Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kann die gesetzliche Krankenkasse einen zwingen, sich rückwirkend zu versichern?

Bei meinem Freund hat das Arbeitsamt durch ein Mißverständnis (Erklärung würde zu weit führen) zum 01.06.2007 aufgehört, Beiträge an seine Krankenkasse zu zahlen.

Letzte Woche kam von der Krankenkasse ein Brief, daß er eben seitdem nicht mehr versichert ist (reichlich spät, wie wir finden).

Nun kann er erst jetzt einen Antrag beim Arbeitsamt auf Weiterversicherung stellen, für die vergangenen 5 Monate sind die ja nicht zuständig.

Seine Krankenkasse sagt nun, er sei gesetzlich verpflichtet, sich selbst für die vergangenen 5 Monate zu versichern, das kostet mal eben 1000 Euro.

Er war in der Zeit 1 Mal beim Zahnarzt, und der sagte auf Nachfrage, er würde es auch privat abrechnen, das würde 100 Euro kosten.

Nun würde mein Freund natürlich lieber nur 100 statt 1000 Euro zahlen - die Frage ist:

Hat sich das Gesetz wirklich so verändert, daß ihn die Krankenkasse zwingen kann, die letzten 5 Monate nachzuzahlen? Läßt sich das durch einen Kassenwechsel umgehen?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also, da gibt es keine andere Möglichkeit. Die Gesetzeslage ist nun einmal so. Andererseits denke ich, daß es jedem auffallen müßte, wenn man ab 01.06.07 aus dem Leistungsbezug herausfällt. Ob nun berechtigt oder nicht ist dabei ohne Bedeutung. In aller Regel mahnen die Kassen den Betrag auch regelmäßig an, sofern sie im Besitz einer gültigen Anschrift sind. Sofern Dein Freund in den letzten Monaten ohne Einkommen war und dies auch nachzuweisen ist, kostet die Versicherung keine 200,--Euro monatlich, sondern deutlich weniger. Ggf. kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Besonders aufpassen muß er allerdings, daß der Beitrag zur Pflegeversicherung, der im Normalfall über die Krankenkasse läuft, sofort !!! nachgezahlt wird. Die Pflegeversicherung ist eine selbständige Einrichtung und es werden bei Nichtzahlung empfindliche Geldbußen verhängt, da es sich per Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wie kommst Du nur darauf, daß man hier erwartet, daß sich jemand rückwirkend versichert???? Dein Freund war doch in der Krankenkasse schon versichert. Dann wurden die Leistungen des Arbeitsamtes eingestellt, was aber auf das Versicherungsverhältnis überhaupt keinen Einfluß hat. Er war weiterhin dort versichert. Nur gezahlt hat er nicht. Da ist es doch wohl normal, daß die Krankenkasse nun wirklich mal die Kohle sehen will. Wenn er sich weigert, werden die ihn verklagen. Und das ist völlig in Ordnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es besteht Krankenversicherungspflicht (in den unteren Einkommensklassen)

    Jeder muss versichert sein. Um dem zu genügen kommt es dann auch dazu das man sich "unnötig" rückwirkend versichern muss

    In jedem Fall würde ich mir das Geld von der Arge wieder holen. Bzw. die gleich zahlen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Niemand kann "verpflichtet" werden, sich zu versichern. Er sollte aber mal ausrechnen, was passiert, wenn er in der Zwischenzeit Leistungen in Anspruch genommen hat, die ihm so nicht zugestanden haben. Da ist mit Privatrechnungen von Ärzten und Therapeuten zu rechnen.

    Der Bewilligungsbescheid über den Leistungsbezug bis dahin bdürfte nicht erst am 30.6. vorgelegen haben und da hätte man sich rechtzeitig um einen Neuantrag kümmern können...

    Bei mir war es so, dass eine Krankmeldung angeblich nicht ankam. Da bin ich gestrichen worden, weil man mich zuhause nicht angetroffen hat... eigentlich kein Wunder... Aber die sind nun mal so dämlich! Jetzt komme ich für deren Schlamperei auf? - Njet! Auf zum Anwalt!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    es gibt eine gesetzliche Verpflichtung ... in diesem Fall muss ich sagen leider.

    Liebe Grüße

    Dgroove

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja.

    Ja die gesetzliche Lage ist seit dem 1. April (kein Scherz) so.

    Ein Kassenwechsel kommt höchstwahrscheinlich nicht in Frage, da Dein Freund der "Pflichtversicherung für Nichtversicherte" beitreten muss, und die wird von der letzten Krankenkasse abgewickelt bei der Dein freund war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich mal bei einer anderen Krankenkasse erkundigen, wie die es damit halten. So ohne weiteres würde ich die 1000 Euro nicht bezahlen. Außerdem müsste das doch auch das Arbeitsamt machen, die haben doch auch bisher die Kosten dafür bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich musste mich (ebenfalls ARGE schuld) vor ein paar Jahren auch rückwirkend versichern lassen!

    Habe überall nachgefragt, was dagegen zu tun sei. Nichts! Leider.

    So zahlte ich dann lockere 2400 Euro (Krankenhausaufenthalt!)

    Ich kann euch verstehen, das ist extrem sch...

    Versucht doch noch mal das AA zu überreden, wäre mein einziger Gedanke...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mein tipp: widerspruch einlegen.

    mein sohn hat ähnliches durch. er ist student und war bei mir familienversichert, arbeitet nebenbei, um sein studium zu finanzieren. wegen einer sache musste er zur krankenkasse, wo zufällig herauskam, dass er zu viel!!!! verdient, um familienversichert zu sein, das seit vier jahren. er sollte rückwirkend eine studentenversicherung abschließen. 2.600 euro für die ganzen jahre. er hat widerspruch eingelegt, ein halbes jahr nichts von der kk gehört, dann ein weiteres schreiben, die summe war nunmehr bei nur noch 1.200 euro. man gab ihm aber gleich die möglichkeit, widerspruch in form von ignorieren des schreibens einzulegen mit der information, dass das ganze einem kk-eigenen ausschuss zur prüfung übergeben wird. seit dem funkstille. mal sehen, wie es weitergeht.

    im übrigen ist er seit dem über seinen arbeitgeber versichert.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.