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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

6 wo. besuch v. freund gehabt, vermieter will für 1j. nk?

ich hatte für ca. 6 wochen einen freund zu besuch, nun geht der vermieter hin und berechnet ein volles jahr nebenkosten für ihn.

weiss vielleicht jemand dazu was genaueres? habe schon etliche mietlexika, foren im net durch, dazu aber nichts gefunden, oder hab´s übersehen.

hatte bisher in den vergangenen jahren fast jedes jahr ca. 350.- eus nebenkosten-guthaben, was den vermieter sicher fuchste. wollte auch prompt für dieses jahr die nk erhöhen, worauf ich ihn ebenso prompt eine absage erteilte.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nutzung der Wohnung: Besuch

    1. Längeranhaltender Besuch auch in kleineren Wohnungen?

    Eigentlich ist eine 1-Zimmer-Wohnung auf die Benutzung durch eine Person zugeschnitten. Theoretisch könnte der Vermieter also beanstanden, dass die Wohnung überbelegt ist, wenn Sie eine weitere Person (oder gar mehrere) ein paar Tage bei sich beherbergen. Die Rechtsprechung ist hier anderer Auffassung und meint, dass eine solche vorübergehende Überbelegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muss.

    2. Wann kann der Vermieter Einwände gegen den Besuch erheben?

    Normalerweise muss der Vermieter dulden, dass Sie Besuch empfangen. Auch wen der Mieter empfängt muss dem Vermieter egal sein, soweit dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden liegen.

    3. Haftet der Mieter für seinen Besuch?

    Hält sich der Besucher nicht an die normalen Regeln des Zusammenlebens und die Hausordnung, können der Vermieter und die Nachbarn natürlich Unterlassung der Störung(en) verlangen.

    Der Mieter haftet außerdem für das, was sein Besucher anstellt, genauso, wie wenn er es selber tun würde. Beschädigt also der Besucher etwas an der Wohnung oder am Haus, dann muss der Mieter hierfür ebenso geradestehen und an den Vermieter Schadenersatz zahlen, wie wenn er den Schaden selbst verursacht hätte.

    Im Extremfall kann das Fehlverhalten des Besuchers zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen.

    4. Wie lange darf der Besuch bleiben?

    Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass "Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat", sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

    Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).

    Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".

    Viel Glück

    Melanie

    PS Lese Dir den Mietvertrag durch, vielleicht steht da irgendeine klausel die Dir weiterhilft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst bis zu 6 Wochen Besuch im Jahr haben, der Vermieter kann dafür keine extra Kosten haben, ist rechtswidrig - bin selbst Vermieterin!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bis zu einer gewissen Grenze, darfst Du Dauerbesuch haben. Die war/ist(?) mal 6 Wochen gewesen, danach muss man den Vermieter informieren. Denke, das die 6 Wochen Grenze auch die NK berührt, in dem Fall also nicht. Aber versuch Dir trotzdem noch professionelleren Rat einzuholen. Gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann nur den Ratschlag geben:

    Laß dich vom Mieterschutzbund beraten. Kostet ca. 25 €

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  • vor 1 Jahrzehnt

    6 wochen lang darf man besuch haben, wenn der länger bleibt als 6wochen musst du dem vermieter bescheid sagen

    Quelle(n): haben mehrfamilienhäuser
  • vor 1 Jahrzehnt

    du hast die zuläßige zeit mit deinem besuch nicht überschritten,mußt demzufolge auch nicht mehr bezahlen.

  • Majuka
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten haben die Frage schon beantwortet.

    Bedenke bitte, dass NK genau abgerechnet werden müssen. Der Vermieter hat nichts davon, wenn Du höhere NK zahlst. Das Geld geht an die Stadt, Stadtwerke, Heizöl, etc. Wahrscheinlich beklagen sich die anderen Mieter über die hohen Kosten und weisen den Vermieter darauf hin, dass Du viel Besuch hast. - Wenn Du weiter Probleme hast, dann ziehe in eine Wohnung, die für alles Zähler hat, dann kannst Du soviel verbrauchen, wie Du persönlich möchtest.

    Quelle(n): Habe Erfahrung mit Hausverwaltungen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe vor kurzem in der Zeitschrift "Lisa" erst gelesen, das man als Mieter bis zu 8 Wochen Besuch übernachten lassen kann, ohne irgendwelche Extrakosten. Danach, wenn es mehr werden sollteeee....musst du deinen Vermieter benachrichtigen. Und erst dann kann er das so rechnen und die Nebenkosten am Ende des Jahres abrechnen (wie sonst auch nur auf die Person mehr).

    Du zahlst ja Nebenkosten im Vorraus, und die kann er dann ja dementsprechend berechnen.

    Für ein Jahr, weil einer 6 Wochen bei dir übernachtet hat, ist eindeutig NICHT ok !

    Rumpel... hat´s schon gesagt: Ein Mieterverein lohnt sich immer, wennn man zur Miete wohnt. Da bekommst dann unterstützung.

    Viel Erfolg ;o)

  • vor 1 Jahrzehnt

    deine frage ist ja schon ausreichend beantwortet worden

    soviel ich weiss,kannst du ( nach einiger zeit) auch wieder besuch haben) auch 6 wochen.wird bei mir in der nachbarschaft seit jahren so gemacht ohne das irgendwas unternommen wird.

    kannst ja deinem vermieter als retourkutsche,mal die miete immer mit verzögerung überweisen.mal sehn wie der kurz vorm

    infarkt steht.lass dich nicht einschüchtern,bist rechtlich auf der sicheren seite.und raussetzen darf er dich deswegen noch lange nicht.empfehle dir dringendst eine privatrechtschutzversicherung wo miet und arbeitsplatzrechtschutz mit drin ist.du wirst sehen....ab dann schläfst du um vieles ruhiger !!!

    viel glück mit dem a....loch !!!!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der spinnt!

    Ein Besuch bis zu 6 Wochen erlaubt keine Anrechnung auf die Nebenkosten.

    Die Abrechnung ist falsch, Du solltest ihr widersprechen und vor Berichtigung nichts zahlen!

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