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Darf man das Bambus in meinem Garten entfernen?
Vor 10 Jahren habe ich Bambus im Garten meines Reihenhauses gepflegt. Die Erde wurde mit Zenment gerahmt, damit das Bambus sich nicht nach Außen dehnt. Es bleibt tatsächlich im Zenmentrahmen. Jetzt will man auf einer Eingentümmerversammlung beschließen, das Bambus zu entfernen. Der Garten ist mein Sonderneigentum, das harmlose Bambus ist mein Eigentum. Darf man mein Bambus aus meinem Garten entfernen?
10 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kann mir nicht vorstellen, daß man darf.
Genaues würde Dir nur ein Rechtsanwalt oder evtl. (je nach Bundesland) auch ein Schiedsmann sagen können, die Einblick in die Papiere (Teilung usw.) nehmen können.
- vor 1 Jahrzehnt
warum solltest du eigentum aus deinem eigentum entfernen?wenn die rhizome keine nachbarbargrundstuecke erreichen und du eine wurzelsperre hast,dann mach dir keine sorgen.die frage ist ganz einfach die,warum stoert es andere?zu hoch,zu breit,vieleicht stort das eher die nachbarn.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Zwar passt hier etwas nicht zusammen Reihenhaus und Eigentümerversammlung, das muÃt Du erklären!
Laut Siedlungsgesetz darf man das Dir nicht vorschreiben. Auch einen Baum kann man nicht entfernen lassen wenn er 10 Jahre steht.
- vor 1 Jahrzehnt
Je nachdem, ob Dein Bambus andere gefährdet, in den anderen Garten wächst oder dort seine Blätter verliert. Wenn er sich nur auf Dein Grundstück bezieht, kann ich mir das kaum vorstellen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Garten gehört zum Gemeineigentum. Wer ohne besondere Genehmigung und entsprechende Zusicherung darüber verfügt, der hat später das Nachsehen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn laut Eigentumsrecht der Garten Dein Sondereigentum ist so darf man darüber nicht in der Eigentümerversammlung entscheiden, solange es als Dein alleiniges Eigentum verbrieft ist
- BläckymausLv 5vor 1 Jahrzehnt
Moment mal. Bei einem Reihenhaus welches Ihres ist ,kann ich im Garten alles Pflanzen wenn es nicht über Nachbars Grenze geht.
Wie so Eigentümmerversammlung ? Gibts doch nur bei Eigentumswohnung.Oder.
Bei Eigentumswohnungen kann die Versammlung
etwas anderes bestimmem .Mehrheitsbeschluss.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In deinem Garten darfst du anpflanzen was du willst, solange es nicht gegen irgendeine Regel der Eigentümergemeinschaft verstösst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vermutlich haben die Miteigentümer Angst, dass Bambuswurzeln auf ihren Gartenanteil übergreifen bzw. evtl. Schäden anrichten. Wenn die Eigentümerversammlung mehrheitlich so entscheidet, muss man sich leider an diesen Beschluss halten ...
"Alle Bambus-Arten breiten sich mit Hilfe ihrer kräftigen Wurzeln unterirdisch aus: Allerdings tun es manche nur im Umkreis der eigenen Halme, andere sehr weitläufig. Um zu verhindern, dass Bambus-Arten mit langen Ausläufern mit den Jahren Flächen erobern, auf denen sie gar nicht vorgesehen waren, gräbt man im Garten Bambussperren (stabile Plastikbahnen) um die Wurzeln ein."
Quelle(n): http://green-24.de/forum/ftopic12257.html - GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich dürfen sie das nicht. Aber wenn sie dir gute Argumente dafür liefern und du weiterhin ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn haben möchtest, dann ist es sicherlich sinnvoll nachzugeben.