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R. S fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Problem wegen whg wechsel?

Ich,Hartz4 Empfänger, möchte eine günstige whg beziehen zum 1.12.2007(2Pers.).Kostet 305€ inkl. NK, 70qm.Soll laut Arge 40€ selber tragen.Die Arge will nur 265€ übernehmen.Wer kann mir sagen wo ich schnell hilfe wegen dieser sache bekomme, bevor die whg weiter vermietet wird??? Bitte um dringende Hilfe.

mfg

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erst mal ein Tipp: Patzige Antworten einfach ignorieren, so etwas kommt nur von Leuten die noch nie von Hartz IV leben mussten.

    Grundsätzlich hast du als Hartz IV Empfänger die Möglichkeit, zum Amtsgericht an deinem Ort zu gehen und dir einen sogenannte Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Dafür brauchst du nur deinen Bescheid von der ARGE mitnehmen, da stehen Wohnkosten und dergleichen mit drin. Mit diesem Schein kannst du dich bei einem Anwalt deiner Wahl kostenlos beraten lassen. Der Anwalt darf außerdem für dich den Schriftverkehr mit der ARGE machen, falls das nötig werden sollte.

    Wenn du keinen Anwalt zurate ziehen willst, bleibt dir noch die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid der ARGE einzulegen und dir eine genaue Aufschlüsselung geben zu lassen, wie die Berechnung zustande kam. ABER ACHTUNG: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Widerspruchs fängt bei 2 Monaten an, und solange bekommst du NIX. Würd ich nur im äußersten Notfall empfehlen.

    Zum Thema allgemein:

    Eine so große Wohnung zu dem Preis kann gar nicht sein, da gibts mit Sicherheit einen Haken. Schon die halbe Quadratmeterzahl wäre sehr günstig zu dem Preis, das würde ich mir sehr genau anschauen bevor ich unterschreibe.

    Die ARGE muss bis zu einer bestimmten Grenze die Miete sowie die Nebenkosten übernehmen. Diese Grenze ist je nach Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben werden, unterschiedlich. Sie ist außerdem nicht allgemein festlegbar, da sie vom örtlichen Mietspiegel abhängt. Der Quadratmeter Wohnfläche kostet ja nicht überall gleich.

    Du hast gesagt die Wohnung sei für zwei Personen. Bekommt die andere auch Hartz IV? Wenn ja müsste die Wohnung eigentlich bezahlt werden, die Summe ist für zwei Personen weit unter jedem mir bekannten Limit. Mir hat die ARGE eine etwa genau so teure Wohnung bezahlt, und ich war eine Einzelperson.

    Wenn die andere Person kein Hartz IV bekommt, könnte es sein dass die ARGE deshalb nur bis zu einer Grenze zahlt, weil das Einkommen der anderen Person ja angerechnet wird. Das steht dann aber im Bescheid drin.

    Was sie bei einer so großen Wohnung allerdings ziemlich sicher noch bemängeln werden ist die Höhe der Heizkosten. Da werdet ihr dann sowieso dazu zahlen müssen, denn für zwei Personen liegt das Quadratmeterlimit irgendwo bei 60 qm, soweit ich mich erinnere. Aber das nur als Hinweis am Rande.

    Quelle(n): Erfahrung (leider)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    so fakt is der, ihr seid 2 personen, habt so wie ich das lese einen bedarfsgemeinschaft, diese wird natürlich hochgerechnet, 311 + 311 usw +miete bla bla, da hast des schon, so darfst deine 40 euro selber zahlen, da ihr beide zuviel in der bedarfsgemeinschaft habt, und des andere dumme gelaaber in der antwort, die arge, die arge, bla bla, soll sich mal im sgbII schlau machen, quatschkopf

    gruß joe

  • Mokita
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Was willst du denn noch? Ich such noch jemanden, der mir bis auf 40€ die Wohnung bezahlt. Ist nicht, und meine Rente ist nicht viel mehr als Hartz4.

    Es gibt Richtlinien und Bestimmungen und die gelten für alle. Auch für dich.

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