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Ein Vertrag ist ein Vertrag?
Eine Internetfirma hat meine Bestellung für DSL über Wimax akzeptiert. Vor zwei Wochen kamen die Zugangsdaten inkl der Daten für VOIP. Vor einer Woche etwa war ein Techniker da, der uns mitgeteilt hat, dass wir wegen mangelnder Sichtverbindung keine Chance haben. Das sehe ich aber nicht als mein Problem an. Meiner Meinung nach hat die Firma den Vertrag zu erfüllen insbesondere weil sie schon die ersten Leistungen erbracht haben. Sie wollen den Vertrag nun "stilllegen" und bieten andessen einen ISDN Vertrag an bis die Verbindung geht. Im ersten Schreiben hiess es aber: "Es ist so weit, Ihr Modem kann montiert werden".
Meiner Meinung nach müsste die Firma ihren Vertrag einhalten und eine Bridge o.ä. einrichten. Per Telefon wollte die von mir, dass wir von dem Vertrag zurücktreten, weil keine Sichtverbindung besteht. Ich denke nicht dran. Was denkt ihr? Ich erwarte keine Rechtsauskunft, sondern nur Meinungen und Erfahrungen.
Danke!
Benny
Kleiner Zusatz: Firma wirbt immer noch damit, Standorte abzudecken bzw. abdecken zu können, die definitiv keine Sichtverbindung zu dem Funkmasten haben.
Bei dem Thema sind etwa noch 5 Nachbarn mit betroffen.
5 Antworten
- BengelLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Verträge sind einzuhalten, alter Rechtsgrundsatz. Hätten sie halt vorher schauen müssen ob´s geht oder nicht
Nur, wenn´s technisch nicht geht, geht´s halt nicht. Dann soll es denen aber was kosten, quasi vom Vertrag freikaufen.
Selber schon gemacht, Erfolg hängt von der Sachlage, der Rechtslage und dem Verhandlungsgeschick ab.
- vor 1 Jahrzehnt
Schliesse dich mit den anderen Nachbarn zusammen und klagt auf Erfüllung des Vertrags. Nur nicht bange machen lassen, wenn die Firma dir erzählt, dass sie den Anschluss funktionsfähig gesetzt haben, dann sollen sie zusehen, wie sie den dann auch tatsächlich zum laufen bringen.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Was bitte schön soll bei DSL eine "mangelnde Sichtverbindung" sein?
Ich selbst habe 1&1 DSL-u. Telefonflat,da wurde schon vor Vertragsabschluß geprüft welche Art von Anschluß möglich ist.
Im übrigen hast du einen rechtsgüligen Vertrag abgeschlossen,also Anwalt und Erfüllungsklage stellen oder du schreibst die Firma erstmal an und "drohst" mit Schadensersatzklage lt.BGB wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo Benny,
zuerst mal die Grundsatzfragen, welche Nachteile entstehen Ihnen? Welche Kosten hast Sie wegen des Vertrages?
Wie groß ist der Aufwand den die Firma hat um den Vertrag zu erfüllen (also Herstellung der Sichtverbindung)?
Wie sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma aus, besonders das Kleingedruckte? Es gibt ja Verträge dabei können beide Parteien unter gewissen Umständen den Vertrag beenden, wie ist dies geregelt?
Im deutschen Vertragsrecht ist doch alles klar geregelt, auch die Vorausetzungen für ein Einhalten des Vertrages. Ich würde auf jeden Fall eine Rechtseinkunft einholen und damit auch nicht zu lange warten, da hierbei Fristen eingehalten werden müssen und die Firmen gerne auf Zeit spielen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nehmen wir mal an, Du seiest im Recht. Was nützt Dir das? Wenn sie den Vertrag nicht erfüllen können, dann können sie nicht.
Im für Dich besten Falle werden sie den Zustand vor dem Vertragsabschluß wieder herstellen müssen.
Und was hast Du dann gewonnen? Ich denke, nichts.