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Darf ein BVG Kontrolleur Gewalt anwenden?

Im Falle, dass mein Fahrschein 10 Minuten über der Zeit ist, und ich nicht bezahlen möchte?

Es wurde beobachtet wie eine Frau geschubst, verfolgt und schiesslich mit dem Bein zwischen ihren Beinen (!) festgehalten wurde. Die BVG behauptet, sie dürfe Gewalt anwenden!

Update:

Liebe Antworter,

es ist in der Tat noch sehr viel krasser, als ich das beschreibe.

Die Frau ist Ausländerin und die BVGler haben ihr bei der Verfolgung "Verbrecherin" hinterhergerufen. Der Witz ist, dass eine Passantin eingegriffen hat, die dachte, drei Fremde (BVG war nicht ersichtlich) verfolgen eine Ausländerin. Es gab böse Bemerkungen.

Die Frau hat der BVG geschrieben, dass sie empört sei über die Behandlung. Und jetzt wird sie deswegen von der BVG wegen Verleumdung angezeigt, mit dem Hinweis, es sei sehr wohl erlaubt, Gewalt anzuwenden im Notfall.

Ich glaube, wir leben wirklich im Wilden Westen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, das dürfen die BVGler keinesfalls, außer in Situationen von Notwehr oder Nothilfe, wo das jeder Bürger darf. Ob man flüchtende Schwarzfahrer festhalten darf, und mit wie viel Gewalt, ist strittig, aber juristisch korrekt hätten die BVGler stehen bleiben und die Frau laufen lassen müssen. Unmittelbaren Zwang darf nur die Polizei anwenden. Aber das wissen die Kontrollettis selber ganz genau; sie gehen eben davon aus, dass sie keiner anzeigt. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung (nimmt jedes Polizeirevier auf) wäre in diesem Fall der richtige Weg. Man muss dazu nicht die Namen der BVGler kennen, Bahnhof, U-Bahn-Linie, Datum und Uhrzeit reicht. Die haben Dienstpläne, und die Staatsanwaltschaft kann Kopien davon anfordern. Müssen die sogar.

    In dem Einzelfall wird das vermutlich nichts bringen (Verfahrenseinstellung vermutlich), aber wenn sich die Anzeigen häufen, wird die BVG hoffentlich ihre Personalpolitik überdenken, denn wer sich Polizeigewalt anmaßt, nur weil er eine Uniform trägt, gehört aus einem privaten Unternehmen hochkant rausgeschmissen.

    (P.S.:

    Mit "Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei" ist kein körperliches Festhalten gemeint. Die sind zu dritt, und können einen Menschen so umzingeln, dass er nicht mehr davonlaufen kann. Anfassen geht keinesfalls, außer der "Festgehaltene" schlägt zuerst zu oder tritt um sich. Wenn sie zu langsam sind, und einer "flitzt", dann gibt's auch keine wüste Verfolgungsjagd, sondern die haben einfach Pech gehabt. Wo sind wir denn? Wilder Westen?)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein BVG-Kontrolleur hat zwar keine Polizeigewalt, er darf jedoch Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Dazu darf er notfalls auch körperliche Gewalt anwenden, allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein (es sollte also nicht übertrieben werden wie in dem von dir geschilderten Fall).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin kein Rechtsexperte, denke aber, dass die Kontrolleure keine Gewalt anwenden duerfen. Ausserdem, 10 Minuten ueber der Zeit ist meines Erachtens absolut kein Schwarzfahren. Ausserdem, wenn es sich um Auslaender handelt, die U-Bahn in Berlin ist extrem schwierig zu verstehen.Nicht nur fuer Auslaender. Auch Inlaender kennen ja gar nicht die Stadtteile, und es kann durchaus passieren, dass jemand den falschen Tarif waehlt.

    Schwarzfahren bedeutet fuer mich, dass jemand kein Ticket hat, aber nicht, wenn ein paar Minuten ueberzogen sind. Das faellt in den Bereich: Mit Augenmass arbeiten.!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gewalt darf BVG_Kontrolleur sicherlich nicht anwenden. Sogar bei der Polizei ist es sehr umstritten. Wenn Dein Fahrschein 10 Min über die Zeit ist, bist Du noch lange kein Verbrecher.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofort die Polizei holen ! ! diese Kontroler sind zwar berechtigt überschreiten aber bei weitem ihre Handlungsweise und das muß ihnen sehr deutlich gemacht werden. Nur auf keinen Fall den Kontroler angreifen. Der wartet nur darauf. Polizei und fertig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darf er mit Sicherheit nicht, jemanden festhalten schon. Er darf sich aber sicher verteidigen, wenn es einen Anlass dafür gibt.

    //Die Frau sollte vielleicht Gegenanzeige erstatten, Zeugen auflaufen lassen - einfach alle Register ziehen. Und sich nicht beeindrucken lassen von irgendwelchen Behauptungen dieser Leute.

    Hier gab es ähnliche Fälle mit dem Sicherheitsdienst in meinem Bezirk, es hagelte permanent Anzeigen für die Leute die für diese Firma tätig waren/sind.

    Quelle(n): meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hau zurück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du lieber himmel noch immer nicht begriffen:

    einem deutschen michel darfst du nie eine mütze auf den hohlschädel geben geschweige denn eine uniform, da wird der feuerwehrmann zum hirsch und der wach und schliess opa zum gauleiter, merke dir das für die zukunft mein kind !ich habe fertig.

  • Knolli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht schwarz Fahren

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