für so ein Luxus aufkommen.guy kann sich ja selber um sein variety kümmern oder es in den Kindergarten tun.da kommste mit Sicherheit billiger weg. christabaars@ ich finde, dass deine Tochter ihren Ex ausnutzt!became ist denn, wenn er wieder Familie hat und kann ihr das Geld nicht geben, will sie ihn dann verklagen?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hört sich ein bisschen so an wie die Ex meines Ex (meine Vorgängerin).. Sie erzählt ihrem 6jährigen das auch. (Ziemlich blöd wenn sich Vater und Sohn zufällig in der Stadt treffen..)

    Zahlen muss er trotzdem. Kommt er definitiv nicht drumherum. Er kann vorm Familiengericht ein Umgangsrecht einklagen, aber ob das so prickelnd ist?

  • vor 1 Jahrzehnt

    muss er trotzdem......kann klagen, das er das kind sehen will, was aber nich bedeutet, das er das auch darf....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Kind bei der Mutter in Deutschland lebt muß der Mann für das Kind Unterhalt zahlen. So sieht es das deutsche Gesetz vor.

    Ob und wie oft der Vater das Kind sehen darf hat hiermit nichts zu tun.

  • Chiara
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN denn wenn sie dem kind den vater verwährt ohne das der irgendetwas getan hat ,kommt es erstmal soweit das er zum gericht gehen mus ..liegen keine gründe vor die bestätigen das das kind den vater nicht mehr sehen darf ,dann hat der vater das RECHT sein kind zu sehen egal was die mutter will..denn auch väter haben recht nicht nur pflichten...

    verwährt sie ihm es trotzdem gibts irgendwann einen gerichtlichen beschluss...

    hat er allerdings wirklich wa sgetan,dann mus er zahlen auch wenn er die kleine nicht sehen darf,,,, aber davon gehe ich mal nicht aus ...von daher hat die mutter der kleinen keine chance ihm den kontackt zu verwähren...somit mus er zahlen und sie ihm die kleine geben...

  • kindesunterhalt ist das recht des kindes...er muss ihn auf jeden fall bezahlen, ob er das kind sehen kann, darf, will oder sogar muss.

    sie darf das kind dem vater nicht vorenthalten weil auch hier "umgangsrecht" das recht des kindes ist und nicht die der eltern.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, auch wenn die Mutter den Kontakt verweigert und dem Kind Lügen erzählt, ist der Vater vom Gesetzgeber her NICHT von der Unterhaltspflicht entbunden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage interessiert mich auch, da ich ein Scheidungskind bin und mein Vater von mir nichts wissen will und er auch kein Geld einzahlt für mich.

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