Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Muß ich als Vater die Kosten für den Umgang auf 400 km Entfernung wirklich alleine tragen plus Kindesunterhalt

Seit 15 Monaten hole ich meine Tochter (4) aus Berlin nach Bremen. Das kostet monatlich 400 €. Der Unterhalt beträgt 225,- € Von Seiten meiner Exfrau kommt null Unterstützung. Ich liebe meine Tochter und würde sie auch aus Moskau holen, aber es kann doch nicht sein, daß sie außer die Tür zu öffnen keine Pflichten hat. Es scheint sie sogar ein wenig zu freuen daß ich mich finanziell echt strecken muss, damit ich das Geld zusammen bekomme. Meine Anwältin sagt zahlen und Mund halten. Das kann doch nicht sein? Ich bitte um Meinungen und Rat. Vielen Dank im voraus

Update:

Miramar das war unterste Schublade. Ich habe nicht gesagt, ich will nicht zahlen sondern stelle die Frage der Gerechtigkeit.

Update 2:

Ich finde bei einer Trennung sollte mehr an die Kinder gedacht werden. Nur weil eine Frau oder ein Mann glaubt die Beziehung sei nicht mehr die Richtige, ist es eine Schande wie damit ohne Konsequenz in die Beziehungsrechte der Kinder einzugreifen und meine Tochter und ich haben eine sehr gute Beziehung. Meine Ex könnte, wenn sie denn in Bremen wohnen würde, so oft um die Häuser ziehen wie sie wollte. Ich würde die Kleine nehmen. Jetzt wohnt sie mit Ihr in einem Studentenwohnheim. Klasse Umgebung!!!

Update 3:

Ich wohne in Bremen unser Kind mit Mama in Berlin. Ich habe in 2006 eine Existenzgründung versäbelt. Daraufhin trennte sich meine Frau Ostern 06 und versprach im Sinne unserer Tochter in Bremen zu bleiben. Am 28.06.06 verschwand Sie mit der Kleinen ohne ein weiteres Wort nach Berlin. Ich hatte keine Chance auf ein Veto. Jugendamt sagt trotz BGB 1684, sie hätte vollendete Tatsachen geschaffen. Das müsste mal jemand beim Juwelier sagen. Die geklauten Rolex Uhren gehören jetzt mir. Ich habe vollendete Tatsachen geschaffen

Update 4:

Es ist schön für mich wildfremde Menschen zu treffen, die sich vorstellen können, was in meinem Herzen vorgeht. Lieber Rainer, Dir möchte ich besonders danken für den Mut, den Du mir mit Deinem Beitrag machst. Es war tatsächlich Ihre Absicht, mich aus Ihrem und dem Leben der Kleinen heraus zu kicken. Ich will jetzt nicht zu sehr in die Schmutzwäsche gehen, aber es war ein Netzwerk aus Intrigen, was mich sogar fast obdachlos gemacht hätte. Und für einen Obdachlosen, mittellosen Mann wär maximal betreuter Umgang in Frage. Ich zitiere einen Satz Ihrer Anwältin: "Nach unseren Informationen, dürfte Ihr Mandant obdachlos sein und demnach käme nur ein Umgang unter Aufsicht in Frage, den wir Ihm gewähren würden. Bleibt nur noch die Frage ob Ihr Mandant die Kosten für die Anreise leisten kann." Diese Rechnung ging leider nicht auf. Ich war bei der Geburt dieses Kindes der Liebe dabei und das Versprechen "Papa holt Dich wieder ab!" Hat, trotz Harz 4, immer wieder Kräfte u. Mittel freigesetzt

Update 5:

Mittlerweile bin ich auch innerlich wieder aufgestanden und gründe gerade eine neue Existenz, so dass es finanziell leichter wird.

Ich wünsche mir nur dass es auch leichter wird im Umgang mit meiner Ex und an dieser Stelle auch ein Dank an Delphin0. Wir haben bereits eine Mediation hinter uns, die wir auf Distanz an jedem Abholtag mit Hilfe des Jugendamtes hinbekommen haben, aber zur Zeit haben wieder Anwälte das Wort. Sie ist zwar freundlich und sachlich wenn unser Kind dabei ist aber der Dialog darüber hinaus ist leider noch gesperrt. Wo ist nur die Tatsache hin daß sie mich mal geliebt hat. Eine Bitte an alle Eltern: Selbst wenn Ihr glaubt die Liebe sei vorbei, vergesst nicht, daß der kleine Mensch, der aus dieser Liebe geboren ist, euch beide braucht. Also reist euch zusammen und sagt euch, Meine Liebe ist vorbei, aber die Liebe des Kindes zu meinem Partner soll immer frei bleiben. D iese Verantwortung habt Ihr. jetzt fühl ich mich besser. Dank an Euch alle

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Krulli 2,

    vorab erstmal "Hut ab",dass du deine Tochter trotz dem Umzug deiner Ex noch regelmäßig holst. Lass dich nicht verrückt machen von so mancher Meinung hier (@miramar:Mädel,du scheinst ja ganz schön frustriert vom Leben zu sein.Oder gehörst du etwa auch zu der Typ Frau, die sich nach der Trennung auf Kosten des Kindes am Ex rächt ? Schon mehr als traurig, dass es Menschen gibt,die das Scheitern auf der Partnerebene auf der Elternebene austragen).

    Hör auch nicht auf diese "Fachleute", die dir einreden wollen,es wäre besser für das Kind,wenn du es nicht mehr holst,da es in 5 Jahren Probleme "geben könnte".

    Den Kontakt zum eigenen Kind aufzugeben, nur weil das Hin-und Herfahren ist ............. einfach lächerlich !!!!

    Ich hole meine Töchter (15 und 11) jetzt schon fast 5 Jahre und fahr dabei auch pro Besuchswochenende knappe 700 km. Und von den hier angesprochenen Problemen ist noch keines aufgetaucht.Im Gegenteil,meine Töchter geniessen es, alle zwei Wochen zu mir nach München zu kommen.Vom kleinen Dorf in die Stadt.Kinos,Konzerte,Einkaufszentren und noch vieles mehr.............mittlerweile bringen sie sogar schon Ihre Freundinnen mit zu Besuch.Und falls doch mal Probleme auftauchen,na und.Probleme sind dafür da, um gelöst zu werden.

    Und glaub mir,es ist die grösste Strafe für deine Ex, dass sie es durch Ihren Umzug nicht geschafft hat, dich von deiner Tochter fernzuhalten.Das, und nichts anderes beabsichtigen diese Frauen leider sehr oft damit. Dieser Typ Frau sieht euer Kind als Ihr Eigentum an und nimmt sich das Recht heraus, für das Kind zu bestimmen, ob es einen Vater braucht oder nicht. Aber deine Tochter hat ein Recht selbst zu entscheiden,wen oder was sie braucht. Mit 4 Jahren kann sie das noch nicht alleine,deshalb bist du in der Pflicht,ihr ein Vater zu sein.Auch wenn es nur wenige Stunden im Monat sind.Irgendwann wird sie es dir danken,dass sie nicht ganz ohne Ihren Vater aufwachsen musste.

    Laut Gesetz wäre deine Frau sehr wohl verpflichtet, den Kontakt des Kindes mit dem Vater zu fördern. Aber als getrennt lebender Vater brauchst du dir vom Staat keine Hilfe erwarten.Dieses Gesetz ist das Papier nicht wert,auf dem es steht. Wir leben nun mal in einem "väterfeindlichen "Staat.Dieser Bananenrepublik ist nur wichtig,dass du deinen Unterhalt bezahlst,also deine Pflicht erfüllst. Rechte hast du als getrennt lebender Vater leider faktisch keine mehr,wenn es der Ex nicht gefällt.Aber Gott sei Dank sind ja nicht alle Frauen so:-):-):-)

    Bei den Kosten des Umgangs (sog.Kontaktpflegekosten) scheint es nur auf den ersten Blick so,dass du diese ganz alleine zahlen muss.Die Ex braucht sich in der Regel nicht daran beteiligen,aber der Staat.Und zwar indem du bei deiner Steuererklärung die jährlichen Fahrkosten (0,30 € je gefahrenem Kilometer) als außergewöhnliche Belastung nach

    § 33 EstG. geltend machst. Diese werden dir höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.Aber wegen den sog.Kontaktpflegekosten laufen derzeit mehrere Verfahren beim Bundesgerichtshof.Nach Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf die laufenden Verfahren beim BGH verweisen. Die Chancen,dass in diesen

    Verfahren "Pro Väter" entschieden wird,sind eigentlich relativ gut.Im besten Fall kannst du dir dann einen Teil der Kosten wieder vom Staat holen.Schreib mir einfach eine kurze PN,dann schick ich dir nähere Infos zum genauen Procedere.

    Diese Verfahren sollte deine Anwältin eigentlich kennen,aber anscheinend interessiert Sie das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein guter Anwalt würde dagegen an gehen, denn gerecht ist es nicht!

    Wenn deine Frau anständig ist, würde sie sich an den Fahrtkosten beteiligen, denn der Besuch bei dir ist ja auch für sie eine Entlastung!

    @miramar mir kommen gleich die Tränen! Dieser Man muss auch schuften!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider ist das so das Du die Kosten tragen musst, obwohl ich Deine Ex nicht verstehe, sie sollte eigentlich froh darüber sein das Du Dich weiterhin so um Deine Tochter kümmerst und Dir etwas entgegenkommen, ich weiß nicht wie es bei Ihr finanziell so aussieht gehe aber davon aus, da sie in einer Studentenunterkunft wohnt nicht besonders, aber suche mit ihr das Gespräch und vielleicht findet Ihr einen Kompromiss.

    Noch was zu Dir miramar, ich glaube er würde sich gerne mehr um seine Tochter kümmern das zeigt schon die Tatsache das er seit 15 Monaten die Kosten und die Mühen der Fahrt auf sich nimmt, manch anderer hätte schon nach 2 Monaten aufgegeben und dafür gibt es genug Bsp., denk mal darüber nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob das Rechtlich ist, aber mal meine ehrliche Meinung dazu!

    Mein Ex Freund und ich wohnen zwar im gleichen Ort, aber wir haben die Regelung getroffen, ich fahre den kleinen zu ihm und er bringt ihn mir Sonntags wieder!

    Selbst wenn ich weg ziehe, bleibt diese Regelung bestehen, da ich möchte, dass mein Sohn zu seinem Vater kontakt hat. Schließlich war der bei der Zeugung dabei!

    Ich finde deine Ex Frau macht es sich sehr einfach und handelt auch nicht im Sinne der kleinen! Es ist Gesetzlich festgehalten, dass eine Mutter dafür sorgen muss, das dass Kind zum Vater kontakt hat, es sei denn du wärst ein Schwerverbrecher, schlägst die kleine oder sonst was! Davon geh ich jetzt mal nicht aus!

    Zumal ich es nicht verstehe, dass deine Ex Frau nicht froh darüber ist, dass du dich um deine Tochter kümmerst, es gibt genügend Väter, die sich der Verantwortung nicht stellen!

    versuch doch mal in ruhe mit ihr zu reden, vielleicht könnt ihr euch ja einigen! Vielleicht erwähnst du mal, dass ihr euch geliebt habt und das nicht nur alles schlecht in der Vergangenheit war, weil sonst wäre da kein Mensch entstanden und es ist egal, was da war, ihr solltet euch einig sein.

    Was mir noch ein fällt, Wechsel mal den Anwalt, so ne Niete!!!! Das kann´s nicht sein.

    Sehe zu das du dir einen Mann als Anwalt nimmst, der kann dich besser verstehen und in deine derzeitige Lage versetzen!

    Ich wünsche dir alles Gute, vielleicht liest man ja noch mal was, wie das ausgegangen ist!

    Lg Delphin

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja muss man!

    Quelle(n): Mein Schwager hat genau das gleiche Problem!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wodurch wurde denn die räumliche Trennung herbeigeführt?

    Ok, im Moment hast du die A-Karte gezogen - aber kannst du deinen Lebensmittelpunkt nicht näher an Bremen heranverlegen?

    Auch wenn das Kind älter wird ist es für dein Kind nicht lustig immer hin- und herzureisen. Die Freunde deiner Tochter leben schließlich in Bremen, und wenn sich deine Tochter später in 5-6 Jahren am Wochenende mit ihren Freundinnen treffen will, dann sind Konflikte bereits jetzt vorprogrammiert!

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider hat Deine Anwältin recht, Deine Frau muß Dich nicht unterstützen. Wenn Deine Tochter alt genug ist um alleine mit dem Zug zu Dir zu fahren wird es auch finanziell wieder besser für Dich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anwältin hat Recht. Oder drauf verzichten.Für dasv Kind ist es sowieso kein Vergnügen immer hinundher transportiert zu werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sach mal, wo hat Dir den der Fön die Frisur hingetragen???

    Deine Frau muss Tag und Nacht parat stehen für Deine Tochter, wärend Du ein fröhliches Leben führst, wo Du Dich nicht scheren musst, wann Du nach Hause kommst oder wann Du KInd und Kegel von Kita usw. abholen musst, Du kannst leben so wie es Dir passt und nun heulst Du hier rum, weil Du wenigstens finanziell Deinen Pflichten nach kommen musst???

    Glückwunsch an deine Ex das sie Dich los hat. Und hoffentlich erfährt Deine Tochter nie, das sie Dir und die Umstände zu teuer sind.

    Schäm Dich.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.