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Gerichtskosten bei nachträglicher Pkh?

Ich habe nachträglich für nen Mandanten PKH beantragt, wurde auch bewilligt. Ich habe unsere Kosten festsetzen lassen und auch die Gerichtskosten, die wir schon eingezahlt hatten.

Nun bekomme ich vom Gericht eine Festsetzung, teils handschriftlich - in der nur unsere RA-Gebühren festgesetzt worden sind, und die GK abgelehnt wurden, mit der Begründung, die Pkh kann nur für die gesetzliche Vergütung gezahlt werden, keine GK!

Aber wenn ich vorab Pkh beantrage und dann Klage erhebe, muss unser Mdt. doch auch keine GK zahlen. Warum bekomme ich die jetzt nicht wieder?

Oder weiß jemand, wie ich die doch wieder bekomme? Welches Rechtsmittel habe ich?

Update:

@el egoiste & Punky:

ich habe kein jura studiert, deshalb konnte ich in der uni auch nicht aufpassen.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Siehe ZPO §§ 114 - 127a

    Rechtsmittel ist übrigens die sofortige Beschwerde ;o)

    -----

    NACHTRAG

    "Prozesskostenhilfe und eine Beiordnung können grundsätzlich nicht rückwirkend bewilligt werden. Ist bei Antragstellung ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig, können deshalb unter Umständen von der Staatskasse nicht mehr zu übernehmende Kosten anfallen. Antrag und Prozesskostenhilfeunterlagen sollten deshalb möglichst ohne jede Verzögerung erstellt und eingereicht werden."

    (aus http://www.anderfuhr-buschmann.de/kosten/prozessko... )

  • punky
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    also..ich würd mal sagen, du hast in deiner uni nicht aufgepaßt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du Jura studiert oder wir ?

    Wenn du nicht weist wie du an dein Geld kommst hast du etwas Falsch gemacht,armer Mandant.

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