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Kikky22 fragte in Haus & GartenGarten · vor 1 Jahrzehnt

darf ich eine 100 Jahre alte Kastanie fällen?

Die Kastanie steht bei uns auf dem Hofplatz.Ihre Wurzeln reichen inzwischen bis in die Werkstatt hinein und brechen dort den Fußboden auf.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie schon viele vor mir geschrieben haben, darf man einen so alten und großen Baum nicht ohne Genehmigung fällen (lassen). Vielleicht können dir folgende Überlegungen helfen:

    1. Jede Kommune hat ihre eigene Baumschutzsatzung. Da steht drin, unter welchen Ausnahmen man auch einen alten Baum fällen darf, und ob man eine Ersatzpflanzung vornehmen muss.

    2. Wenn du den Baum wirklich fällen willst: Bedenke, wie viel Arbeit das ist. Du müsstest alle Zweige und den Stamm entsorgen, das geht nur mit schwerem Gerät. Wenn du die Wurzel nicht ausfräsen kannst, wird sie JAHRE brauchen, um zu zerfallen. Und die Wurzeln, die deinen Werkstattboden aufbrechen, sind dann immer noch im Boden! Fräsen geht nur, wenn die Fräse in die Nähe der Wurzel gefahren werden kann.

    3. Es ist total gefährlich, einen Baum zu fällen. Insbesondere, wenn er in einem Hof steht, kann er Gebäude beschädigen oder auf Leute drauffallen. Üblicherweise fällt man einen nicht freistehenden Baum, indem man ihn von oben stückweise kleinsägt. Also: professioneller Baumkletterer, Kettensägenmassaker!

    4. Tu es nicht. Ein Baum ist ein Stück Geschichte und das Zuhause vieler Lebenwesen. Gieß dir einen neuen Werkstattboden, das macht viel weniger Mühe (und Kosten)!

  • rronny
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    frag doch mal beim Ordnungsamt oder bei Euch dementsprechende Funktion innehabende Behörde nach. Normalereise dürfen normale Bäume ab einem Alter/Stammesumfang nicht ohne Genehmigung gefällt erden. Aber, vielleicht ist euer Baum schon zu alt, morsch, krank ..stellt eine Gefahr dar ? Mit solchen Argumenten hat man am ehesten eine Chanche der Fällung.

    mfg ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ruf das in deiner stadt zuständige grünflächenamt an.

    die sollen dir jemanden schicken, der sich das ansieht.

    sollte es so sein, dass von dem baum eine gefahr ausgeht,

    wird dir sicher eine fällgenehmigung erteilt.

    mach aber nichts auf eigene faust. da ist mit städten und gemeinden nicht zu spassen.

    die verhängen dann sehr schnell bußgelder von mehreren

    tausend euro

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt Dir erst von der Stadt / Gemeinde eine Erlaubnis holen. Es kann Dir passieren, dass Du Ersatz pflanzen mußt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    da musst du erst bei deiner Gemeinde nachfragen ob du den Baum fällen darfst.

  • gnumpf
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei Stumschaden muß der Baum" um Gefahren für Mensch und Leben abzuwenden" aus Sicherheitsgründen gefällt werden.

    Abwarten und starken Trecker bereithalten. Wer viel fragt kriegt auch viele dumme Antworten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also dürfen darf man alles. Man darf sich nur nicht erwischen lassen!

    Nee spaß bei seite, um einen Baum in dem alter fällen zu dürfen bedarf es der Genemigung von der Ordnungsbehörde.

    Einfach so fällen ist nicht. Machst du es Trotzdem kannst du mit einer anzeige und einen Bußgeld rechnen was unterumständen auch mal so eben 10.000 euro betragen kann.

    Auch wenn sie bei euch auf dem Hofplatz ist, darfst du sie nicht einfach fällen. deshalb geh zum Ordnungsamt hin und frage nach einer genemigung.

    Die besten chancen hast du natürlich wenn der Baum Krank ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchs für so einen Baum der 100 Jahre auf den Buckel hat eine Genemigung, sonst kann es sein, daß dich dein Nachbar anzeigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, du brauchst eine Genehmigung.

    Und überleg dir, ob du das wirklich machen willst. Unsere Garageneinfahrt ist auch von Wurzeln eingenommen & uns gefällt das so. Aber wenn der Baum erstmal weg ist, dann isser weg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn du älter bist :-)

    Aber Spaß bei Seite, wenn von einem Baum Gefahr ausgeht oder eine nicht zumutbare Situation eintritt darf man ihn natürlich fällen.

    Und so wie du es beschreibst könnte der Baum sogar die Statik der Werkstatt beeinträchtigen.

    Gut dafür müsste ich sie sehen.

    Ich würd vorsichtshalber eine Genehmigung einholen ansonsten droht eventuell eine Strafe selbst wenn das Amt zugestimmt hätte.

    Was du aber machen kannst, leg die betroffenen Wurzeln frei und kappe diese, wenn du den entstandenen Graben dann noch ausbettonierst können keine Wurzeln nachwachsen und du kannst den Baum behalten.

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